Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 13.11.2023 rechtsanwalt.com

Was ist eine Nachlassinsolvenz?

Die Nachlassinsolvenz ist ein Verfahren, das eröffnet wird, wenn der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlässt. Ziel ist es, die Gläubiger des Erblassers gleichmäßig zu befriedigen und die Erben vor Überschuldung zu schützen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was eine Nachlassinsolvenz ist, wie sie beantragt wird und welche Folgen sie hat.

Wer kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen?

Eine Nachlassinsolvenz kann von verschiedenen Personen beantragt werden:

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Was ist eine Nachlassinsolvenz? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Die Erben: Wenn Sie als Erbe feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, können Sie innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Überschuldung die Ausschlagung der Erbschaft erklären oder die Nachlassinsolvenz beantragen. Versäumen Sie die Frist oder nehmen Sie die Erbschaft an, haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.
  • Die Gläubiger: Wenn Sie als Gläubiger des Erblassers eine Forderung gegen den Nachlass haben, können Sie die Nachlassinsolvenz beantragen, wenn Sie befürchten, dass Ihre Forderung nicht vollständig befriedigt wird. Dazu müssen Sie einen Eröffnungsgrund glaubhaft machen, zum Beispiel durch eine eidesstattliche Versicherung oder einen Vollstreckungsbescheid.
  • Der Testamentsvollstrecker: Wenn Sie vom Erblasser als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurden, können Sie die Nachlassinsolvenz beantragen, wenn Sie feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist. Dadurch werden Sie von der Haftung für die Schulden des Erblassers befreit.

Wie wird die Nachlassinsolvenz beantragt?

Die Nachlassinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und folgende Angaben enthalten:

  • die Personalien des Antragstellers und seine Stellung als Erbe, Gläubiger oder Testamentsvollstrecker
  • die Personalien des Erblassers und das Datum seines Todes
  • ein Verzeichnis der bekannten Aktiva und Passiva des Nachlasses
  • Eine Begründung für den Eröffnungsgrund der Nachlassinsolvenz
  • Eine Erklärung, ob ein Insolvenzplan angestrebt wird oder nicht.

Dem Antrag sind außerdem die erforderlichen Unterlagen beizufügen, z.B. Erbschein, Testament, Forderungsnachweise oder Vollstreckungstitel.

Was sind die Folgen einer Nachlassinsolvenz?

Gibt das Gericht dem Antrag auf Nachlassinsolvenz statt, eröffnet es das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Nachlasses und stellt fest, welche Forderungen gegen den Nachlass bestehen. Die Erben verlieren damit ihre Verfügungsbefugnis über den Nachlass und können nur noch über ihren Pflichtteil verfügen.

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und nachweisen. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen und legt eine Rangfolge fest. Aus der Insolvenzmasse werden die Gläubiger dann nach einer Quote befriedigt. Die Quote hängt davon ab, wie viel Vermögen im Nachlass vorhanden ist und wie viele Gläubiger es gibt.

Das Nachlassinsolvenzverfahren endet mit der Schlussverteilung an die Gläubiger oder mit der Aufhebung des Verfahrens durch das Gericht. Die Aufhebung kann erfolgen, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist oder wenn ein Insolvenzplan angenommen wird. Ein Insolvenzplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Erben und den Gläubigern über die Abwicklung des Nachlasses.

Beispiele für Nachlassinsolvenzen

Zum besseren Verständnis einer Nachlassinsolvenz finden Sie hier drei Beispiele aus der Praxis:

  • Beispiel 1: Der Erblasser hinterlässt ein Haus, das mit einer Hypothek und mehreren Krediten belastet ist. Die Erben schlagen die Erbschaft aus, weil sie die Schulden nicht übernehmen wollen. Die Gläubiger beantragen Nachlassinsolvenz, um ihre Forderungen zu sichern. Der Insolvenzverwalter verkauft das Haus und zahlt die Gläubiger entsprechend ihrer Quote aus.
  • Beispiel 2: Der Erblasser hinterlässt ein Vermögen von 100.000 Euro und Schulden von 150.000 Euro. Die Erben beantragen Nachlassinsolvenz, um ihre Haftung zu begrenzen. Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen und stellt fest, dass die Gläubiger eine Quote von 66,67 Prozent erhalten. Die Erben gehen leer aus.
  • Beispiel 3: Der Erblasser hinterlässt ein Vermögen von 200.000 Euro und Schulden von 100.000 Euro. Die Erben wollen das Erbe antreten, aber die Schulden nicht bezahlen. Sie schlagen dem Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan vor, nach dem sie 50.000 Euro an die Gläubiger zahlen und den Rest behalten. Die Gläubiger stimmen dem Plan zu, weil sie sonst weniger bekommen würden. Das Gericht hebt das Verfahren auf.

Nützliche Details bei einer Nachlassinsolvenz

Wenn Sie mit einer Nachlassinsolvenz konfrontiert sind, sollten Sie folgende Details beachten, denn eine Nachlassinsolvenz:

  • hat keinen Einfluss auf Ihre persönliche Bonität oder Ihre Schufa-Auskunft, es sei denn, Sie haften mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.
  • kann auch noch nach dem Tod des Erblassers beantragt werden. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt erst mit Kenntnis der Überschuldung.
  • kann auch dann sinnvoll sein, wenn der Nachlass zwar nicht überschuldet ist, aber einzelne Gläubiger versuchen, ihre Forderungen vorrangig zu befriedigen. Die Nachlassinsolvenz gewährleistet eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.

Konkrete Handlungsanweisungen für die Nachlassinsolvenz

Wenn Sie eine Nachlassinsolvenz beantragen oder abwenden wollen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich über Umfang und Wert des Nachlasses sowie über Höhe und Rechtmäßigkeit der Schulden des Erblassers.
  • Entscheiden Sie, ob Sie die Erbschaft ausschlagen oder annehmen wollen. Beachten Sie dabei die Frist von sechs Wochen ab Kenntnis der Überschuldung.
  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
  • Stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Nachlassinsolvenz oder warten Sie ab, ob ein anderer Antragsteller das Verfahren einleitet.
  • Arbeiten Sie mit dem Insolvenzverwalter zusammen und melden Sie Ihre Forderungen oder Ansprüche an.
  • Prüfen Sie, ob ein Insolvenzplan für alle Beteiligten eine bessere Lösung darstellt und verhandeln Sie gegebenenfalls mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern.

Links zu relevanten Gesetzen

Wenn Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen einer Nachlassinsolvenz erfahren möchten, können Sie in folgenden Gesetzen nachlesen:

Wer einen Anwalt für Nachlassinsolvenz sucht, sollte sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Im deutschen Erbrecht gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (juristisch Universalsukzession genannt). § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)  bestimmt, dass mit dem Tode einer Person, also dem Erbfall, deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht. Dies hat zur Folge, dass ein Erbe nicht nur die Vermögensgegenstände des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten, sog. Nachlassverbindlichkeiten (Schulden) erbt. Damit ein Erbe nicht aufgrund einer Erbschaft selbst in finanzielle Not gerät, gibt es zwei Möglichkeiten, die Haftung des Erben auf den Wert der hinterlassenen Vermögensmasse zu beschränken. Dies sind nach § 1975 BGB die Nachlassverwaltung und eben die im Folgenden beschriebene Nachlassinsolvenz.

Nachlassinsolvenzverfahren

Das Nachlassinsolvenzverfahren ist in den §§ 315-331 Insolvenzordnung (InsO) detailliert geregelt. Die örtliche Zuständigkeit für das Verfahren liegt lt. Insolvenzrecht bei dem Nachlassgericht,  in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz hatte. Es bestellt einen sog. Nachlasspfleger. Zulässige Gründe für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Antragsberechtigt sind Erben, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Nachlassgläubiger (diese allerdings nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Annahme einer Erbschaft).

Nach § 1980 BGB muss der Erbe unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen, sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, also auch wenn drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt! Das ist der Fall, wenn die Forderungen den Wert es Vermögens zu übersteigen drohen und damit die Überschuldung droht.. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden.

Haben die Erben einen Antrag auf ein Nachlassinsolvenzverfahren gestellt, so beschränkt sich die Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass. Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst eine Aufstellung (Inventarverzeichnis) erstellt, um einen Überblick über den Nachlass herzustellen. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger.

Abschluss des Nachlassinsolvenzverfahrens

Das Nachlassinsolvenzverfahren wird beendet, wenn sich herausstellt, dass eigentlich keine Überschuldung des Nachlasses gegeben ist (§ 212 InsO), der Erbe die Einstellung des Verfahrens  beantragt hat und alle Gläubiger dem zustimmen (§ 213 InsO) oder wenn sich herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 307 InsO). Ist das Nachlassinsolvenzverfahren nach der Verteilung der im Nachlass vorhandenen Vermögensmasse beendet, so ist der Erbe gegenüber danach noch Ansprüche stellenden Gläubigern nicht mehr zu Leistungen verpflichtet.

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