Vor einiger Zeit kam es in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Hannover einen ernsten Zwischenfall gegeben, der schließlich zu einer Gerichtsverhandlung führte. Täter war ein 14 Jahre alter Flüchtling, der sich eines Nachts auf unangemessene Weise einer Betreuerin seine Flüchtlingsunterkunft genähert hatte.
Nötigung in der Flüchtlingsunterkunft
Der Täter, ein 14 Jahre alter Flüchtling, trat nachts um 0:45 Uhr in das Büro der Frau ein, die als Sozialarbeiterin in der Einrichtung für Flüchtlinge beschäftigt war. Er näherte sich der Frau von hinten an und küsste sie dann ohne Vorwarnung auf die rechte Wange. Die Frau erhob sich daraufhin aus ihrem Stuhl und der 14 Jahre alte Flüchtling schlag seine Arme um den Oberkörper. Er küsste sie dann noch mehrmals ins Gesicht, bis es der Frau gelang, den Flüchtling wegzudrücken. Die Frau drehte sich um und wollte den Raum verlassen, doch nun umschlang der Flüchtling sie erneut, diesmal von hinten, und griff ihr dabei an die Brüste. Die Frau schrie mehrfach „Nein!“, doch der 14-jährige hielt sie nun so fest an den Armen gepackt, dass sie sich zunächst nicht befreien konnte. Schließlich konnte die Frau den sie umklammernden Flüchtling kratzen und sich fürs erste aus seinem Griff befreien. Der Flüchtling kam noch mindestens vier weitere Male bedrohlich auf die Frau zu, die ihn jedes Mal wegzudrücken versuchte. Erst als die Frau vor Angst zu weinen begann, ließ der 14 Jahre alte Flüchtling letztlich von ihr ab, so dass die Frau sich endlich in Sicherheit bringen konnte.
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Flüchtling wegen sexueller Nötigung vor Gericht
Das Amtsgericht Düsseldorf, das den Fall zu beurteilen hatte, verhängte nun eine Strafe in Höhe von zwei Wochen Dauerarrest. Dem Täter gegenüber führten das Gericht aus, dass er sich an Recht und Gesetz zu halten habe, wenn er in Deutschland leben wolle. Positiv rechnete es dem 14 Jahre alten Flüchtling jedoch an, dass er zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
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