Bei einer Trennung handelt es sich um eine dauerhafte räumliche Trennung zweier Ehegatten gemäß § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mindestens ein Ehegatte lehnt in diesem Fall die häusliche Gemeinschaft ab. Die Trennung ist innerhalb der Wohnung möglich. Sie kann aber auch durch den Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung erfolgen und ist die Voraussetzung für eine Scheidung: Ohne vorhergehendes Trennungsjahr ist ein Scheidungsverfahren nicht möglich. Das Getrenntleben muss auf emotionaler, wirtschaftlicher und räumlicher Ebene erfolgen. Es gilt die sogenannte Trennung von Tisch und Bett.
Warum muss ein Trennungsjahr eingehalten werden bei einer Scheidung?
Anhand des Trennungsjahres sollen die Ehepartner beweisen, dass die Ehe endgültig und unwiederbringlich gescheitert ist. Das Trennungsjahr soll sicherstellen, dass eine Scheidung tatsächlich beabsichtigt ist. Vom Gesetzgeber ist dies so vorgesehen, da es sich bei der Ehe um eine auf Dauer angelegte Institution handelt, welche nicht sofort und ohne Weiteres beendet werden soll. Die Scheidung einer kann also nur dann erfolgen, wenn diese als gescheitert gilt. Eine eheliche Lebensgemeinschaft darf somit nicht mehr bestehen und auch nicht wieder hergestellt werden. Erst nach Ablauf eines Trennungsjahres wird angenommen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Was ist eine Trennung? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Welchem Partner steht die Wohnung zu nach einer Trennung?
Bei einer Trennung steht im Regelfall demjenigen Ehepartner die gemeinsame Wohnung zu, der zuständig ist für die Betreuung der Kinder. Wenn sich die Partner nicht einig darüber sind, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen soll, kann das Familiengericht bei der Entscheidung hinzugezogen werden. Hierbei gilt es, auch die individuellen Umstände der jeweiligen Partner zu berücksichtigen. Eine alleinige Nutzung der Wohnung ist auch dann möglich, wenn bei einem weiteren Zusammenleben der Partner eine unbillige Härte zu vermuten ist. Diese kann beispielsweise im Fall von Gewalt in einer Partnerschaft angenommen werden. Der Partner, der aus der Wohnung auszieht, sollte auch aus dem Mietvertrag herausgenommen werden. Bei laufenden Kreditzahlungen einer Eigentumswohnung muss derjenige Partner die Raten weiterhin zahlen, der in der Wohnung verbleibt.
Was passiert mit dem Hausrat?
Auch den gemeinsamen Hausrat gilt es zwischen den Partnern nach einer Trennung aufzuteilen. Zum diesem sogenannten Hausrat gehören auch Rechte, Anwartschaften und bewegliche Sachen, die dem gemeinsamen Zusammenleben der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollten. Wenn sich die Partner über die Aufteilung nicht einig sein sollten, kann das Familiengericht den gemeinsamen Hausrat formell aufteilen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse. Dabei müssen alle Hausratsgegenstände genau erfasst und aufgelistet werden. Anschließend müssen die Eigentumsverhältnisse und die Nutzungsregelungen abgeklärt werden, um zu einer eindeutigen Zuteilung der jeweiligen Gegenstände zu gelangen. Das Gericht entscheidet hierbei nach Ermessen.
Gibt es einen Versorgungsausgleich?
In der Regel findet nach einer Trennung auch ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass Anwartschaften zur Rentenversicherung, welche die Ehepartner während der Ehe erworben haben, nach der Trennung zwischen beiden Parteien ausgeglichen werden sollen. Bei der Anwartschaft einer Rentenversicherung handelt es sich um die Werte in Form gutgeschriebener Entgeltpunkte durch die Erfüllung der Beitragszahlungen. Bei der Leistungsgewährung durch die Rentenversicherung werden die Werte zum Rentenanspruch. Die Aufteilung dieser Anwartschaften nach einer Trennung soll finanzielle Gerechtigkeit im Rentenalter herstellen.
Können die Partner Unterhalt nach der Trennung verlangen?
Nach einer Trennung kann der Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gemäß § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen einen anderen Ehegatten geltend machen. Der Ehegatte, der wirtschaftlich schlechter gestellt ist, hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Entscheidend ist dabei die Trennung, die entweder innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen wird oder durch den Auszug eines Partners aus der Wohngemeinschaft erfolgen kann.
Wo leben die Kinder nach einer Trennung?
Wenn beide Partner miteinander verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung für ein Kind abgegeben haben, steht ihnen auch nach der Trennung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht zu. Die Eltern müssen sich jedoch über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einigen. Falls sie hierbei zu keiner einvernehmlichen Einigung gelangen, kann das Familiengericht darüber entscheiden. Die Entscheidung über den Aufenthalt erfolgt unabhängig von der elterlichen Sorge. Der Elternteil, bei dem das Kind leben soll, besitzt lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.