Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 14.03.2012

Verkehrssicherungspflichten


Verkehrssicherungspflichten – Hauseigentümer sollten nicht nur Schnee räumen!

Der Winter ist fast vorbei, da atmen viele Hausbesitzer auf. Schnee oder eisiger Regen auf dem Bürgersteig – sofort sind Hauseigentümer alarmiert, dank der Verkehrssicherungspflicht. Ein Entzug ist kaum möglich. Doch Vorsicht, Schnee ist nicht das einzige Ärgernis.

Zu den Obliegenheiten der Hauseigentümer im Winter gehören neben den bekannten Räum- und Streupflichten auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, in den Hauseingängen, den Garagenhöfen, rings um die Mülltonnenplätze sowie auf den Bürgersteigen vor dem Haus, eben auch die öffentlichen Bürgersteige vor Stellplätzen, manchmal liegen diese bei Wohnungs- oder Reihenhausanlagen etwas abseits.

Meist übertragen die Kommunen die Sicherungspflichten auf die Hauseigentümer, diese wählen dann zwischen professionellem Hausmeisterdienst oder Mieterauflage. Klare schriftliche und vor allem nachweisbare Abreden sind hier notwendig – im Mietvertrag oder der Hausordnung. Dies muß aber regelmäßig überprüft werden, da der Hauseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist.

Neben der Räum- und Streupflicht beinhaltet die Verkehrssicherungspflicht alle Gefahren, die von einem Grundstück bzw. dem darauf stehenden Häusern und Gebäuden ausgehen können. Viele Hauseigentümer denken jetzt an das Dach, vor allem nach Herbst- oder Winterstürmen. Alle Ziegel fest? Solarpaneele oder Fernsehantennen gelockert? Gehaftet wird für alle Personen- oder Sachschäden. Daher sollte regelmäßig die Immobilie von Fachmann geprüft und deren Rechnung aufbewahrt werden. Im Streitfall ist so die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht leicht nachzuweisen. Steuerlich absetzbar ist es wohl sowieso (ab 01.01.2009 sind 20% der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten, bis maximal 1.200 €, anrechenbar).

Eine regelmäßige Baumkontrolle ist erforderlich, wenn Bäume im Grundstück stehen. Stürzen von einem kranken Baum oder nach Sturm Äste ab, so hafte der Eigentümer. Dies gilt ebenfalls für das weit verzweigte Wurzelwerk, welches Kanäle oder Leitungen zerstören, Einfriedungen oder Pfosten (bspw. eines Carports) nach oben drücken und dadurch beschädigen kann.

Fürchten Sie “Buckelpisten”? Abgesackte oder hoch stehende Gehwegplatten sind gefährlich und müssen umgehend in Ordnung gebracht werden. Versicherungen sind anzuraten. Wohnt der Eigentümer selbst im Haus nützt die private Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Ist alles vermietet, so hilft die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Auch eine Spezialversicherung – wie Gewässerschäden-Haftplicht -springt ein, wenn Heizöl aus einem undichten Tank ins Grundwasser leckt.

Merke: Hauseigentümer stehen stets in der Pflicht!

Tipp: Ein schneller Sofortkontakt ist für Sie unter 03581 – 64 34 18 oder per Email möglich.

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Rechtsanwalt
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