Was ist Unternehmensnachfolge?
Für die meisten Unternehmer stellt ihre Nachfolge eine der größten beruflichen und privaten Herausforderungen dar. Insbesondere bei Familienunternehmen, in denen oftmals der Wunsch besteht, dass Familienmitglieder das Unternehmen weiterhin führen, kann dies besonders schwierig sein. Denn welche Familienmitglieder sind dazu geeignet, das Unternehmen weiterzuführen? Und was passiert mit denen, die nach dem Tod des Unternehmers nicht (mehr) am Unternehmen beteiligt sein sollen?
Bestimmung der Nachfolger
Die Bestimmung seines Nachfolgers ist dem Unternehmer selbst überlassen. Er kann im Rahmen eines Testaments regeln, wem er seine Gesellschaftsanteile hinterlässt oder diese zu Lebzeiten übertragen. Einzig durch den Gesellschaftsvertrag kann der Kreis der möglichen Gesellschafter eingeschränkt sein. Bei der Wahl der Nachfolger sollten alle Beteiligten also den Gesellschaftsvertrag beachten.
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Vorweggenommene Erbfolge
Man spricht von einer vorweggenommenen Erbfolge, wenn der Unternehmer wesentliche Vermögensanteile bereits zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Erben überträgt. Dies ist oftmals bei Firmenanteilen der Fall. Denn Unternehmer regeln Ihre Nachfolge in der Regel frühzeitig. Infolgedessen werden auch Gesellschaftsanteile übertragen, welche oft wesentliche Vermögenswerte darstellen. Dieses Vorgehen nimmt die (gesetzliche) Erbfolge vorweg.
Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge bestehen für den Unternehmer unzählige Möglichkeiten. Er kann beispielsweise einen Testamentsvollstrecker bestimmen, welcher mit der Bestimmung einer neuen Unternehmensstruktur oder der Führung des Unternehmens betraut ist. Derartige Fragen können jedoch auch vorab im Rahmen eines Testaments geregelt werden. Auch den Verkauf oder eine Verpachtung des Unternehmens kann der Unternehmer im Rahmen seines Testaments veranlassen. Die Gestaltungsmöglichkeiten hängen jedoch auch von der Form des Unternehmens ab. Bei einer Personengesellschaft bestehen andere Möglichkeiten als bei einer Kommanditgesellschaft. Es empfiehlt sich also eine individuelle Beratung. Finden Sie auf unserer Seite rechtsanwalt.com den passenden Rechtsanwalt für Erbrecht.
Steuerliche Vergünstigungen
Grundsätzlich greift natürlich auch bei Unternehmenserben das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren. Wenn das Unternehmen nach der Übernahme durch den Nachfolger sieben Jahre weitergeführt wird und die Lohnausgaben nicht gesenkt werden, so fällt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Diese Regelung steht stark in der Kritik, da insbesondere Erben von großen Unternehmen davon profitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zu einer Gesetzesänderung aufgerufen. Wir werden Sie selbstverständlich immer auf dem aktuellen Stand halten.