Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Fachbeitrag 29.01.2013

Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt


Die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Nach der Scheidung wird, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, der nacheheliche Unterhalt geschuldet.

Nach der Rechtsprechung sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt nicht identisch, sondern zwei verschiedene Tatbestände. Wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist, muss der Unterhaltspflichtige gemahnt werden, nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Eine Mahnung vor der Scheidung betrifft lediglich den Trennungsunterhalt und wirkt nach der Scheidung nicht weiter fort. Ist der Unterhaltspflichtige verurteilt worden, Trennungsunterhalt zu zahlen, so gilt dieses Urteil nur bis zur Scheidung. In dem Fall, dass nach der Scheidung kein Unterhalt mehr gezahlt wird, kann rückwirkend auch kein Unterhalt verlangt werden, mit Ausnahme des Falles, dass er nach der Scheidung ermahnt wurde, nun nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

Es ist daher unbedingt wichtig, nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt einzufordern.

Wenden Sie sich gerne an mich.

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (1.045)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.178 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.