Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, weil er die Wohnung selbst nutzen oder einem nahen Angehörigen überlassen will. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss schriftlich und begründet erfolgen. Als Mieter haben Sie verschiedene Rechte und Möglichkeiten, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren.
Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung des Mietvertrags, die nur für Wohnraum gilt. Der Vermieter muss einen berechtigten Grund für die Kündigung haben, der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB definiert ist:
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Eigenbedarfskündigung 2023 – Was Sie beachten müssen! erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
“Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn […] der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.”
Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst bewohnen oder einem nahen Verwandten (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt (z.B. Lebenspartner, Pflegekind, Pflegeperson), zur Verfügung stellen will.
Der Vermieter muss den Eigenbedarf nicht schon bei Abschluss des Mietvertrags haben, sondern kann ihn auch später entwickeln. Allerdings darf er den Eigenbedarf nicht nur vortäuschen oder missbräuchlich geltend machen, um den Mieter loszuwerden.
Wie muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen?
Eine Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und den oder die Mieter namentlich benennen. Außerdem muss der Vermieter den Grund für den Eigenbedarf konkret angeben und erklären, wer die Wohnung nutzen will und in welchem Verhältnis er zu dieser Person steht. Eine allgemeine oder pauschale Begründung reicht nicht aus.
Die Eigenbedarfskündigung muss auch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen drei und neun Monaten beträgt (§ 573c BGB). Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Mieter.
Die Eigenbedarfskündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden. Das heißt, wenn der Vermieter zum 31. März kündigen will, muss die Kündigung dem Mieter spätestens am 3. Januar zugehen.
Wie kann man sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?
Als Mieter haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren:
– Sie können die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen. Wenn die Kündigung formal oder inhaltlich fehlerhaft ist, z.B. weil sie nicht schriftlich erfolgt ist, keinen konkreten Grund enthält oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, können Sie die Kündigung zurückweisen oder anfechten.
– Sie können den Eigenbedarf des Vermieters anzweifeln oder bestreiten. Wenn Sie glauben, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht oder missbräuchlich geltend macht, z.B. weil er die Wohnung verkaufen oder teurer vermieten will, können Sie Beweise dafür sammeln und vor Gericht bringen.
– Sie können einen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Wenn Sie einen Härtegrund haben, der Ihnen ein Verbleiben in der Wohnung erlaubt, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung schriftlich widersprechen (§ 574 BGB).
Ein Härtegrund kann z.B. sein, dass Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind, keine vergleichbare Wohnung finden oder soziale Bindungen verlieren würden.
– Sie können eine Räumungsklage abwenden oder hinauszögern. Wenn Sie die Wohnung nicht fristgerecht räumen, kann der Vermieter eine Räumungsklage gegen Sie erheben.
Sie können sich dagegen verteidigen, indem Sie die oben genannten Argumente vorbringen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, die die Räumung vorläufig aussetzt.
Was sollten Sie als Mieter beachten?
Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder einschüchtern. Sie haben das Recht, die Kündigung zu prüfen und sich dagegen zu wehren.
– Suchen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Beistand. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die beste Strategie für Ihren Fall zu finden.
– Bewahren Sie alle Unterlagen und Beweise auf. Sie können für einen Rechtsstreit wichtig sein, z.B. der Mietvertrag, die Kündigung, der Widerspruch, der Schriftverkehr mit dem Vermieter oder Zeugenaussagen.
– Seien Sie offen für eine gütliche Einigung. Manchmal kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter zu verhandeln, z.B. über eine Abfindung, eine Verlängerung der Kündigungsfrist oder eine Ersatzwohnung.