Feiertage sind besondere Tage im Jahr, an denen die Menschen Zeit mit ihrer Familie, ihren Freunden oder ihrem Glauben verbringen können. Auch heute ist es in vielen Bundesländern so weit: Allerheiligen. Doch was bedeutet das für das Arbeitsrecht, das Mietrecht oder das Verkehrsrecht? In diesem Ratgeber beantworten wir einige häufige Fragen zu den rechtlichen Aspekten von Feiertagen.
Darf ich an einem Feiertag arbeiten?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Feiertag ein gesetzlicher oder ein kirchlicher Feiertag ist. Gesetzliche Festtage sind bundesweit oder landesweit festgelegt und gelten für alle Arbeitnehmer. Kirchliche Festtage sind nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften verbindlich und müssen vom Arbeitgeber respektiert werden.
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Grundsätzlich gilt, dass an gesetzlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden darf, es sei denn, es liegt ein besonderer Grund vor. Solche Gründe können zum Beispiel sein:
- Die Arbeit ist zur Abwendung eines Schadens oder zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich.
- Die Arbeit ist in einem Betrieb, der an Sonn- und Feiertagen regelmäßig geöffnet ist, wie zum Beispiel in einem Krankenhaus, einem Hotel oder einem Restaurant.
- Die Arbeit ist in einem Betrieb, der an Sonn- und Feiertagen besondere Leistungen erbringt, wie zum Beispiel in einem Theater, einem Kino oder einem Museum.
- Die Arbeit ist in einem Betrieb, der an Sonn- und Feiertagen eine erhöhte Nachfrage hat, wie zum Beispiel in einem Blumengeschäft, einem Bäcker oder einem Schlachter.
In diesen Fällen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich gewähren, entweder in Form von Freizeit oder von Zuschlägen zum Lohn. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
An kirchlichen Feiertagen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann zur Arbeit verpflichten, wenn dieser nicht einer Religionsgemeinschaft angehört, die den Feiertag begeht. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Religionszugehörigkeit jedoch nicht mitteilen, es sei denn, er möchte von seinem Recht auf Freistellung Gebrauch machen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen oder diskriminieren, wenn er sich auf seinen Glauben beruft.
Kann ich an einem Feiertag ausziehen?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Festtag ein Werktag oder ein Sonntag ist. Werktag ist jeder Kalendertag, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Sonntag ist jeder Kalendertag, der nach dem bürgerlichen Kalender auf einen Samstag folgt.
Grundsätzlich gilt, dass an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr Umzüge erlaubt sind, sofern sie die Nachbarn nicht unzumutbar stören. An Sonn- und Feiertagen sind Umzüge jedoch verboten, es sei denn, sie sind aus dringenden Gründen notwendig. Solche Gründe können zum Beispiel sein:
- Der Umzug wurde vom Vermieter veranlasst oder genehmigt.
- Der Umzug wurde von einer Behörde angeordnet oder erlaubt.
- Der Umzug wurde durch höhere Gewalt verursacht oder bedingt.
- Der Umzug wurde durch einen beruflichen Wechsel erforderlich.
In diesen Fällen muss der Umziehende die zuständige Ordnungsbehörde informieren und eine Genehmigung einholen. Außerdem muss er die Nachbarn rechtzeitig über den Umzug informieren und sich bemühen, die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten.
Wie schnell darf ich an einem Feiertag fahren?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob es sich um eine Autobahn, eine Landstraße oder eine innerörtliche Straße handelt. Auf Autobahnen gilt grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen anders angeordnet. Auf Landstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, auf innerörtlichen Straßen von 50 km/h, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen anders angeordnet.
An Sonn- und Feiertagen gelten jedoch zusätzliche Beschränkungen für bestimmte Fahrzeuge. So dürfen zum Beispiel:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen oder mit Anhänger nicht schneller als 60 km/h fahren.
- Kraftfahrzeuge mit Anhänger, die nicht als Wohnwagen zugelassen sind, nicht schneller als 80 km/h fahren.
- Kraftfahrzeuge mit Wohnwagen oder Wohnmobilen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, nicht schneller als 100 km/h fahren.
Diese Beschränkungen gelten an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr. Sie sollen den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltbelastung verringern.
Allerheiligen in mehreren Bundesländern – Was gilt arbeitsrechtlich im restlichen Land bei HomeOffice?
Feiertagschaos im HomeOffice
Im Saarland leben, aber für ein Frankfurter Unternehmen arbeiten? Das Arbeiten auf Distanz ist seit langem ein gängiges Modell. Seit dem vermehrten HomeOffice-Aufkommen aufgrund der Corona-Pandemie ist dieses Modell wahrscheinlich auch weitverbreiteter denn je. Und doch steht so mancher Arbeitnehmer bzw. so manche Arbeitnehmerin an bestimmten Feiertagen vor der Frage, ob er oder sie jetzt arbeiten muss oder nicht.
Neben bundeseinheitlichen Festtagen wie Weihnachten, Ostern oder dem Tag der Deutschen Einheit, an denen die Mehrheit von Angestellten frei hat, gibt es nach Bundesland oder Kommune jedoch auch zusätzlich freie Tage, wie beispielsweise Allerheiligen oder die Heiligen Drei Könige.
Arbeitsort der Angestellten maßgeblich
Sollte eine besondere Regelung im Vertrag fehlen, gilt das Recht des Arbeitsortes, sprich dem Ort, an dem Sie typischerweise die Arbeitsleistung erbringen. Was Sie beachten müssen: Ihr Arbeitsort kann mit Ihrem Wohnort oder dem Betriebsstandort zusammenfallen, dies muss aber nicht so sein.
Daher gut zu wissen: Wenn Sie also von zu Hause aus arbeiten sollten, haben Sie automatisch frei, wenn ein regionaler Festtag wie Allerheiligen bei Ihnen stattfindet. Weiterhin sind Sie aber zum Arbeiten verpflichtet, obwohl im Bundesland Ihres Unternehmens ein Feiertag gefeiert wird.
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