Im Herbst wird es langsam windig und kühler. Aber auch die Natur hält ein paar Spektakel bereit. Schöne Farbenspiele im Wald locken zu Spaziergängen. Der Herbst bringt vermehrt Starkregen und Stürme mit sich. Im vorliegenden Beitrag hatte sich das Landgericht Frankenthal mit den Folgen eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum in Ludwigshafen zu beschäftigen. Dabei stellte sich die Frage, ob ein Astabbruch zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Wie entschied das Gericht? All das erfahren Sie hier!
Wurde eine Verkehrssicherungspflicht im Herbst verletzt?
Zunächst wurde die Stadt Ludwigshafen auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Diese Klage wies das Landgericht jedoch zurück. Nach Ansicht der Richter lasse sich nicht feststellen, dass die Stadt ihre sog. Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf den Japanischen Stadtbaum verletzt habe. Weiterhin machten die Richter klar, dass jeder Baum an einer Straße oder an einem öffentlichen Parkplatz eine mögliche Gefahr darstellen kann.
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Gehört ein Astabbruch im Herbst zum allgemeinen Lebensrisiko? erhalten
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Es können auch völlig gesunde Bäume durch starke Windböen oder Regeneinflüsse entwurzelt werden. Zudem können auch Teile von Ästen abbrechen und auf den Erdboden fallen. Auch sei die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes von außen nicht immer erkennbar.
Es folge daraus aber nicht, dass alle Bäume in der Nähe von Straßen und öffentlichen Plätzen entfernt werden oder besonders gründlich untersucht werden müssten. Insgesamt sei es unmöglich den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Es müssen gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Verhalten oder Handeln entstehen, unvermeidlich hingenommen werden.
Von der Rechtsprechung wird lediglich verlangt, dass die Bäume, die sich im Verkehrsraum befinden, jährlich beobachtet werden sollen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf trockenes Laub, Beschädigungen, dürre Äste oder Frontrisse gelegt werden. Bei besonders alten Bäumen oder bestimmten Anzeichen für Gefahren sei jedoch mit erhöhter Gründlichkeit vorzugehen.
Stadt verletzt keine Verkehrssicherungspflicht
Im vorliegenden Fall war die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Bei der Beweisaufnahme habe sich ergeben, dass eine bei der Stadt beschäftige Baumkontrolleurin wenige Wochen, vor dem fraglichen Astabbruch am Japanischen Schnurbaum, inspiziert hat.
Die Kontrolleurin ließ das festgestellte Totholz durch eine Baumpflege kurze Zeit später entfernen. Die Richter sahen weitere Maßnahmen nicht als notwendig an, zumal der Baum im Baumkataster der Stadt Ludwigshafen in der „Vitalitätsstufe 1“, der höchsten Gesundheitsstufe, geführt wurde.
Was bedeutet „allgemeines Lebensrisiko“?
Das allgemeine Lebensrisiko beschreibt Gefahren, die jedem Bürger im alltäglichen Leben begegnen können, ohne dass eine spezifische Person oder Institution zur Verantwortung gezogen wird. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle durch widrige Witterungsverhältnisse oder kleine Missgeschicke, die niemand verhindern kann. Die Abgrenzung zwischen allgemeinem Lebensrisiko und einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung ist oft der Schlüssel zu einer rechtlichen Entscheidung.
Wann gehört ein Astabbruch im Herbst zum allgemeinen Lebensrisiko?
Ein Astabbruch im Herbst kann in vielen Fällen als Teil des allgemeinen Lebensrisikos betrachtet werden, besonders dann, wenn äußere Einflüsse wie Stürme oder starker Regen dazu führen. Bäume sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt, und ihre Äste können sich unter bestimmten Bedingungen lösen, ohne dass dies im Vorfeld erkennbar war. In solchen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass eine Haftung für den Schaden entsteht, da man von einem unabwendbaren Ereignis ausgehen kann.
Wer haftet, wenn durch einen Astabbruch ein Schaden entsteht?
Obwohl ein Astabbruch zum allgemeinen Lebensrisiko gehören kann, gibt es auch Situationen, in denen der Eigentümer des Baumes haftbar gemacht werden kann. Der entscheidende Punkt ist hier die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr ausgeht. Wenn also zum Beispiel ein Baum erkennbar krank oder instabil war, hätte der Eigentümer möglicherweise den Ast entfernen oder den Baum kontrollieren lassen müssen.
Wie wird die Verkehrssicherungspflicht bewertet?
Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass ein Eigentümer dafür sorgen muss, dass Dritte nicht durch Gefahren auf seinem Grundstück zu Schaden kommen. Dazu gehört auch, dass Bäume regelmäßig auf ihre Standfestigkeit und Gesundheit überprüft werden. Diese Pflicht besteht jedoch nicht in übermäßigem Maße. Es genügt, dass ein Durchschnittsbürger bei einem Spaziergang durch den Garten oder Park nicht sofort auf potenzielle Gefahren hingewiesen werden muss.
Welche Rolle spielt der Wetterbericht im Herbst?
Ein wichtiger Punkt ist, ob zum Zeitpunkt des Astabbruchs extreme Witterungsbedingungen vorlagen. Ein Sturm, der Bäume stark belastet, kann als unvorhersehbares Ereignis angesehen werden, was die Haftung beeinflusst. Wenn der Wetterbericht jedoch schon Tage vorher gewarnt hat, könnte argumentiert werden, dass der Baumeigentümer Maßnahmen hätte ergreifen müssen.
Wie können Sie sich im Herbst absichern?
Falls Sie Grundstückseigentümer sind und Bäume auf Ihrem Land stehen, empfiehlt es sich, regelmäßige Baumkontrollen durchzuführen oder durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Sollte ein Ast abbrechen und Schaden verursachen, könnten Sie dann nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. In Fällen von extremen Wetterbedingungen sollten Sie mögliche Gefahrenstellen schnellstmöglich beseitigen oder zumindest warnen.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Hier sind drei konkrete Beispiele, wie Gerichte bei Schäden durch Astabbrüche im Herbst entschieden haben:
- Fall 1: Ein Ast fällt auf ein Auto während eines Sturms. Das Gericht entschied, dass der Baumeigentümer nicht haftbar war, da der Ast aufgrund extremer Witterungsbedingungen abbrach, die nicht vorhersehbar waren. Dies wurde als allgemeines Lebensrisiko angesehen.
- Fall 2: Ein Baum stürzte auf eine Straße und verursachte einen Verkehrsunfall. Hier entschied das Gericht, dass der Baumeigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, da der Baum erkennbar morsch war und keine regelmäßige Überprüfung stattfand.
- Fall 3: Ein Ast brach während eines lauen Herbsttages ab und verletzte einen Fußgänger. Das Gericht urteilte, dass der Eigentümer nicht haftbar war, da es sich um einen gesunden Baum handelte und kein äußerer Einfluss wie ein Sturm vorhanden war. Hier lag kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor.
Konkrete Handlungsanweisungen
- Als Geschädigter: Dokumentieren Sie den Schaden sofort und sammeln Sie Beweise (Fotos, Zeugen, Wetterbericht). Prüfen Sie, ob es Hinweise auf eine unterlassene Verkehrssicherungspflicht gibt.
- Als Eigentümer: Lassen Sie Bäume regelmäßig von einem Experten prüfen und achten Sie auf Warnungen vor extremen Wetterereignissen. Im Zweifel, besonders bei kranken Bäumen, sofort Maßnahmen ergreifen.
- Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte und Pflichten abzuklären. Informationen finden Sie unter Verkehrssicherungspflicht.
Mögliche Hindernisse und Lösungen im Herbst
Hindernis | Mögliche Lösung |
---|---|
Unklare Verkehrssicherungspflicht | Dokumentation von Baumkontrollen und Rücksprache mit Experten |
Witterungsbedingungen unklar | Wetterberichte als Beweismittel heranziehen |
Unsichere Haftungsfrage | Frühzeitige rechtliche Beratung und Einschaltung eines Anwalts |
Geprüfte Links auf Gesetze
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Quelle:
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022 – 3 O 307/21
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