Fachbeitrag 19.03.2012

Durchführung des Versorgungsausgleichs auch bei Doppelbelastung


Immer häufiger wird die Fallkonstellation, dass Frauen gute Jobs haben und gleichzeitig auch sich überwiegend oder fast ausschließend um die Kinder kümmern. Sofern der Ehemann dann eine schlechter bezahlte Anstellung hat oder sogar selbstständig ist, ist die Ehefrau im Falle der Scheidung beim Versorgungsausgleich (Aufteilung der erworbenen Rentenanwartschaften) ausgleichspflichtig.

In einem solchen Fall wird die Durchführung des Versorgungsausgleichs, bei dem der Pflichtige die Hälfte seiner während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften übertragen muss, als ausgesprochen ungerecht empfunden. Dies auch zu Recht, da der ursprüngliche Gedanke des Versorgungsausgleichs war, dass im Rahmen der klassischen Rollenverteilung der nicht erwerbstätige Ehegatte wegen der Kinderbetreuung und Hausarbeit auch hinsichtlich der Altersvorsorge abgesichert war und an dem Familieneinkommen bzw. an der Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten beteiligt werden sollte. Der oben geschilderte Sachverhalt passt nunmehr nicht mehr zu dem Sinn und Zweck dieser Gesetzesreform von 1977.

Es gibt zwar gemäß § 17 Versorgungsausgelichsgesetz die Möglichkeit, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit auszuschließen, jedoch wird von seiten der Familiengerichte dieser oben geschildeter Sachverhalt dabei nicht berücksichtigt. Es wird argumentiert, dass sie unterschiedlichen Einkommensverhältnisse und damit resultierend auch die Altersvorsorge die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben. Ebenfalls wird in einem solchen Fall der ausgleichspflichtige Ehegatte auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Ehevertrags und damit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hingewiesen.

Aus diesem Grund heraus ist es auf jeden Fall wichtig, insbesondere wenn der Ehegatte selbstständig ist, den Versorgungsausgleich vorzeitig auszuschließen.

Denn nicht selten führt der Versorgungsausgleich dazu, dass die Rente im Alter durch die Aufteilung so geschmälert ist, dass sich davon kaum noch leben lässt.

Durch frühzeitige Regelungen und Vorsorge lässt sich damit Altersarmut vermeiden.

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Rechtsanwalt
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