Selbstjustiz im Supermarkt
Selbstjustiz beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Opfer einer Straftat die Bestrafung des Täters in die eigenen Hände nimmt. In einem Rechtsstaat ist die Selbstjustiz verboten, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Gerichte entscheiden, wie eine Straftat zu bewerten ist