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Rechtsnews 06.11.2023 Alex

Facebook-Daten-Leak: Besteht ein Schadensersatzanspruch?

Daten sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Zugleich sind Daten aber Gegenstand weitreichender Schwierigkeiten für Unternehmen und Nutzer. Es findet ein schwunghafter Handel mit den persönlichen Angaben von Nutzern im Internet statt. Darunter fallen beispielsweise Bestellinformationen, Telefonnummern oder auch Bankverbindungen.

Bei Facebook kam es Anfang April 2021 zu einem großen Datendiebstahl, bei dem c.a. 6 Millionen User aus Deutschland betroffen waren. Im Fall tauchten die gestohlenen persönlichen Angaben in Hackerforen auf, darunter E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Nutzernamen und weitere persönliche Einzelheiten. Allein durch dieses Leck sollen weltweit allein knapp 533 Millionen sensible Kontaktangaben von Facebook-Nutzern betroffen sein.

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Dabei stellt sich die interessante Frage, ob Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Es gibt erste Urteile deutscher Gerichte zum Thema “Daten-Leak” aber wie haben die Gerichte bisher entschieden? Die Antwort finden Sie hier!

Haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz bei einem Facebook-Daten-Leak?

Durch den Diebstahl der persönlichen Angaben kam es zu einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Nach der DSGVO steht Betroffenen unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 5.000 Euro zu. Nun hat das erste Landgericht Facebook zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Ein Unternehmen muss nach Art. 32 DSGVO die Sicherheit der Verarbeitung sicherstellen. Durch die Regelung wird sichergestellt, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen muss, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Weiterhin sind Betroffene gem. Art. 34 DSGVO umgehend über ein Datenleck zu informieren, sobald die Kenntnis des Lecks bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt. Aus Art. 82 DSGVO folgt, dass jeder, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung, ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter hat.

Landgericht Zwickau: 1000 Euro Schadensersatz

Das erste verbraucherfreundliche Urteil hat das Landgericht Zwickau gefällt. Das Urteil erging wegen des Verstoßes gegen die DSGVO. Nach dem Versäumnisurteil (Urteil vom 14. September 2022, Az.: 7 O 334/22) muss Facebook 1.000 Euro Schadenersatz an einen Betroffenen des Lecks der persönlichen Einzelheiten zahlen.

Der festgesetzte Betrag hätte auch höher ausfallen können, wenn der Kläger einen entsprechend höheren Antrag gestellt hätte. Sollten Sie Betroffener eines Facebook-Datenlecks sein, sollten Sie schnellstmöglich prüfen lassen, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Kann ich als Einzelner gegen einen Konzern wie Facebook vorgehen?

Als Einzelperson können Sie gegen ein Unternehmen wie Facebook vorgehen, wenn Sie von einer Datenschutzverletzung betroffen sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre personenbezogenen Angaben durch eine Sicherheitslücke bei Facebook an Unbefugte gelangt sind. In diesem Fall haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anspruch auf Schadenersatz gegen Facebook für den immateriellen Schaden, der Ihnen durch den Verlust der Kontrolle über Ihre persönlichen Einzelheiten oder durch die Gefahr von Betrugsversuchen entstanden ist.

Die Höhe des Schadensersatzes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, kann aber bis zu 5.000 Euro betragen. Darüber hinaus können Sie von Facebook verlangen, dass Facebook Sie von allen zukünftigen Schäden und Nachteilen freistellt, die durch die Datenschutzverletzung entstehen können. Um Ihre Ansprüche gegen Facebook durchzusetzen, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der Ihre Interessen vertritt und gegebenenfalls Klage vor einem deutschen Gericht erhebt. Es gibt bereits mehrere Urteile zugunsten von Betroffenen des Facebook-Datenlecks, die Ihnen als Präzedenzfälle dienen können.

Ist eine Klage sinnvoll?

Sie haben grundsätzliche einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook, wenn Ihre persönlichen Angaben im Facebook-Leak auftauchen, da die Panne bei Facebook ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Ihre Ansprüche werden zunächst außergerichtlich geltend gemacht.

Ob darüber zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Facebook-Leck eine Klage gegen Facebook erforderlich und sinnvoll ist, können Sie bei unserer Rechtsberatung bewerten lassen!

Bei Verstößen gegen die DSGVO kann fallabhängig ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000  Euro ausgelöst werden. Durch die hochsensiblen Angaben ihrer Person, die an die Öffentlichkeit geraten, ist hier ein entsprechend hoher Schadensersatzanspruch äußerst wahrscheinlich.

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Quellen:

https://www.db-anwaelte.de/rechtsbereiche/facebook-datenleck/

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