Was bedeutet Erbe ausschlagen?
Entgegen dem Volksglauben erbt man nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Der Erbe muss im Zweifelsfall für die Schulden des Erblassers aus seinem Privatvermögen aufkommen. Deshalb kommt in bestimmten Fällen eine Erbausschlagung in Betracht. Denn so wird das Erbe nicht angenommen. Man erbt also weder Vermögen, noch Schulden.
Gründe für eine Erbausschlagung
Der häufigste Grund für eine Ausschlagung des Erbes ist eine Überschuldung des Nachlasses. Denn Erben haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers. Wenn das Erbe also mehr Schulden als Vermögen beinhaltet, sollte es unbedingt ausgeschlagen werden. Ein weiterer Grund für eine Erbausschlagung ist eine Verschuldung des Erben. Dieser könnte durch eine Erbausschlagung sicherstellen, dass nicht seine Gläubiger, sondern ein anderes Familienmitglied von der Erbschaft profitieren.
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Erbausschlagung bedarf einer gewissen Form
Wenn sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, dann bedarf dies einer gewissen Form. Sie müssen persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erscheinen und die Ausschlagung beantragen. Bringen Sie hierzu ein amtliches Ausweisdokument, sowie die Sterbeurkunde des Erblassers mit. Es ist auch möglich, die Ausschlagung durch einen Notar beantragen und beglaubigen zu lassen. Die Gründe für die Ausschlagung müssen nicht zwingend genannt werden, dies ist jedoch durchaus möglich.
Frist
Der Erbbegünstigte hat sechs Wochen Zeit, sein Erbe auszuschlagen. Stichtag hierfür ist der Tag, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Geht man von der gesetzlichen Erbfolge aus, ist dies meist der Todestag. Für den Fall, dass ein Testament existiert, wird vom Tag der Testamentseröffnung ausgegangen. Es ist hierbei wichtig zu beachten, dass Sie in der Regel nicht von einer offiziellen Stelle über die Erbschaft informiert werden. Dies ist nur der Fall, wenn ein Testament vorhanden ist oder Sie als Nachrücker in die Erbfolge eintreten. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Minderjährige Erben
Falls ein Minderjähriger erbt und das Erbe ausgeschlagen werden soll, so müssen die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen die Ausschlagung beantragen. Dieser Antrag muss in den meisten Fällen vom Familiengericht genehmigt werden. Zu einer solchen Situation kann es beispielsweise kommen, wenn der Minderjährige durch die Ausschlagung seiner Eltern in die Erbfolge gerückt ist.
Alternativen zur Ausschlagung
Es gibt eine Reihe von Alternativen zur Ausschlagung eines Erbes. Wenn Sie während der sechswöchigen Frist nicht feststellen können, wie hoch das Erbe verschuldet ist, so können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. So haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. Aber auch eine Nachlassinsolvenz ist eine Möglichkeit, sich als Erbe vor einer privaten Haftung zu schützen.
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