Straßenstrich: Sperrgebietsverordnung in Koblenz
Eine Sperrgebietsverordnung nach § 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) beschäftigte vor kurzem die Gerichte in Rheinland-Pfalz. § 297 EGStGB erlaubt es, zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes die Straßenprostitution ganz oder teilweise durch Rechtsverordnung zu verbieten. Prostitution: