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Ratgeber 28.08.2023 Christian Schebitz

Ehegattenunterhalt 2024: Was Sie wissen müssen

Was ist Ehegattenunterhalt?

Ehegattenunterhalt ist ein Teil des Familienrechts, der die finanzielle Unterstützung eines Ehepartners nach der Scheidung durch den anderen nach einer Trennung oder Scheidung regelt. Die Höhe und Dauer des Ehegattenunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Ehedauer, dem Einkommen, der Erwerbsfähigkeit und der Betreuung von Kindern. Es gibt verschiedene Arten von Ehegattenunterhalt, wie zum Beispiel Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder Altersunterhalt.

Wird eine Ehe geschieden, kann ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, wenn er selbst nicht über ausreichende Einkünfte verfügt. Dies wird Ehegattenunterhalt oder nachehelicher Unterhalt genannt. Aber wie wird er berechnet? Wer hat Anspruch darauf? Wie lange muss gezahlt werden? Und was ändert sich, wenn einer der Partner wieder heiratet oder eine neue Partnerschaft eingeht? In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Ehegattenunterhalt.

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Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Nicht jeder geschiedene Ehegatte hat automatisch Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Voraussetzung ist, dass er nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensbedarf zu decken. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist, weil er Kinder betreut hat oder gesundheitlich eingeschränkt ist. Der andere Ehegatte hingegen muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um neben seinem eigenen Lebensbedarf auch den des Unterhaltsberechtigten zu decken.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Berechnung ist kompliziert und von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich richtet sich der Unterhaltsanspruch nach dem ehelichen Lebensstandard, also dem Lebensstandard, den die Ehegatten während der Ehe hatten. Dabei werden die Einkommensverhältnisse beider Partner, aber auch andere Umstände wie die Dauer der Ehe, die Kinderbetreuung, die Altersvorsorge und die Vermögensverhältnisse berücksichtigt. Um den Unterhaltsbedarf zu ermitteln, werden zunächst die monatlichen Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen, Freizeit und andere Posten addiert. Davon wird das eigene Einkommen des Unterhaltsberechtigten abgezogen. Die Differenz ergibt den Unterhaltsbedarf.

Um zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige diesen Bedarf decken kann, wird sein bereinigtes Nettoeinkommen ermittelt. Das bedeutet, dass von seinem Nettoeinkommen bestimmte Abzüge gemacht werden, zum Beispiel für berufsbedingte Aufwendungen, Steuern oder Schulden. Von diesem bereinigten Nettoeinkommen muss er dann seinen Selbstbehalt abziehen. Das ist der Betrag, den er mindestens benötigt, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Selbstbehalt beträgt für Erwerbstätige 1.280 Euro und für Nichterwerbstätige 1.180 Euro pro Monat (Stand 2021). Der nach Abzug des Selbstbehalts verbleibende Betrag ist der Unterhaltsanspruch des Berechtigten. Dieser Anspruch darf jedoch nicht höher sein als der Unterhaltsbedarf.

Wie lange muss man seinem Ehepartner finanzielle Unterstützung zahlen?

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist begrenzt. Man kann ihn zeitlich begrenzen oder reduzieren, wenn sich die Umstände ändern oder wenn eine weiterhin bestehende Unterhaltsverpflichtung nicht mehr gerechtfertigt ist. Ein Beispiel dafür wäre der Eintritt des Unterhaltsberechtigten in eine neue Partnerschaft oder die Aufnahme oder Erweiterung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit. Auch die Dauer der Ehe spielt eine Rolle: Je länger die Ehe gedauert hat, desto länger besteht in der Regel auch der Anspruch auf Unterhalt.

Wenn man wieder heiratet oder eine neue Partnerschaft eingeht, muss man darauf achten, dass bei einer erneuten Heirat der Anspruch auf Ehegattenunterhalt vollständig erlischt. Der Unterhaltsberechtigte muss dies dem Unterhaltsverpflichteten unverzüglich mitteilen und eventuell zu viel gezahlten Unterhalt zurückzahlen.

Wenn der Empfänger von Unterhalt in eine neue Partnerschaft eintritt, ohne zu heiraten, kann sein Anspruch auf Ehegattenunterhalt reduziert oder aufgehoben werden, wenn er mit seinem neuen Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Eine solche Gemeinschaft wird als verfestigte Lebensgemeinschaft betrachtet, die einer Ehe gleichgestellt ist. Dabei ist nicht nur die Dauer der Beziehung von Bedeutung, sondern auch andere Umstände wie die wirtschaftliche Verflechtung, wechselseitige Fürsorge und Außenwirkung. Wenn der zahlungspflichtige Ehegatte erneut heiratet oder eine neue Beziehung eingeht, hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch des berechtigten Ehegatten auf Unterhalt.

Wo kann man sich beraten lassen?

Das Thema Ehegattenunterhalt ist komplex und individuell. Um zu erfahren, ob man Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat oder wie viel man zahlen muss, sollte man sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Er kann exakte Berechnungen für den Ehegattenunterhalt vornehmen und Ihnen die rechtlichen Optionen aufzeigen. Auf www.rechtsanwalt.com finden Sie viele Informationen zum Thema Ehegattenunterhalt sowie eine Suchfunktion für einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe. Hier sind einige Links zu weiterführenden Artikeln.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt?

Ehegatten- und Trennungsunterhalt sind zwei Arten von Unterhalt, die im Falle einer Trennung oder Scheidung relevant werden können. Der Unterschied besteht darin, dass der Ehegattenunterhalt erst nach der Scheidung gezahlt wird, während der Trennungsunterhalt bereits während der Trennungsphase geleistet werden kann. Der Partnerunterhalt soll nach der Scheidung den Lebensstandard beider Partner sicherstellen und während der Trennungszeit die finanzielle Selbständigkeit beider Partner fördern. Die Höhe und Dauer des Unterhalts hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, Alter, der Dauer der Ehe und dem Betreuungsbedarf von Kindern.

Kann der Ehegattenunterhalt höher als der Trennungsunterhalt sein?

Der Unterhalt für Ehepartner kann nach der Trennung höher sein als der Trennungsunterhalt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Eheleute verändern. Beispielsweise, wenn der Empfänger aufgrund der gemeinsamen Kinder seine Berufstätigkeit einschränkt oder aufgibt oder wenn der Unterhaltspflichtige ein höheres Einkommen hat. Der Betrag für den Unterhalt des Ehepartners hängt von den Lebensbedingungen ab, die während der Ehe bestanden haben, sowie von den Bedürfnissen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eheleute nach der Scheidung.

Ist ein geschiedener Ehepartner unterhaltspflichtig?

Die Frage, ob ein geschiedener Ehepartner Unterhalt zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel müssen beide Ehepartner nach der Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. In diesen Fällen kann es sein, dass der unterhaltspflichtige Ehepartner finanziell unterstützen muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn einer der Partner sich um gemeinsame Kinder kümmert, arbeitsunfähig ist oder keine geeignete Arbeit findet. In bestimmten Situationen kann der ehemalige Partner dazu verpflichtet werden, seinem Ex-Partner nach der Scheidung finanziell zu unterstützen. Das Gericht legt die Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen anhand der individuellen Umstände fest.

Wird der Trennungsunterhalt auf den nachehelichen Unterhalt angerechnet?

Der Trennungsunterhalt wird vorläufig gezahlt, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Nach der Scheidung wird der nacheheliche Unterhalt dauerhaft gezahlt. Der Trennungsunterhalt wird nicht auf den nachehelichen Unterhalt angerechnet und endet mit der Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt muss neu berechnet werden, wobei die ehelichen Lebensverhältnisse und die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehepartners maßgeblich sind.

Anspruch auf Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase, also vor einer vollzogenen Scheidung, geleistet. Denn auch während der Trennung ist der wirtschaftlich gemeinschaftliche Bestandteil der gemeinsamen Lebensführung durchbrochen. Sogar innerhalb einer Ehewohnung kann der Trennungsunterhalt vollzogen werden, solange kein gemeinsamer Haushalt mehr existiert. Es gilt selbstverständlich, dass man nur ein Anrecht auf den nachehelichen Unterhalt hat, wenn man diesen zum Abdecken seines Lebensunterhalts benötigt. Bei der entsprechenden Prüfung sind die Faktoren Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit entscheidend. Es werden die Lebensverhältnisse, aber auch Erwerbs- und Vermögensverhältnisse mit  einbezogen.

Geschiedenenunterhalt

Der Geschiedenenunterhalt wird nach der rechtmäßigen Vollendung der Scheidung fällig. Er wird deshalb oftmals im Zuge einer Scheidungsvereinbarung zwischen den beiden Partnern geregelt. Der Gesetzgeber hat jedoch klargestellt, dass Geschiedenenunterhalt eher eine Ausnahme und eben nicht den Regelfall darstellen sollte. Dem liegt die sogenannte Eigenverantwortung des geschiedenen Unterhaltspflichtigen zugrunde. Denn langfristig muss jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Der Geschiedenenunterhalt wird also in der Regel nur in den Fällen gewährt, in denen ein Partner nicht dazu imstande ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Der häufigste Grund hierfür ist die Betreuung  minderjähriger Kinder.

Betreuungsunterhalt

Die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes ist dem betreuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu gewähren. Eine Ehe ist hierfür keine zwingende Voraussetzung, also muss auch für die Betreuung unehelicher Kinder Betreuungsunterhalt gewährt werden. Nach dem Ablauf der Frist von drei Jahren gilt in der Regel die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils und der Anspruch auf betreuungsunterhalt erlischt. Ausnahme hierfür sind sogenannte Verlängerungsgründe. Beispielsweise muss Betreuungsunterhalt weiterhin gezahlt werden, wenn kein Betreuungsplatz für das Kind vorhanden ist oder eine Vollzeitbeschäftigung des betreuenden Elternteils für das Kind als unzumutbar gilt. Aber auch die Lebensumstände des (ehemaligen) Paares können ein Faktor sein. Es gilt die Einzelfallprüfung.

Hier sind einschlägige Links zum Thema Ehegattenunterhalt:

Ehegattenunterhalt: Unterhalt nach Scheidung? – Finanztip
Ehegattenunterhalt 2023 – Unterhalt berechnen nach Trennung
Der Ehegattenunterhalt – Alles was Sie wissen sollten!
Ehegattenunterhalt: Wann Sie nach einer Scheidung zahlen müssen – und wie viel
EHEGATTENUNTERHALT | SCHEIDUNG.de

Die wichtigsten Gesetze zum Thema Ehegattenunterhalt sind:

– § 1360 BGB: Familienunterhalt
– § 1360a BGB: Umfang der Verpflichtung zum Familienunterhalt
– § 1361 BGB: Unterhalt bei Getrenntleben
– § 1361a BGB: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei neuer Partnerschaft
§ 1569 BGB: Grundsatz der Eigenverantwortung
– § 1570 BGB: Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
– § 1571 BGB: Unterhalt wegen Alters
– § 1572 BGB: Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
– § 1573 BGB: Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder Aufstockung
– § 1574 BGB: Angemessene Erwerbstätigkeit
– § 1575 BGB: Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
– § 1576 BGB: Billiger Ausgleich
– § 1577 BGB: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
– § 1578 BGB: Bedarf des geschiedenen Ehegatten
– § 1578b BGB: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts aus Billigkeitsgründen

Die Gesetze können hier nachgelesen werden: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – dejure.org

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