Rechtsnews 15.11.2022

Facebook-Daten-Leak: Besteht ein Schadensersatzanspruch?

Daten sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Zugleich sind Daten aber Gegenstand weitreichender Schwierigkeiten für Unternehmen und Nutzer. Es findet ein schwunghafter Handel mit den persönlichen Daten von Nutzern im Internet statt. Darunter fallen beispielsweise Bestellinformationen, Telefonnummern oder auch Bankverbindungen.

Bei Facebook kam es Anfang April 2021 zu einem großen Datendiebstahl, bei dem c.a. 6 Millionen User aus Deutschland betroffen waren. Im Fall tauchten die gestohlenen Daten in Hackerforen auf, darunter E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Nutzernamen und weitere persönliche Daten. Allein durch dieses Datenleck sollen weltweit allein knapp 533 Millionen sensible Kontaktdaten von Facebook-Nutzern betroffen sein.

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Dabei stellt sich die interessante Frage, ob Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Es gibt erste Urteile deutscher Gerichte zum Thema “Daten-Leak” aber wie haben diese bisher entschieden? Die Antwort finden Sie hier!

Haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz bei einem Facebook-Daten-Leak?

Durch den Datendiebstahl kam es zu einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Nach der DSGVO steht Betroffenen unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 5.000 Euro zu. Nun hat das erste Landgericht Facebook zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Ein Unternehmen muss nach Art. 32 DSGVO die Sicherheit der Verarbeitung sicherstellen. Durch die Regelung wird sichergestellt, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen muss, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Weiterhin sind Betroffene gem. Art. 34 DSGVO umgehend über ein Datenleck zu informieren, sobald die Kenntnis des Lecks bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt. Aus Art. 82 DSGVO folgt, dass jeder, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung, ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter hat.

Landgericht Zwickau: 1000 Euro Schadensersatz

Das erste verbraucherfreundliche Urteil hat das Landgericht Zwickau gefällt. Das Urteil erging wegen des Verstoßes gegen die DSGVO. Nach dem Versäumnisurteil (Urteil vom 14. September 2022, Az.: 7 O 334/22) muss Facebook 1.000 Euro Schadenersatz an einen Betroffenen des Datenlecks zahlen.

Der festgesetzte Betrag hätte auch höher ausfallen können, wenn der Kläger einen entsprechend höheren Antrag gestellt hätte. Sollten Sie Betroffener eines Facebook-Datenlecks sein, sollten Sie schnellstmöglich prüfen lassen, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Kann ich als Einzelner gegen einen Konzern wie Facebook vorgehen?

Sollten viele Betroffene ihre Rechte geltend machen und harte Konsequenzen fordern, dann hat dies auch auf einen Großkonzern wie Facebook Auswirkungen.

Facebook selbst muss sich auch an die Regeln der DSGVO halten und wird – wie jeder andere auch – bei entsprechenden Vergehen bestraft. Bisher haben Datenschutzbehörden schon bereits hohe Millionenbußgelder gegen Unternehmen verhängt.

Ist eine Klage sinnvoll?

Sie haben grundsätzliche einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook, wenn Ihre Daten im Facebook-Leak auftauchen, da die Datenpanne bei Facebook ein Verstoß gegen die DSGVO ist. Ihre Ansprüche werden zunächst außergerichtlich geltend gemacht.

Ob darüber zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Facebook-Datenleck eine Klage gegen Facebook erforderlich und sinnvoll ist, können Sie bei unserer Rechtsberatung bewerten lassen!

Bei Verstößen gegen die DSGVO kann fallabhängig ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000  Euro ausgelöst werden. Durch die hochsensiblen Daten, die an die Öffentlichkeit geraden, ist hier ein entsprechend hoher Schadensersatzanspruch äußerst wahrscheinlich.

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Quellen:

Datenschutzverstoß bei Facebook:

https://www.db-anwaelte.de/rechtsbereiche/facebook-datenleck/

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