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Ratgeber 11.09.2023 Christian Schebitz

Scheinehe 2024 im deutschen Recht

Vielleicht haben Sie schon einmal vom Begriff “Scheinehe” gehört oder gelesen. Aber was bedeutet er eigentlich? Und welche Folgen hat er für die Beteiligten? In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einige wichtige Informationen zu diesem Thema geben, die sich am deutschen Recht orientieren. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt wenden sollten.

Was ist eine Scheinehe?

Eine Scheinehe ist eine formal gültige Ehe, die nicht aus Liebe oder dem Wunsch nach einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wird, sondern aus anderen Gründen, die in der Regel einem oder beiden Ehegatten einen rechtlichen Vorteil verschaffen sollen. Beispielsweise kann eine Scheinehe dazu dienen, einem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen oder steuerliche Vorteile zu erlangen.

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Woran erkennt man eine Scheinehe?

Eine Scheinehe ist nicht immer leicht zu erkennen, da es keine eindeutigen Kriterien gibt, die eine echte von einer Scheinehe unterscheiden. Es gibt jedoch einige Anhaltspunkte, die auf eine Scheinehe hindeuten können:

  • Keine gemeinsame Wohnung oder kein gemeinsamer Haushalt
  • keine gemeinsamen Kinder oder keine gemeinsame Familienplanung
  • keine gemeinsamen Interessen oder Aktivitäten
  • Keine gemeinsame Sprache oder Kultur
  • Kein gegenseitiger Kontakt zu Freunden oder Verwandten
  • Keine sexuellen Kontakte oder Zärtlichkeiten
  • Kein gegenseitiger Respekt und Vertrauen
  • Kein gemeinsames Vermögen und keine gemeinsamen Schulden
  • Kein gemeinsamer Ehevertrag oder gemeinsames Testament
  • Geldzahlungen oder andere Gegenleistungen für die Eheschließung

Diese Anhaltspunkte sind jedoch nicht erschöpfend und müssen im Einzelfall geprüft werden. Es kann auch vorkommen, dass eine echte Ehe einige dieser Merkmale aufweist oder dass eine Scheinehe diese Merkmale vortäuscht.

Welche Konsequenzen hat eine Scheinehe?

Eine Scheinehe kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben. Zivilrechtlich kann eine Scheinehe angefochten werden, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt oder auf einer arglistigen Täuschung beruht. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen und kann von jedem Ehegatten oder der Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Die Folgen einer erfolgreichen Anfechtung sind

  • Die Ehe wird rückwirkend für nichtig erklärt.
  • Die Ehegatten verlieren alle güterrechtlichen Ansprüche wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Erbrecht.
  • Die Ehegatten müssen eventuell erhaltene Leistungen wie Sozialhilfe, Kindergeld oder Steuervorteile zurückzahlen.
  • Die Ehegatten müssen unter Umständen Schadensersatz leisten, wenn sie durch die Scheinehe jemanden geschädigt haben.

Strafrechtlich kann eine Scheinehe eine Straftat darstellen, wenn sie dazu dient, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erschleichen. Dies ist ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch der deutsche Ehepartner macht sich strafbar, wenn er die Scheinehe bewusst eingeht oder unterstützt.

Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind:

  • Die Ehe wird nicht automatisch für ungültig erklärt, sondern muss zivilrechtlich angefochten werden.
  • Der ausländische Ehepartner verliert sein Aufenthaltsrecht und kann ausgewiesen werden.
  • Der deutsche Ehepartner verliert seine Mitwirkungspflicht bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und muss ggf. eine Sicherheitsleistung erbringen.
  • Beide Ehepartner erhalten einen Eintrag in das Führungszeugnis und können berufliche oder soziale Nachteile erleiden.

Wie kann ich mich vor einer Scheinehe schützen?

Wenn Sie heiraten wollen, sollten Sie sich vorher gut über Ihren zukünftigen Ehepartner informieren und sicherstellen, dass Sie beide die gleichen Vorstellungen von einer ehelichen Lebensgemeinschaft haben. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit Ihrer Ehe haben oder vermuten, dass Ihr Ehepartner Sie getäuscht hat, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Wenn Sie einen ausländischen Ehepartner haben oder haben wollen, sollten Sie sich auch über die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und Folgen informieren und alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereithalten. Wenn Sie von den Behörden nach Ihrer Ehe befragt werden, sollten Sie wahrheitsgemäß antworten und keine falschen Angaben machen.

Wo kann man sich beraten lassen?

Wenn Sie Fragen zum Thema Scheinehe haben oder eine Rechtsberatung benötigen, können Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist: Fachanwalt für Familienrecht.

Sie können auch die Anwaltshotline  nutzen, um eine erste Einschätzung Ihres Falles zu erhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine umfassende Rechtsberatung ersetzt und Sie im Zweifelsfall immer einen Anwalt persönlich aufsuchen sollten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Blogbeitrag einige nützliche Informationen zum Thema Scheinehe gegeben zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und Sie im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt konsultieren sollten.


Scheinehe
ist ein komplexes und sensibles Thema im deutschen Recht. In diesem Beitrag werden wir uns Schritt für Schritt mit den wichtigsten Aspekten dieses Themas auseinandersetzen. Dabei konzentrieren wir uns auf die rechtlichen Aspekte und versuchen, das Thema auch für Laien verständlich zu machen.

Was ist eine Scheinehe?

Sie wird auch Aufenthaltsehe genannt und ist eine Ehe, die ohne die Absicht geschlossen wird, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen. Sie wird in der Regel geschlossen, um einem der Ehepartner einen Aufenthaltstitel zu verschaffen.

Wie wird eine Scheinehe im deutschen Recht behandelt?

In Deutschland ist die Ehe durch das Grundgesetz geschützt (Art. 6 GG). Deshalb haben Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, in der Regel einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, auch wenn sie vor der Eheschließung ausreisepflichtig waren.

Welche Rechtsfolgen hat eine Scheinehe?

Seit dem Fremdenrechtspaket 2005 wird die Scheinehe als Aufenthaltsehe bezeichnet. Ehegatten, die kein gemeinsames Familienleben führen, können sich für die Erteilung und den Erhalt von Aufenthaltstiteln nicht auf die Ehe berufen. Gegen einen Ausländer, der eine Scheinehe geschlossen hat, kann ein Aufenthaltsverbot von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wie kann eine Scheinehe nachgewiesen werden?

Der Nachweis kann schwierig sein, da er in der Regel auf Indizien beruht. Dabei können beispielsweise die Umstände der Eheschließung, das Zusammenleben der Ehegatten oder Aussagen von Zeugen eine Rolle spielen.

Wie ist die Rechtslage bei der Scheidung einer Scheinehe?

Eine Ehe, auch eine Scheinehe, kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung ist, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Welche Strafen drohen bei einer Scheinehe?

Die Strafen für das Eingehen einer Scheinehe können je nach Einzelfall variieren. Möglich sind unter anderem Geld- oder Freiheitsstrafen. Außerdem kann, wie bereits erwähnt, ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.

Für Ausländer, die eine solche Ehe eingehen, können sich verschiedene rechtliche Konsequenzen ergeben.

  1. Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis: Eine anfängliche Scheinehe führt nicht zu einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Sollte diese doch erstmal erteilt worden sein, kann sie in der Regel zurückgenommen werden.
  2. Ausweisungsgrund: Falschangaben gegenüber der Ausländerbehörde können einen Ausweisungsgrund darstellen. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für die weitere Verlängerung des Aufenthalts nicht mehr gegeben sind.
  3. Strafbarkeit: Das Eingehen einer Scheinehe steht in Deutschland nicht unter Strafe. Jedoch kann eine Strafbarkeit gemäß §95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen, wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird.
  4. Aufhebung der Ehe: Eine anfängliche, beidseitige Scheinehe kann gegebenenfalls durch das Familiengericht aufgehoben werden (§1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB). Für einseitige oder nachträgliche Scheinehen besteht nur die Möglichkeit einer Scheidung, in der Regel erst nach Ablauf eines Trennungsjahres.
  5. Verlust des Aufenthaltsrechts: Für eine formal (noch) gültige Scheinehe besteht kein verfassungsrechtlicher Schutz, sodass sich aus ihr auch keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche ableiten lassen. Ein bereits entstandenes bzw. erteiltes Aufenthaltsrecht entfällt dadurch jedoch nicht unmittelbar, kann jedoch ggf. durch die zuständige Behörde durch Rücknahme oder Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen gebracht werden.

Ja, es gibt Möglichkeiten, eine bereits eingegangene Scheinehe rückgängig zu machen. Die genauen Schritte und Voraussetzungen können je nach Einzelfall variieren. Hier sind einige mögliche Wege, um eine Scheinehe aufzuheben:

  1. Annullierung: Unter bestimmten Umständen kann eine Scheinehe für nichtig erklärt werden. Dies bedeutet, dass die Ehe von Anfang an als ungültig betrachtet wird. Beispiele für Gründe, die eine Annullierung rechtfertigen können, sind Betrug, Zwang oder Unfähigkeit, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen. Die Annullierung muss vor Gericht beantragt werden und erfordert den Nachweis der entsprechenden Gründe.
  2. Scheidung: Eine andere Möglichkeit, eine Scheinehe aufzuheben, ist die Scheidung. Eine Scheidung kann beantragt werden, wenn die Ehepartner keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führen und eine Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist. Die genauen Voraussetzungen und der Ablauf einer Scheidung werden durch das deutsche Eherecht geregelt.
  3. Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis: Wenn eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Scheinehe erteilt wurde, kann die zuständige Ausländerbehörde eine Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis prüfen. Dies kann geschehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ehe nur zum Zweck des Aufenthalts eingegangen wurde. Die genauen rechtlichen Bestimmungen und Verfahrensweisen variieren je nach Aufenthaltsstatus und individueller Situation.

Dieser Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der Scheinehe im deutschen Recht geben. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine komplexe Materie handelt und jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist. Bei konkreten Fragen oder Problemen sollte daher immer anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Weitere Links zum Thema:

Siehe dazu Wikipedia Scheinehe.


Was ist eine Scheinehe?

Sie liegt dann vor, wenn beide Partner zwar eine formale Ehe miteinander geschlossen haben, sich vor der Eheschließung aber darüber einig waren, keine eheliche Lebensgemeinschaft miteinander herstellen und führen zu wollen. In Deutschland werden Scheinehen häufig zwischen deutschen Staatsbürgern und Ausländern geschlossen, damit der ausländische Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis erhält.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Scheinehe?

Strafbar ist nicht die Scheinehe an sich, sondern die Angabe unvollständiger oder unrichtiger Tatsachen bei der Ausländerbehörde über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Dabei können sich Deutsche genauso strafbar machen, wie die an der Eheschließung beteiligten Ausländer. Wenn eine Ehe sich als eine Scheinehe erweisen sollte, kann der Ausländer dadurch seine Aufenthaltserlaubnis wieder verlieren und die Scheinehe aufgehoben werden.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Scheinehe?

Eine Scheinehe kann in Deutschland gemäß § 92 des Ausländergesetzes (AuslG) mit einer Geldstrafe geahndet werden. Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind ebenso möglich. Häufig werden jedoch die Migranten gemäß § 271 des Strafgesetzbuches (StGB) wegen Falschbeurkundung oder gemäß § 156 StGB wegen Falschaussagen verurteilt. Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft können wiederum verurteilt werden wegen der Unterstützung illegaler Aufenthalte.

Wie ist eine Scheinehe beweisbar?

Sie ist dann beweisbar, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt. Wenn sich die Ehegatten vor der Eheschließung nie begegnet sind, kann dies ebenso ein Indiz für das Vorliegen einer Scheinehe sein. Auch widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Personalien oder der sonstigen Umstände können darauf hinweisen. Ebenso verdächtig kann die Übergabe eines Geldbetrags bei der Eheschließung sein, wenn es sich dabei nicht um eine Mitgift handelt. Damit eine Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehegatten erteilt werden kann, muss er bei der Ausländerbehörde häufig vorweisen, dass ein Wille zur Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft vorliegt.

Was sind die weiteren Konsequenzen beim Vorliegen einer Scheinehe?

Wenn sie aufgedeckt wird, kann diese gemäß § 1314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf Antrag aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Ehegatten sowie die von der Landesregierung bestimmten zuständigen Verwaltungsbehörden. Die Scheinehe kann gemäß § 1313 des BGB nur für die Zukunft aufgehoben werden und ist ab dem Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des gerichtlichen Urteils ungültig.

Darf ein Ausländer nach einer Scheinehe weiterhin in Deutschland bleiben?

Ein ausländischer Ehepartner hat einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn er seit mindestens zwei Jahren eine Ehe mit einem deutschen Ehepartner führt. Im Fall einer Scheinehe kann der Aufenthaltstitel des ausländischen Ehepartners wieder aufgehoben werden. Auch die Einbürgerung kann nachträglich wieder zurückgenommen werden.

Links zum Thema:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eherecht%28Deutschland%29

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