Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 27.09.2023 Christian Schebitz

Abgasskandal 2024: Jetzt Dieselskandal nutzen!

Der Abgasskandal, auch Dieselskandal genannt, ist einer der größten Skandale in der deutschen Automobilgeschichte. Millionen von Dieselfahrzeugen wurden mit einer illegalen Software ausgestattet, die die Abgaswerte (Autoabgase) manipuliert. Dadurch wurden die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Straßenverkehr aber deutlich überschritten. Das hat nicht nur negative Folgen für Umwelt und Gesundheit, sondern auch für die betroffenen Fahrzeughalter. Sie müssen mit Fahrverboten, Wertverlusten und Schadenersatzforderungen rechnen.

Was können Sie als Dieselfahrer tun, wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist? Welche Rechte stehen Ihnen zu und wie können Sie diese durchsetzen? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Abgasskandal.

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Welche Fahrzeuge fallen unter den Dieselskandal?

Der Abgasskandal betrifft vor allem Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche, Seat und Skoda, die mit einem Dieselmotor des Typs EA189 oder EA288 ausgestattet sind. Diese Motoren wurden zwischen 2008 und 2015 weltweit in rund 11 Millionen Fahrzeuge eingebaut. Darüber hinaus sind auch andere Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Opel, Ford oder Renault vom Abgasskandal betroffen, wenn auch in geringerem Umfang.

Um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Schauen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) nach der sogenannten Schlüsselnummer. Diese besteht aus vier Ziffern und befindet sich in den Feldern 2.1 und 2.2. Beginnt Ihre Schlüsselnummer mit einer der folgenden Ziffern, ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen: 0005, 0588, 0603, 0606, 1313, 1844, 1845, 1846, 1847, 1848, 1849, 1850, 1851.
  • Geben Sie Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ein. Die FIN ist eine 17-stellige Nummer, die Sie im Fahrzeugschein oder auf dem Typenschild im Motorraum finden. Beim KBA erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist.
  • Wenden Sie sich an Ihren Händler oder den Hersteller und lassen Sie sich den Status Ihres Fahrzeugs schriftlich bestätigen. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.

Was muss ich tun, wenn mein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist?

Wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können das Fahrzeug behalten oder es zurückgeben.

Wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten, müssen Sie die vom Hersteller vorgeschriebene Rückrufaktion durchführen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen müssen, um dort ein Software-Update durchführen zu lassen. Das Software-Update soll die Manipulation der Abgaswerte beseitigen und das Fahrzeug in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass das Software-Update keine negativen Auswirkungen auf die Leistung, den Verbrauch oder die Lebensdauer des Motors hat.

Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben möchten, können Sie versuchen, vom Hersteller oder Händler Schadenersatz zu verlangen. Das heißt, Sie geben das Fahrzeug zurück und bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Die Nutzungsentschädigung wird anhand der gefahrenen Kilometer und des Alters des Fahrzeugs berechnet. Um einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, müssen Sie dem Hersteller oder dem Händler allerdings eine vorsätzliche oder arglistige Täuschung nachweisen. Das ist nicht immer einfach und erfordert in der Regel die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Wie kann ich vom Hersteller oder Händler Schadenersatz verlangen?

Um Schadensersatz vom Hersteller oder Händler zu verlangen, müssen Sie zunächst eine Frist setzen, innerhalb derer Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Diese Frist sollte zwei Wochen nicht überschreiten. Lässt der Hersteller oder Händler die Frist verstreichen oder weigert er sich, können Sie Klage erheben. Dabei sollten Sie sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt beraten und vertreten lassen.

Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden, die je nach Fall unterschiedlich sein kann. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Abgasskandal erfahren haben. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31. Dezember 2021 klagen können, wenn Sie im Jahr 2018 von dem Abgasskandal erfahren haben. Allerdings gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, die die Verjährungsfrist verlängern oder verkürzen können. Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich an einen Anwalt zu wenden.

Es gibt auch spezialisierte Kanzleien, welche sehr viel Erfahrung in diesen Fällen mitbringen. Lesen Sie dazu auch unser Angebot im Marktplatz Recht zum Dieselskandal.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei Dieselskandal?

Der Dieselskandal hat viele Dieselfahrer verärgert und verunsichert. Sie fragen sich, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser sein könnte. Die Antwort ist nicht einfach, da es auf den Einzelfall ankommt. Es gibt jedoch einige Faktoren, die die Höhe des Schadenersatzes beeinflussen können:

– Hersteller oder Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben
– Fahrzeugtyp und Baujahr
– Kaufpreis und gefahrene Kilometer
– Die Verjährungsfrist und die Beweislage
– das Gericht, bei dem Sie den Anspruch geltend machen

Für eine konkrete Einschätzung sollten Sie sich von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Er kann Ihnen sagen, ob Sie eine Chance auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser sein könnte.

Um Ihnen einen groben Überblick zu geben, haben wir im Folgenden einige Beispiele für erfolgreiche Klagen gegen Hersteller oder Händler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zusammengestellt.

Wie Sie sehen, können Schadensersatzansprüche je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich daher, sich professionell beraten zu lassen und Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage?

Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gerichtsstand, dem Fahrzeugtyp, dem Kaufdatum und dem Beklagten. Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da jeder Fall individuell beurteilt werden muss. Es gibt jedoch einige Tendenzen, die sich aus der bisherigen Rechtsprechung ableiten lassen:

  • Die meisten Gerichte entscheiden zugunsten der Kläger, wenn es um Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche, Seat und Skoda geht. Diese Fahrzeuge sind eindeutig vom Abgasskandal betroffen und die Hersteller haben den Einsatz einer illegalen Software eingeräumt.
  • Geringer sind die Erfolgsaussichten bei Fahrzeugen anderer Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Opel, Ford oder Renault. Diese Fahrzeuge sind nur teilweise vom Abgasskandal betroffen und die Hersteller bestreiten den Einsatz einer illegalen Software.
  • Die Erfolgsaussichten sind höher, wenn sich die Klage gegen den Hersteller richtet. Der Hersteller ist für die Entwicklung und den Einbau der illegalen Software verantwortlich und hat damit eine Pflichtverletzung begangen.
  • Die Erfolgsaussichten sind geringer, wenn sich die Klage gegen den Händler richtet. Der Händler ist nur für die Übergabe des Fahrzeugs verantwortlich und hatte möglicherweise keine Kenntnis von der illegalen Software.

Welche Beispiele für erfolgreiche Klagen gibt es?

Es gibt zahlreiche Beispiele für erfolgreiche Klagen gegen Hersteller oder Händler im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Hier sind drei davon:

  • Das Oberlandesgericht Köln hat am 29. Januar 2020 entschieden, dass Volkswagen einem Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz in Höhe von rund 25.000 Euro zahlen muss (Az. 18 U 70/19). Das Gericht stellte fest, dass Volkswagen den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, indem es ihm ein Fahrzeug mit manipulierter Software verkauft hat.
  • Das Landgericht Stuttgart hat am 24. Juli 2020 entschieden, dass Daimler dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK Schadensersatz in Höhe von rund 40.000 Euro zahlen muss (Az. 23 O 172/19). Das Gericht stellte fest, dass Daimler den Käufer arglistig getäuscht hat, indem es ihm ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verkauft hat.
  • Das Landgericht München I hat am 30. September 2020 entschieden, dass Audi dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz in Höhe von rund 50.000 Euro zahlen muss (Az. 3 O 8818/19). Das Gericht stellte fest, dass Audi den Käufer vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat.

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