Hitlergruß: Rechtfertigt dieser eine fristlose Kündigung?
Der Hitlergruß wurde am Wochenende oft in den sozialen Medien und Nachrichten gezeigt. Auf Sylt haben die selbsternannten Reichen und Schönen im „Pony“-Club gefeiert und dabei rassistische Parolen gegrölt. Nun drohen einigen von ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Ein kurzer Videoclip schockierte Deutschland: Eine Gruppe von Menschen in hellen Blusen, feinen Hemden und Sonnenbrillen feiert auf Sylt und grölt dabei ungeniert zur Melodie des Partyhits „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino die Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“
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Das Video dauert nur wenige Sekunden, doch aufmerksame Social-Media-Nutzer konnten einige der abgebildeten Personen identifizieren. Diese Partygäste könnten nun arbeitsrechtliche Konsequenzen von ihren Arbeitgebern erwarten. Doch dürfen sie fristlos gekündigt werden?
Wer zu nationalsozialistischen Kennzeichen greift, kann fristlos gekündigt werden. Fällt darunter auch der Hitlergruß, sodass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist?
Hitlergruß wird auf der Arbeit gezeigt – Fristlose Kündigung
Das Hamburger Arbeitsgericht entschied, dass das Zeigen des Hitlergrußes eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az. 12 Ca 348/15). Der bei einem Patiententransport tätige Fahrer hatte ohne Erfolg gegen seine fristlose Entlassung geklagt. Bei einer Betriebsversammlung Ende 2015 kam es im entsprechenden Unternehmen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Betriebsratsvorsitzenden.
Nach dem Streit trafen die beiden Kontrahenten aufeinander. Der Fahrer soll seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß erhoben haben. Dabei soll er den Betriebsratsvorsitzenden mit den Worten: „Du bist ein Heil, du Nazi!“ beleidigt haben. Daraufhin erhielt der Mann mit Zustimmung des Betriebsrats eine außerordentliche Kündigung. Die außerordentliche Kündigung beendete das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Stellt der Hitlergruß einen wichtigen Kündigungsgrund dar?
Nach Auffassung des Gerichts stellt der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Armes einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Die Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht akzeptiert werden müsse. Wird die Aussage hinzugezogen, sei dies umso mehr der Fall. Hierbei werde von einer groben Beleidigung gesprochen.
Das Gericht wies den Einwand des Klägers, dass er wegen seiner türkischen Abstammung kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne, zurück. Seiner Meinung nach sei seine Handlung lediglich als beleidigend und nicht als rechtsradikal einzustufen. Die Richter befanden allerdings, dass die Frage der Abstammung keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung beinhalte.
Ist der Hitlergruß in Deutschland strafbar?
Ja, der Hitlergruß (auch „Deutscher Gruß“ oder „Siegrune“ genannt) ist in Deutschland strafbar. Er gilt als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass auch die Verbreitung von Propagandamitteln oder die öffentliche Billigung des Nationalsozialismus in Deutschland strafbar sind. Die deutsche Regierung hat strenge Gesetze und Maßnahmen gegen jede Form von rassistischer oder extremistischer Ideologie eingeführt, um sicherzustellen, dass solches Verhalten nicht toleriert wird, und um den Schutz der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gewährleisten.
Welche strafrechtlichen Folgen können drohen?
Wird der Hitlergruß im Zusammenhang mit einer Straftat wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Körperverletzung verwendet, kann dies weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann die Verwendung des Grußes auch zivilrechtliche Folgen haben, wie z.B. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Schadenersatzforderungen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Rassismus und Extremismus verfolgen und entsprechendes Verhalten hart bestrafen.
Welche zivilrechtlichen Folgen können drohen?
Das Zeigen des Hitlergrußes kann auch zivilrechtliche Folgen haben. So kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der den Hitlergruß gezeigt hat, fristlos kündigen. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, den Ruf des Unternehmens zu schützen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Darüber hinaus kann eine Person, die den Hitlergruß zeigt, für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Zum Beispiel, wenn durch die Verwendung des Hitlergrußes bei einer öffentlichen Veranstaltung ein Chaos ausbricht und Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. In diesem Fall können die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wichtig ist, dass die Verwendung des Hitlergrußes nicht nur straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann, sondern auch negative soziale und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Verwendung des Hitlergrußes wird in der Gesellschaft als äußerst beleidigend und inakzeptabel angesehen und kann zu Ausgrenzung und Stigmatisierung der betroffenen Person führen.
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