Ratgeber 20.06.2023 rechtsanwalt.com

Mobbing am Arbeitsplatz

Wann ist es Mobbing?

Mobbing am Arbeitsplatz kann vielerlei Gestalt annehmen und unterschiedliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Beispiele sind Demütigungen durch Kollegen, das Verbreiten von Lügen, die Ausgrenzung aus dem Team, rassistische Äußerungen, aber auch sexuelle Belästigung und viele andere. Es ist jedoch immer der Fall, dass das Mobbingopfer entweder hierarchisch oder zahlenmäßig unterlegen ist und keinerlei Ausweichmöglichkeiten gegen die Mobber hat, also der Mobbing-Situation auf Dauer ausgeliefert ist. Mobbing am Arbeitsplatz geht nicht immer von gleichgestellten Mitarbeitern aus. Auch das Mobbing durch Vorgesetzte und den Chef (Bossing, Mobbing am Arbeitsplatz durch den Chef) oder hierarchisch unterlegene Mitarbeiter ist eine verbreitete Art von Mobbing.

Definition Mobbing

Unter Mobbing versteht man alle Handlungen oder Äußerungen von Personen, die bewusst verletzend, angreifend oder bedrängend sind und häufig physische oder psychische Auswirkungen auf das Opfer haben.

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Was ist Mobbing?

Der Übergang von einem rauen Arbeitsklima zu Mobbing ist fließend. Es ist daher äußerst schwierig, eine genaue Grenze zu ziehen. Mobbing beschreibt keine isolierten Vorfälle, sondern bezeichnet die andauernde negative Einflussnahme einer oder mehrerer Personen auf andere. Im Gegensatz zu einem rauen Arbeitsklima hat Mobbing eine arbeitsrechtliche Relevanz, da die Handlungen oft als rechtswidriges Verhalten eingestuft werden können und konkrete Schäden verursachen.

Mobbing am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen und unterschiedliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Beispiele sind Demütigungen, das Verbreiten von Lügen, der Ausschluss aus dem Team, rassistische Äußerungen, aber auch sexuelle Belästigung und vieles mehr. Immer aber ist das Opfer entweder hierarchisch oder zahlenmäßig unterlegen und hat keine Ausweichmöglichkeiten, d.h. es ist der Mobbingsituation dauerhaft ausgeliefert. Mobbing am Arbeitsplatz geht nicht immer von Gleichgestellten aus. Auch Mobbing durch Vorgesetzte oder hierarchisch untergeordnete Mitarbeiter ist eine verbreitete Form.

Mobbing als Rechtswidrigkeit

Der Gesetzgeber hat Mobbing nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, was den Umgang mit Mobbing zu einer komplexen Angelegenheit macht. Es gibt einen fließenden Übergang zwischen einem rauen Arbeitsumfeld und Mobbing bzw. rechtswidrigem Verhalten. Grundsätzlich gilt, dass rechtswidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum, d.h. länger als nur wenige Tage oder Wochen, andauern muss, um als Mobbing eingestuft zu werden. Typische Mobbingdelikte sind Beleidigung, sexuelle Belästigung und Urkundenfälschung.

Welche Folgen hat Mobbing für den Arbeitgeber?

Der Gesetzgeber hat die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers definiert. Nach § 241 BGB muss der Arbeitgeber eingreifen, wenn das Persönlichkeitsrecht oder die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet ist, um dessen Interessen zu schützen. Die Maßnahmen müssen zwar für den Arbeitgeber zumutbar sein, d.h. sie dürfen den Betriebsablauf nicht übermäßig beeinträchtigen.

Gibt es ein Mobbing-Gesetz, das solche Vorfälle regelt?

Nein, es gibt kein spezielles Mobbing-Gesetz. Viele Formen von Mobbing, wie z.B. Beleidigungen oder üble Nachrede, erfüllen jedoch Straftatbestände oder sind anderweitig arbeitsrechtlich relevant. Man kann also auch ohne Mobbing-Gesetz rechtliche Schritte einleiten.

Habe ich Chancen auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz bei Mobbing?

Grundsätzlich ist es sehr schwierig und zeitaufwändig, alle notwendigen Beweise zu erbringen, um vor Gericht Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu erhalten. Hier ist es wichtig, die Handlungen detailliert und lückenlos zu dokumentieren. Außerdem ist es sinnvoll, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, da die Aussichten auf eine Entschädigung von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Nutzen Sie unsere Website, um einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe zu finden.

Was tun, wenn ich zu Unrecht des Mobbings beschuldigt werde?

Zunächst sollten Sie das Gespräch mit den Betroffenen suchen und gegebenenfalls den Betriebsrat oder Ihren Vorgesetzten um Hilfe bitten. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit, die Vorwürfe durch eine Unterlassungsklage für die Zukunft zu unterbinden. Wenden Sie sich dazu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was sind meine Rechte und Pflichten als Arbeitgeber?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist in § 241 BGB geregelt. Danach muss der Arbeitgeber einschreiten, wenn das Persönlichkeitsrecht oder die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet sind. Die zu treffenden Maßnahmen müssen dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein.

Kann ich mich vor Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen schützen?

Zunächst kann man solchen Klagen durch außergerichtliche Einigungen mit den betroffenen Arbeitnehmern vorbeugen. Aber auch ein nachweislich konsequentes Einschreiten gegen das Mobbing kann Sie vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen schützen, da Sie dann nachweisen können, dass Sie keine Mitschuld an dem Schaden tragen.

Und wenn ich selbst gemobbt werde?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber genießen Sie die gleichen Persönlichkeits- und Gesundheitsrechte wie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ihnen daher nicht schutzlos ausgeliefert. Zunächst ist es ratsam, das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern zu suchen. Ein Mediator kann in dieser Situation hilfreich sein. Auch hier gilt: Wenn Straftatbestände erfüllt sind, können Sie rechtlich gegen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgehen. Hier empfiehlt es sich unbedingt, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nutzen Sie dazu unser Online-Angebot.

Top-Tipps zum Thema Mobbing für den Arbeitnehmer

Nehmen Sie frühzeitig eine individuelle und umfassende Rechtsberatung in Anspruch.

Ein qualifizierter Fachanwalt kann Sie individuell beraten und mit Ihnen alle Möglichkeiten besprechen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, da Ihnen dadurch mehr Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ein Rechtsbeistand hilft Ihnen nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern nimmt Ihnen auch eine Last von den Schultern. Finden Sie auf unserer Website einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind in jedem Fall sinnvoll.

Aufgrund der schwierigen und langwierigen Gerichtsverfahren in Mobbingfällen, die auch mit einem hohen Risiko verbunden sind, ist eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Beispielsweise kann ein härteres Durchgreifen des Arbeitgebers oder eine mögliche Versetzung die Lösung Ihres Problems sein. Ein Rechtsbeistand ist dabei sehr wichtig, denn er kann vermitteln und Ihre Interessen sachlich vertreten. Einen erfahrenen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Dokumentieren Sie alle Handlungen, die als Mobbing eingestuft werden könnten.

Für einen eventuellen Gerichtsprozess ist es besonders wichtig, dass Sie alle Vorfälle, die als Mobbing eingestuft werden könnten, genau dokumentieren. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht erheblich.

Top-Tipps für Arbeitgeber zum Thema Mobbing

Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern, wenn ein Fall von Mobbing vorliegt.

Die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter ist für die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens von großer Bedeutung. Außerdem können Sie für die Folgen von Mobbing haftbar gemacht werden. Eine außergerichtliche Einigung mit den betroffenen Mitarbeitern ist daher in Ihrem Interesse. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt über die bestmögliche Lösung beraten. Auf unserer Website finden Sie einen qualifizierten Anwalt.

Fragen Sie einen Anwalt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.

Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Sie sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Die Maßnahmen, die Sie ergreifen, müssen jedoch für den Betrieb zumutbar sein. Dies hängt stark von der jeweiligen Situation ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Pflichten ausreichend nachgekommen sind, konsultieren Sie einen fachkundigen Anwalt. Nutzen Sie dazu unsere Website.

Dokumentieren Sie alle Handlungen, die als Mobbing eingestuft werden könnten.

Wenn Sie selbst Opfer von Mobbing sind, ist es auch für Sie als Arbeitgeber wichtig, für einen eventuellen Prozess alle Vorfälle, die als Mobbing eingestuft werden könnten, genau zu dokumentieren. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht erheblich.

Wie kann man Mobbing am Arbeitsplatz erkennen?

Mobbing ist stets ein gezielter Angriff auf:

… eine Person und ihr soziales Ansehen:

dazu gehört es  Gerüchte über die Person zu verbreiten, sie vor anderen Mitarbeitern demütigen oder  lächerlich zu machen. Auch wenn Mitarbeiter die Schwächen der Person ausnutzen oder sie bloßstellen ist das Mobbing. Auch sexuelle Anspielungen oder Avancen können dazu gehören. Selbst Kritik am Privatleben kann auftreten.

… die sozialen Beziehungen und die Kommunikation:

Wir einer Person der Kontakt verweigert oder sie von Gesprächen ausgeschlossen, oder sie wird ständig unterbrochen, sind das Anzeichen für Mobbing. Dazu gehören auch lautes anschreien oder Auflaufen lassen durch unvollständiges einweisen. Auch herablassende Gestik und  Mimik sind Teil davon.

… die Qualität der Arbeit:

Werden die Leistungen einer Person unterbewertet oder Ihr  Zuständigkeiten entzogen, vielleicht auch wichtige Informationen vorenthalten, dann ist auch das Mobbing. Ebenso wie das Zuteilen sinnloser und kränkender Aufgaben.

… auf die Gesundheit:

Wir ein Mitarbeiter zu gesundheitsschädlicher Arbeit gezwungen, absichtlich Stress herbeigeführt oder ihm  gar körperliche Gewalt angedroht, spätestens dann sollten Sie der Person helfen indem Sie sie ansprechen und ihr Hilfe anbieten.

Mobbing als Gesetzeswidrigkeit

Mobbing ist vom Gesetzgeber nicht durch ein gesondertes Gesetz geregelt, was den Umgang damit zu einer komplexen Angelegenheit macht. Es besteht ein fließender Übergang von einem rauen Arbeitsumfeld von Schikane zu Mobbing bzw. rechtswidrigem Verhalten. Grundsätzlich gilt, dass rechtswidriges Verhalten über einen langen Zeitraum, also länger als nur wenige Tage oder Wochen, bestehen muss, um als Mobbing klassifiziert zu werden. Für Mobbing typische Straftatbestände sind Beleidigung, sexuelle Belästigung und Urkundenfälschung.

Wie kann man beweisen dass man gemobbt wird?

Wenn sie gemobbt werden, führen Sie unbedingt ein Tagebuch in dem sie jeweils Datum, Uhrzeit und konkrete Erinnerungen an die Taten aufschreiben. Machen Sie gegebenenfalls Fotos oder Filme oder zumindest Tonaufnahmen. Das dürfen sie allerdings nur anlassbezogen tun. D.h. es darf nicht ständig eine Tonaufnahme laufen. Aber dann, wenn sie gerade gemobbt werden, ist das erlaubt. Sichern Sie diese Beweise und legen Sie diese einem Anwalt vor.

Was bedeutet Mobbing für den Arbeitgeber?

Der Gesetzgeber hat eine Fürsorglichkeitspflicht seitens des Arbeitgebers definiert. Nach §241 BGB muss der Arbeitgeber dann einschreiten, wenn die Persönlichkeitsrechte oder die Gesundheit des Arbeitnehmers als Mobbing-Opfer gefährdet sind, um dessen Interessen zu schützen. Die Maßnahmen, welche hierzu angewandt werden, müssen zwar für den Arbeitgeber zumutbar sein, also nicht übermäßig stark auf den Geschäftsalltag einwirken, der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, bei Mobbing aktiv zu werden. So kann er z.B. Abmahnungen gegen den oder die Mobber aussprechen. Arbeitgeber können durchaus von Betroffenen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt werden, wenn der Arbeitnehmer durch Mobbingfälle entstandene Schäden nachweisen kann. Hierzu muss bewiesen werden, dass die Handlungen von bestimmten Personen ausgeführt wurden, rechtswidrig sind und konkrete Schäden verursacht haben.

Des Weiteren muss das Verschulden des Arbeitgebers, also das Versäumnis seiner Fürsorgepflicht, nachgewiesen werden. Es ist also extrem schwierig und bedarf ein hohes Maß an Aufwand und Zeit, die hierfür notwendige Dokumentation durchzuführen. Deshalb ist die Aussicht auf Erfolg einer solchen Klage in der Regel gering, dies unterscheidet sich jedoch von Fall zu Fall.  Ggf. sollte man sie an eine Mobbingberatungsstelle wenden.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?

Ja, selbstverständlich ist es strafbar wenn sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden. Sie sollten dann unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der sich dieser Angelegenheit annimmt. Er kann in jedem Fall besser vermitteln als sie selber.

Anwaltshotline zum Mobbing

Sollten Sie als Arbeitgeber oder als Angestellter mit Mobbing konfrontiert werden, so empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Anwalt zum Arbeitsrecht. Zur Anwaltshotline Mobbing.

Weiterführende Links zu Mobbing am Arbeitsplatz

Lebenslange Folgeschäden durch Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz – ein Fachbeitrag

Mobbing am Arbeitsplatz

Quellen: 

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/mobbing-am-arbeitsplatz/ 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Anschuldigung-,Mobbing–f93626.html 

http://www.vpsm.de/index.php/aktuell/13-wir-ueber-uns/artikel-presse/110-wenn-mobbing-vorwuerfe-methode-haben-gegen-den-ruf-ein-mobber-zu-sein-kann-man-sich-unter-schwer-wehren-epd-sozial-evang-pressedienst-10-03 

 

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