Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 26.10.2023 Christian Schebitz

Schmerzensgeld: Die Ansprüche geltend machen ab 2024

Wenn Sie bei einem Unfall oder einer Straftat verletzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für die körperlichen und seelischen Schmerzen, die Ihnen durch die Verletzung zugefügt wurden. Das Schmerzensgeld soll Ihnen helfen, die Folgen der Verletzung zu bewältigen und Ihr Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.

Wie beantragen Sie Schmerzensgeld?

Um es zu beantragen, müssen Sie zunächst den Verursacher der Verletzung ausfindig machen und ihn zur Zahlung auffordern. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Dabei sollten Sie die Höhe begründen und nachweisen, wie die Verletzung entstanden ist und wie sie sich auf Ihr Leben auswirkt. Dabei können Sie sich an so genannten Schmerzensgeldtabellen orientieren, die von verschiedenen Gerichten und Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Diese Tabellen enthalten Richtwerte für verschiedene Verletzungsarten, sind aber nicht verbindlich.

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Schmerzensgeld: Die Ansprüche geltend machen ab 2024 erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kommt der Schädiger Ihrer Forderung nicht nach, können Sie beim zuständigen Gericht Klage erheben. Dabei sollten Sie sich von einem auf Schadenersatzrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt finden Sie auf rechtsanwalt.com, indem Sie das Rechtsgebiet “Schadenersatzrecht” auswählen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Schmerzensgeld zu erhalten?

Um Wiedergutmachung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen rechtswidrig in Ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit verletzt worden sein. Das kann zum Beispiel eine Körperverletzung, eine Beleidigung oder eine sexuelle Belästigung sein.
  • Der Eingriff muss zu einem immateriellen Schaden geführt haben, also zu Schmerzen, Leiden oder einer Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität.
  • Die Beeinträchtigung muss schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein. Das bedeutet, dass der Verursacher den Eingriff absichtlich oder versehentlich herbeigeführt hat.
  • Zwischen dem Eingriff und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass der Schaden durch den Eingriff und nicht durch andere Umstände verursacht wurde.

Wie wird es berechnet?

Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Gericht im Einzelfall abwägt. Zu diesen Faktoren gehören

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer und Intensität der Schmerzen
  • die Auswirkungen der Verletzung auf die Gesundheit, das Berufsleben und das Privatleben
  • Alter und Gesundheitszustand des Opfers vor der Verletzung
  • Verschulden und Verhalten des Schädigers
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten

Für die Berechnung gibt es keine feste Formel, sondern nur Richtwerte, die je nach Einzelfall angepasst werden können. Die Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen, die jedoch nur als Orientierungshilfe dienen.

Welche Beispiele für Schmerzensgeld gibt es?

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie hoch das Schmerzensgeld in verschiedenen Fällen sein kann, haben wir hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung zusammengestellt:

  • Einem Mann wurde bei einem Verkehrsunfall ein Bein amputiert. Er erhielt 150.000 Euro.
  • Eine Frau wurde von ihrem Mann mehrfach geschlagen und vergewaltigt. Sie bekam 50.000 Euro.
  • Ein Kind wurde von einem Hund gebissen und trug bleibende Narben im Gesicht davon. Es erhielt 10.000 Euro.
  • Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Chef entlassen, nachdem er sich über Mobbing beschwert hatte. Er erhielt 5.000 Euro.

Was sollte man sonst noch wissen?

Hier sind noch einige nützliche Details, die Sie über Schmerzensgeld wissen sollten, denn es…

  • ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden.
  • kann auch in Raten gezahlt werden, wenn der Schädiger nicht in der Lage ist, den gesamten Betrag auf einmal zu zahlen.
  • kann auch neben anderen Ansprüchen, z. B. auf Ersatz von Sachschäden oder Verdienstausfall, geltend gemacht werden.
  • kann auch von mehreren Schädigern verlangt werden, wenn sie gemeinsam für die Verletzung verantwortlich sind.
  • Seine Ansprüche können verjähren, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von der Verletzung und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat.

Wie kann man sich weiter informieren?

Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 823 ff., 253 ff. die die Grundlagen für Schmerzensgeld regeln.
  • Die Schmerzensgeldtabellen, die von verschiedenen Gerichten und Fachzeitschriften veröffentlicht werden und Richtwerte für verschiedene Arten von Verletzungen enthalten. Sie können einige Schmerzensgeldtabellen online oder schmerzensgeld.de einsehen.
  • Sie können einige Urteile online unter  schmerzensgeldurteile.de einsehen.
  • Hier finden Sie einen Rechtsanwalt für Schadenersatz der Sie individuell beraten und vertreten kann, wenn Sie Schmerzensgeld beantragen möchten.

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