Ratgeber 21.07.2020 rechtsanwalt.com

Todesfall

Was ist ein Todesfall, bzw. Sterbefall?

Der Begriff Todesfall (Sterbefall) bezeichnet den Umstand, dass eine Person verstorben ist. Dabei wird der Fokus weniger auf den Toten an sich als auf die Hinterbliebenen gelegt. Diese müssen einiges beachten: Zum einen müssen sie alle Freunde und Verwandten informieren, zum anderen aber auch den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dabei ist es zunächst am wichtigsten, einen Totenschein ausstellen zu lassen. Ist der Tod in den eigenen vier Wänden eingetreten, sollten die Hinterbliebenen einen Arzt rufen, welcher den eingetretenen Tod offiziell feststellt.

Fand der Todesfall im Krankenhaus statt, übernimmt die dortige Verwaltung den Prozess. Bei einem nicht-natürlichen Tod wird die Polizei eingeschaltet, welche im Anschluss die Ermittlungen aufnimmt. Mit dem Totenschein können die Hinterbliebenen im Anschluss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen. Außerdem ist es wichtig, ein Bestattungsunternehmen zu engagieren, das für den Abtransport der Leiche in die Leichenhalle und die weitere Organisation sorgt. Darüber hinaus kann das zuständige Bestattungsunternehmen auch in weiteren Bereichen, wie dem Aussuchen eines Sarges oder einer Urne, unterstützend helfen.

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Bestattungspflicht

In Deutschland herrscht eine Bestattungspflicht. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Bestattungsgesetz (BestattG). Grundsätzlich lassen sich jedoch in allen dieselben Inhalte finden. Demnach muss ein Leichnam in Deutschland frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach acht Tagen beerdigt werden. Nach spätestens 24 bzw. 36 Stunden muss eine Überführung des Toten in eine Leichenhalle stattfinden. Dieses Zeitfenster geht auf frühere Zeitepochen zurück, als die schnelle Bestattung noch der Verhinderung von Seuchen diente. Ebenso historischen Ursprungs ist auch der Friedhofszwang: Demnach müssen Leichname entweder in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhofsgelände beerdigt werden. Lediglich die Bestattungsgesetze in Bremen und Nordrhein-Westfalen sind liberaler gestaltet und gestatten das Verstreuen von Totenasche auch auf Privatgrundstücken. In einigen Bundesländern sind außerdem Seebestattungen möglich, bei denen die Asche der Nord- oder Ostsee übergeben wird. Auch die Beisetzung der Urne in einem sogenannten Friedwald oder Ruheforst ist möglich.

Kostentragungspflicht

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen dazu verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Dabei muss das Familienmitglied zahlen, das dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Das betrifft zunächst den Ehepartner oder Lebenspartner und erst danach die Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder, in dieser Reihenfolge. Außerdem sind die Verwandten nach § 844 BGB bei einer Tötung ihres Familienmitglieds dazu berechtigt, die Bestattungskosten vom Täter einzufordern. §1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benennt den oder die Erben als Verantwortliche für die Übernahme der Beerdigungskosten.

Todesfall ohne Angehörige

Es kommt immer wieder vor, dass jemand verstirbt und keine Angehörigen existieren, die sich um die Beerdigung kümmern können. In einem solchen Fall ist das städtische Ordnungsamt zuständig, das eine Beerdigung von Amts wegen durchführt. Dabei wird ein Beerdigungsunternehmen engagiert und meistens eine günstige Feuerbestattung ausgewählt. Finden sich im Lauf der Zeit doch noch Angehörige, müssen diese im Nachhinein für die Bestattung aufkommen.

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