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Rechtsnews 05.06.2024 Alex

HomeOffice 2024: Gibt es einen Rechtsanspruch auf HomeOffice?

Homeoffice gibt es schon lange, die “Corona-Maßnahmen” haben ihm jedoch einen zusätzlichen Schub verpasst. Was aber darf man vom Arbeitgeber fordern? Gibt es Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten?

Was ist der Unterschied zwischen “Homeoffice” und “Telearbeit”?

Für die so genannte Telearbeit gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Die “Arbeitsstättenverordnung” regelt sogar, welche Möbel ergonomisch optimiert sein müssen, wie ein Bildschirm beschaffen sein muss. Vor allem aber muss der Arbeitgeber das alles finanzieren. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Im Gegensatz dazu gibt es beim HomeOffice, bzw. beim mobilen Arbeiten, keine gesetzlichen Vorschriften. Hier muss der Mitarbeiter selbst für alles Notwendige am Arbeitsplatz sorgen.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf notwendige Investitionen für ihr Homeoffice an. Lassen Sie sich alles Nötige von ihm kaufen. Idealerweise überzeugen Sie ihn davon ihnen einen Telearbeitsplatz einzurichten. Dann muss er für Sie alles zahlen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, bzw. mobiles Arbeiten?

Während der Corona-Maßnahmen gab es in Deutschland befristete Verordnungen. Darin verpflichtete die Bundesregierung die Arbeitgeber, den Beschäftigten vorübergehend die Möglichkeit zu geben, von zu Hause aus zu arbeiten. Tatsächlich gibt es aber in den DACH-Ländern keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit.

Im Gegenteil, die Gewerbeordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber “Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen” kann. Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändern wird. Politischer Wille der SPD ist, dass der Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit mit seinen Beschäftigten erörtern und eine Ablehnung schriftlich begründen muss.

Entscheidend ist jedoch die Praxis. Hier zeigt sich, dass viele Unternehmen ihren Beschäftigten die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen.

Mir wurde mobiles Arbeiten genehmigt: Darf ich nun von überall aus arbeiten?

Bei der Wahl des Arbeitsortes ist in erster Linie die Erreichbarkeit und die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Dabei muss auch sichergestellt sein, dass die Geheimhaltungspflichten bzw. der Datenschutz eingehalten werden. Dies dürfte z.B. in einem Café kaum möglich sein. Fremde Personen dürfen weder Telefongespräche mithören noch auf den Bildschirm schauen können. Selbst der DGB bestätigt, dass “eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ermöglicht werden muss”. Wenn spontane Besprechungen im Betrieb notwendig sind, muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer daran teilnehmen kann. Insofern sollte man nicht zu weit vom Betrieb entfernt arbeiten. Wenn all dies gewährleistet ist, kann auch vom Ferienhaus oder vom Urlaubsort aus gearbeitet werden.

Nur wenn der Arbeitgeber für diesen Fall keine klare Regelung getroffen hat, kann der Arbeitnehmer – nach herrschender Meinung – seinen Arbeitsort frei wählen.

Tipp zum Arbeitsort:

Treffen Sie mit Ihren Arbeitgeber eine Absprache und halten Sie schriftlich fest, was erwartet wird. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich daran halten.

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland, ist das erlaubt?

In diesem Fall sollten Sie vorher alles schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Denn die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen sind sehr kompliziert. Diese müssen unbedingt im Voraus geklärt werden. Und zwar für beide Seiten! Nur dann dürfen Sie aus dem Ausland arbeiten.

Kann ich das HomeOffice steuerlich absetzen?

Arbeiten Sie tatsächlich aus dem Homeoffice, also von zu Hause, dann können Sie tatsächlich einiges absetzen:

  • Wer keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann die Kosten des heimischen Arbeitszimmers von der Steuer absetzen – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter dem Höchstbetrag, können Sie auch nur diese Kosten in der Steuererklärung eintragen.
  • Wer komplett von zu Hause aus arbeitet, dazu gehören beispielsweise Schriftsteller/innen, Künstler/innen oder freie Journalisten und Journalistinnen, kann die Kosten für das Arbeitszimmer sogar unbegrenzt von der Steuer absetzen – sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und der Job nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird.
  •  Ebenfalls ab 2023 kann man eine jährliche Pauschale von 1.260 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Die genaue Berechnung der tatsächlichen Kosten entfällt dann. Allerdings sollte man prüfen, ob man mit den tatsächlichen Kosten nicht über der Pauschale liegt.

Tipp zum Kostensenken am privaten Arbeitsplatz:

Es ist besser, sich die notwendigen Dinge von der Firma bezahlen zu lassen, als sie selbst zu kaufen. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten darauf an und geben Sie ihm eine Einkaufsliste. Mehr als ablehnen kann er nicht.

Unfall im Homeoffice, wer zahlt?

Für das Büro des Arbeitgebers ist das klar geregelt, die Unfallversicherung zahlt. Anders sieht es aus, wenn Ihnen im “Homeoffice”, also zu Hause, etwas passiert. Das Bundessozialgericht unterscheidet hier zwischen dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche und dem Weg zum Drucker. Versichert sind nur Tätigkeiten, die “betrieblichen Interessen dienen”. Der Umweg über die Kita ist nur auf dem Weg zum Betrieb versichert. Nicht aber vom Home-Office aus!

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