Der Dieselskandal ermöglicht es Ihnen Ihre Geld von Autohersteller zurück zu erhalten.
Die u.g. Rechtsberatung durch Gansel ist übrigens nicht von dem folgenden Fall betroffen:
Eine der größten von Legal-Tech-Inkassogesellschaften betriebenen Sammelklagen im VW-Dieselgate ist in Gefahr gekippt zu werden. Das LG Ingolstadt sieht in den Geschäftsbedingungen von Myright einen Interessenkonflikt zwischen dem Dienstleister und seinen Kunden – und lässt die Klage von Myright gegen Audi abblitzen (Az. 41 O 1745/18). Damit schließt sich auch dieses Gericht anderen Landgerichten an, die in Kartellschadensfällen Sammelklagen von Legal-Tech-Inkassogesellschaften am Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) scheitern ließen.
Auch den Service von rightmart müssen nicht nutzen.
Wenn Sie aber eine Kanzlei direkt beauftragen, ist Ihr Fall davon also nicht betroffen, da es sich dann nicht um „Inkasso“ handelt! Nutzen Sie also z.B. den folgenden Service der Kanzlei Gansel:
Lesen Sie dazu auch unsere News zum Thema „Autokredit widerrufen – Leasingraten und Anzahlung zurückerhalten“.