Ratgeber 06.06.2020 rechtsanwalt.com

Scheidung

Alles rund um die Scheidung

In Deutschland wird beinahe jede zweite Ehe wieder aufgelöst. Solch ein Schritt hat, neben den Veränderungen im alltäglichen Leben, auch weitreichende juristische Auswirkungen.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein, sodass ein Gericht eine Ehe auflöst. Hierzu gehört zunächst das Zerrüttungsprinzip. Dieses besagt, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn keine Möglichkeit ihres Wiederaufbaus mehr besteht. Es darf keine Aussicht auf Verbesserung der Situation geben und die Lebensgemeinschaft muss als gescheitert anzusehen sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn keinerlei innere Bindung mehr zwischen den Ehepartnern besteht. Außerdem muss, gem. Scheidungsrecht, ein Trennungsjahr eingehalten werden. In diesem Jahr der Trennung müssen die beiden Ehegatten nachweislich getrennt voneinander leben. Erst dann kann die Ehescheidung vollzogen werden. Die Trennung kann allerdings auch innerhalb eines Hauses oder sogar innerhalb einer Wohnung stattfinden. Entscheidendes Kriterium ist allerdings, die sogenannte “Trennung von Bett und Tisch”, welche besagt, dass die Ehepartner keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und Tätigkeiten wie Kochen und beispielsweise auch Waschen jeweils getrennt voneinander selbst erledigen.

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Unwiderlegbares Scheitern einer Ehe

Eine Ehe ist lediglich in zwei Fällen unwiderlegbar gescheitert und muss vom Gericht aufgelöst werden. Dies ist zum einen der Fall, wenn die beiden Ehegatten für mehr als drei Jahre getrennt voneinander leben. Aber auch eine einvernehmliche Scheidung, die Einhaltung des Trennungsjahres vorausgesetzt, muss vom Gericht anerkannt werden. In Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr allerdings verkürzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehepartner gewalttätig gegenüber dem anderen ist und aufgrund dessen eine Härtefallscheidung möglich ist.

Vorgehen bei einer Scheidung

Der erste Schritt im Falle des beidseitigen Scheidungswunsches ist die Trennung der Ehegatten voneinander. Wenn möglich, sollten die Partner das Getrenntleben außerdem dokumentieren. Dies ist unter anderem durch eine Meldebestätigung denkbar. Nach mindestens einem Trennungsjahr kann die Scheidung beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Für einen gültigen Antrag auf Ehescheidung sind folgende Unterlagen notwendig: Heiratsurkunde, Formulare für den Versorgungsausgleich, ggf. Ehevertrag und Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern. Darüber hinaus muss der Scheidungsantrag von einem Anwalt eingereicht werden, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht. Derjenige Partner, der den Antrag stellt, muss sich also zwingend anwaltlich vertreten lassen. Nutzen Sie unsere Webseite, um einen qualifizierten Fachanwalt in Ihrer Region zu finden. 

Der gerichtliche Scheidungstermin

Sobald beide Ehepartner dem Antrag zugestimmt haben, erhalten Sie eine Ladung zum Scheidungstermin im Gericht. Dort müssen beide Partner persönlich erscheinen. Aufgrund dieser Anwesenheitspflicht müssen Arbeitnehmer für die Dauer des gerichtlichen Termins freigestellt werden. Folgende Unterlagen sind von beiden Parteien zum Scheidungstermin mitzubringen: Den jeweiligen Personalausweis und die gerichtliche Ladung, die Heiratsurkunde im Original, Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden möglicher Kinder im Original und ggf. den Ehevertrag im Original. Eine Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin im Übrigen nicht. Am Ende des Scheidungstermins wird der Scheidungsbeschluss verlesen. Die Ehescheidung ist damit allerdings noch nicht rechtskräftig, bzw. wirksam. Beide Ex-Partner haben nach der schriftlichen Zustellung des Beschlusses einen Monat Zeit, um Rechtsmittel dagegen einzulegen. Geht keine der beiden Parteien gegen die Entscheidung des Gerichts vor, ist die Scheidung nach Ablauf der Frist automatisch wirksam und rechtskrätig.

In jedem Fall sollten Sie sich allerdings von einem geeigneten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Denn wer sich im Scheidungsverfahren selbst vertritt, ist unter Umständen der Willkür der jeweils anderen Partei schutz- und beratungslos ausgesetzt.

Kosten einer Scheidung

Die Scheidungskosten können durchaus bedeutend sein, hängen jedoch stark von der Einigkeit der beiden Parteien ab. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, können Gerichtskosten und Anwaltskosten in der Regel niedrig gehalten werden. Gibt es jedoch strittige Punkte, so kann dies die Kosten in die Höhe treiben. Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Scheidung lässt sich nicht treffen.

Zugewinnausgleich

Wenn nicht anders in einem Ehevertrag vereinbart, wird bei einer Scheidung der während der Ehe eingetretene Vermögenszuwachs ausgeglichen. Hierzu wird zunächst sowohl das Anfangsvermögen, als auch das Endvermögen festgestellt. Die Differenz dazwischen wird als Zugewinn bezeichnet und wird zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber zur Zugewinngemeinschaft.

Versorgungsausgleich

Ähnlich wie beim Zugewinnausgleich werden durch den Versorgungsausgleich auch die Ansprüche auf Altersvorsorge ausgeglichen. Bei kinderlosen Ehepaaren und Ehen von „Doppelverdienern“ muss dies zwingend vom Familiengericht durchgeführt werden. Bei einer weniger als drei Jahre langen Ehe entfällt der Versorgungsausgleich.

Ehegattenunterhalt

Hier unterscheidenden wir zwischen Trennungsunterhalt, also dem Unterhalt während der Trennung, und Geschiedenenunterhalt. Der sogenannte nacheheliche Unterhalt wird nach Auflösung der Ehe als finanzieller Ausgleich gezahlt. Der Anspruch auf Unterhalt richtet sich nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsbegehrenden, nach dem konkreten Bedarf und nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Was ist nach der erfolgreichen Scheidung zu tun?

Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber, das zuständige Finanzamt und Ihre Krankenversicherung über die Scheidung informieren. Bei Ihrer Bank können Sie eventuelle Kontovollmachten aufheben und das gemeinschaftliche Konto auflösen, falls dieses nach dem Trennungsjahr noch besteht. Gegebenenfalls sollten Sie außerdem eigene Versicherungen abschließen, das Auto auf Sie ummelden und Ihr Testament ändern. Bei Namensänderungen müssen Sie zudem neue Ausweisdokumente beantragen.

Rechtsberatung rund um die Scheidung

Wenn Sie sich vorher ohne finanzielles Risiko über eine mögliche Scheidung informieren möchten telefonieren Sie einfach mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht. Die Deutsche Rechtsanwaltshotline hilft seit 2005 hunderttausenden Rechtsuchenden schnell, preiswert und kompetent.

 

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