Ratgeber 04.08.2020 rechtsanwalt.com

Testamentseröffnung

Bei Erbschaften handelt es sich oftmals um ein heikles Thema. Das gilt meist für alle Beteiligten: Angehörige streiten über die Aufteilung der Nachlassgegenstände, Berechtigte auf den Pflichtteil kämpfen eben darum und Erbengemeinschaften zerstreiten sich nach der Testamentseröffnung bis aufs Blut. Besonders wenn der Nachlass einen hohen Wert hat und kein Testament vorhanden ist – oder wenn das Erbe stark überschuldet ist – kommt es nach der Eröffnung des Testaments regelmäßig zu heftigen Auseinandersetzungen. Diese muss dann das Nachlassgericht im Erbrecht klären.

Die letztwillige Verfügung

Umso wichtiger ist das Testament, das den letzten Willen des Verstorbenen dokumentiert. Darin kann der Erblasser detailliert festhalten, an wen welche Teile des Nachlasses nach seinem Tod übergehen sollen; Oder auch, wen er von dem Erbe ausschließen möchte. Darüber hinaus kann der Erblasser seinen letzten Willen von einem Notar im zentralen Testamentsregister (ZTR) vermerken lassen. Durch diese Verwahrung kommen Erben oder eine Erbengemeinschaft leichter an den Erbschein.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Testamentseröffnung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Um Konflikte zu vermeiden tätigen ausschließlich gesetzliche dazu befugte Instanzen die Eröffnung des Testaments nach dem Todesfall. Das bedeutet, dass dies nicht von einem Rechtsanwalt oder gar einem Angehörigen vorgenommen werden darf. In der Regel übernimmt diese Aufgabe das Nachlassgericht (meist das örtliche Amtsgericht), welches für den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig ist. Es sorgt (in einem Termin) auch für die Einhaltung der gesetzlichen, bz. der im Testament festgelegten Erbfolge. Trotzdem empfehlen wir, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht vorab beraten zu lassen – dies kann sich finanziell und zeitlich lohnen – und Ihnen möglicherweise zu vererbende Schulden ersparen.

Die Aufgaben des Nachlassgerichts

Nachdem das Nachlassgericht vom Standesamt über den Todesfall informiert wurde, schreibt es jede in der letztwilligen Verfügung erwähnte Person an. Heutzutage ist die Anwesenheit der Erben nicht zwangsläufig bei der Testamentseröffnung  notwendig. Das Nachlassgericht bzw. das Standesamt setzt die Erben stattdessen oftmals nur schriftlich darüber in Kenntnis. Das Schreiben vom Nachlassgericht beinhaltet in der Regel das sogenannte Eröffnungsprotokoll sowie eine Fotokopie des Testaments. Detaillierte Auskünfte über die Höhe und den Umfang des Nachlasses erhalten die einzelnen Erben hingegen eher selten – nur der Alleinerbe erhält umfassende Informationen. Lesen Sie dazu auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (famfg).

Wichtige Fristen

Die Erben werden üblicherweise etwa einen Monat nach dem Ableben des Verstorbenen über ihre Erbschaft informiert. Diese Zeitspanne kann sich allerdings auch auf bis zu einem halben Jahr verlängern – je nachdem, ob das Testament amtlich aufbewahrt wurde oder erst ausfindig gemacht werden muss. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe über die Erbschaft informiert ist, hat er sechs Wochen Zeit, um den Nachlass notariell auszuschlagen. Wenn sich der Erbe zu diesem Zeitpunkt im Ausland aufhält, erhält er bis zu sechs Monaten Zeit. Versäumt der Erbe diese Frist, gilt der Nachlass automatisch als angenommen. Ist eine Person nicht mit dem Inhalt des Testaments einverstanden oder fühlt sich übergangen, kann sie das Testament anfechten. Die Frist dafür beträgt ein Jahr und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Person über den Erbfall bzw. den Irrtum informiert ist.

Alternative Erbvertrag

In bestimmten Fällen (z.B. bei nichtehelichen Partnerschaften) liegt ggf. auch ein ein Erbvertrag vor. Lesen Sie dazu mehr im Ratgeber zum Thema Erbvertrag

Rechtsberatung zur Testamentseröffnung

Unmittelbare Rechtsberatung rund um die Themen Erbe und Testamentseröffnung erhalten Sie von unseren Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht. Hier erhalten Sie telefonische Rechtsberatung zum Erbrecht zum Festpreis!

 

Ratgeber zu Thema Erbfall/Testamentseröffnung

Lesen Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Erben in unserem Ratgeber zum Erbfall

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive