Wann ist es Mobbing?
Mobbing am Arbeitsplatz kann vielerlei Gestalt annehmen und unterschiedliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Beispiele sind Demütigungen durch Kollegen, das Verbreiten von Lügen, die Ausgrenzung aus dem Team, rassistische Äußerungen, aber auch sexuelle Belästigung und viele andere. Es ist jedoch immer der Fall, dass das Mobbingopfer entweder hierarchisch oder zahlenmäßig unterlegen ist und keinerlei Ausweichmöglichkeiten gegen die Mobber hat, also der Mobbing-Situation auf Dauer ausgeliefert ist. Mobbing am Arbeitsplatz geht nicht immer von gleichgestellten Mitarbeitern aus. Auch das Mobbing durch Vorgesetzte und den Chef (Bossing, Mobbing am Arbeitsplatz durch den Chef) oder hierarchisch unterlegene Mitarbeiter ist eine verbreitete Art von Mobbing.
Definition Mobbing
Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man alle Handlungen oder Äußerungen von Personen, die bewusst verletzend, angreifend oder bedrängend sind und häufig physische oder psychische Auswirkungen auf das Opfer haben.
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Was ist Mobbing?
Der Übergang von einem rauen Arbeitsklima zu Mobbing am Arbeitsplatz ist fließend. Es ist daher äußerst schwierig, eine genaue Grenze zu ziehen. Mobbing beschreibt keine isolierten Vorfälle, sondern bezeichnet die andauernde negative Einflussnahme einer oder mehrerer Personen auf andere. Im Gegensatz zu einem rauen Arbeitsklima hat Mobbing eine arbeitsrechtliche Relevanz, da die Handlungen oft als rechtswidriges Verhalten eingestuft werden können und konkrete Schäden verursachen.
Wie kann man Mobbing am besten dokumentieren?
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das nicht nur die betroffene Person, sondern auch das gesamte Arbeitsklima beeinträchtigen kann. Eine sorgfältige Dokumentation kann dabei helfen, den Vorfall mit stichhaltigen Beweisen zu belegen.
Wichtige Schritte zur Dokumentation von Mobbing
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Dokumentation der Vorfälle | Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genaue Details des Vorfalls. Halten Sie fest, wer beteiligt war und was gesagt oder getan wurde. |
2. Sammlung von Beweismitteln | Bewahren Sie E-Mails, Nachrichten und andere schriftliche Kommunikation auf. Machen Sie Screenshots oder Fotos, wenn möglich. |
3. Zeugenberichte | Fragen Sie Kollegen, ob sie bereit sind, als Zeugen aufzutreten und Vorfälle schriftlich zu bestätigen. |
4. Ärztliche Untersuchung | Besuchen Sie einen Arzt, um eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen dokumentieren zu lassen. |
5. Protokolle führen | Führen Sie ein Tagebuch über die Mobbingvorfälle und ihre Auswirkungen auf Ihre Arbeitsleistung und Ihr Wohlbefinden. |
Was kann der Betriebsrat für ein Mobbingopfer tun?
Der Betriebsrat hat verschiedene Möglichkeiten, einem Mobbingopfer zu helfen. Ein gut informierter Betriebsrat kann erheblich dazu beitragen, den Arbeitsfrieden wiederherzustellen und das Opfer zu unterstützen.
Unterstützungsmaßnahmen durch den Betriebsrat
- Beratung und Unterstützung: Der Betriebsrat kann das Mobbingopfer in rechtlichen und organisatorischen Fragen beraten.
- Gespräche mit dem Arbeitgeber: Er kann Gespräche mit dem Arbeitgeber führen und auf eine Lösung hinwirken.
- Vermittlung und Mediation: Der Betriebsrat kann als Mediator zwischen den beteiligten Parteien fungieren, um den Konflikt gütlich zu lösen.
- Betriebsvereinbarungen: Er kann auf die Einführung oder Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen zur Prävention von Mobbing hinwirken.
- Konkrete Maßnahmen: In schweren Fällen kann der Betriebsrat auch arbeitsrechtliche Schritte einleiten oder unterstützen.
Charakteristika von Mobbing
Um Mobbing am Arbeitsplatz zu erkennen, ist es wichtig, die typischen Merkmale und Verhaltensweisen zu identifizieren. Hier sind einige der häufigsten Charakteristika:
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Ständige Kritik | Unangemessene Kritik an der Arbeit oder der Persönlichkeit des Opfers. |
Isolation | Das Opfer wird von Gruppentätigkeiten ausgeschlossen oder ignoriert. |
Demütigungen | Öffentliche oder private Demütigungen, Spott oder Beleidigungen. |
Aufgabenentzug | Das Opfer wird mit sinnlosen Aufgaben beschäftigt oder erhält keine Aufgaben mehr. |
Übermäßige Kontrolle | Außergewöhnlich strenge Überwachung und Kontrollen der Arbeit des Opfers. |
Was muss der Arbeitgeber zum Arbeitsfrieden beitragen?
Der Arbeitgeber hat eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines friedlichen und produktiven Arbeitsumfelds. Hier sind einige Maßnahmen, die er ergreifen kann:
- Klare Richtlinien: Einführung klarer Regeln und Richtlinien zur Prävention von Mobbing am Arbeitsplatz.
- Schulungen: Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungskampagnen für Mitarbeiter und Führungskräfte.
- Vertrauensperson: Bestimmung einer Vertrauensperson oder einer Beschwerdestelle für Mobbingvorfälle.
- Schnelles Handeln: Sofortiges Handeln bei gemeldeten Mobbingvorfällen, um diese zu untersuchen und zu lösen.
- Offene Kommunikation: Förderung einer offenen und respektvollen Kommunikationskultur im Unternehmen.
Beispielfälle zur Anwendung von Gesetzen und Rechten bei Mobbing
Die folgenden drei Beispiele veranschaulichen, wie Mobbing am Arbeitsplatz durch rechtliche Maßnahmen behandelt werden kann:
- Ein Mitarbeiter, der ständig öffentlich kritisiert und beleidigt wird, dokumentiert die Vorfälle und geht zum Betriebsrat. Der Betriebsrat setzt Gespräche mit dem Arbeitgeber durch, und es werden Maßnahmen gegen den Täter ergriffen.
- Ein Kollege isoliert systematisch eine andere Mitarbeiterin und entzieht ihr Aufgaben. Die Mitarbeiterin wendet sich an die Beschwerdestelle des Unternehmens. Nach einer Untersuchung wird der Täter verwarnt und die Arbeitsbedingungen werden angepasst.
- Ein Opfer von Mobbing legt alle gesammelten Beweise beim Arbeitsgericht vor und klagt auf Schadenersatz. Das Gericht entscheidet zugunsten des Opfers und der Arbeitgeber wird zur Zahlung von Entschädigung verurteilt.
Handlungsanweisungen
- Dokumentieren Sie alle Mobbingvorfälle gründlich.
- Suchen Sie Unterstützung beim Betriebsrat oder einer Vertrauensperson.
- Bewahren Sie alle schriftlichen Beweise auf.
- Ziehen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzu, den Sie hier nach Rechtsgebiet suchen können.
- Erwägen Sie rechtliche Schritte, wenn interne Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Hindernisse und Lösungsansätze
Es gibt einige Hindernisse, die bei der Dokumentation und Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz auftreten können. Eine sorgfältige Planung kann jedoch helfen, diese zu überwinden.
Hindernis | Beschreibung | Lösungsansatz |
---|---|---|
Angst vor Konsequenzen | Die Angst, dass das Melden von Mobbing zu weiteren Repressalien führt. | Suchen Sie vertrauliche Beratung beim Betriebsrat oder einer externen Stelle. |
Mangel an Beweisen | Das Fehlen ausreichender Dokumentation kann es schwierig machen, Mobbing zu beweisen. | Sammeln Sie systematisch Beweise und führen Sie ein detailliertes Tagebuch. |
Unterstützung durch Kollegen | Kollegen könnten zögern, als Zeugen aufzutreten. | Erklären Sie die Bedeutung ihrer Unterstützung und bieten Sie Anonymität an, wenn möglich. |
Wie erhalte ich rechtliche Unterstützung bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung kann ein Mobbingopfer seine Chancen auf ein faires Verfahren erheblich verbessern. Einen passenden Anwalt finden Sie hier. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die relevanten Gesetze und kann Sie bestmöglich beraten.
Prüfte Links auf Gesetze
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Mobbing am Arbeitsplatz als Rechtswidrigkeit
Der Gesetzgeber hat Mobbing nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, was den Umgang mit Mobbing zu einer komplexen Angelegenheit macht. Es gibt einen fließenden Übergang zwischen einem rauen Arbeitsumfeld und Mobbing bzw. rechtswidrigem Verhalten. Grundsätzlich gilt, dass rechtswidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum, d.h. länger als nur wenige Tage oder Wochen, andauern muss, um als Mobbing eingestuft zu werden. Typische Mobbingdelikte sind Beleidigung, sexuelle Belästigung und Urkundenfälschung.
Welche Folgen hat Mobbing für den Arbeitgeber?
Der Gesetzgeber hat die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers definiert. Nach § 241 BGB muss der Arbeitgeber eingreifen, wenn das Persönlichkeitsrecht oder die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet ist, um dessen Interessen zu schützen. Die Maßnahmen müssen zwar für den Arbeitgeber zumutbar sein, d.h. sie dürfen den Betriebsablauf nicht übermäßig beeinträchtigen.
Gibt es ein Mobbing-Gesetz, das solche Vorfälle regelt?
Nein, es gibt kein spezielles Mobbing-Gesetz. Viele Formen von Mobbing, wie z.B. Beleidigungen oder üble Nachrede, erfüllen jedoch Straftatbestände oder sind anderweitig arbeitsrechtlich relevant. Man kann also auch ohne Mobbing-Gesetz rechtliche Schritte einleiten.
Habe ich Chancen auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich ist es sehr schwierig und zeitaufwändig, alle notwendigen Beweise zu erbringen, um vor Gericht Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu erhalten. Hier ist es wichtig, die Handlungen detailliert und lückenlos zu dokumentieren. Außerdem ist es sinnvoll, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, da die Aussichten auf eine Entschädigung von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Nutzen Sie unsere Website, um einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe zu finden.
Was tun, wenn ich zu Unrecht des Mobbings beschuldigt werde?
Zunächst sollten Sie das Gespräch mit den Betroffenen suchen und gegebenenfalls den Betriebsrat oder Ihren Vorgesetzten um Hilfe bitten. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit, die Vorwürfe durch eine Unterlassungsklage für die Zukunft zu unterbinden. Wenden Sie sich dazu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was sind meine Rechte und Pflichten als Arbeitgeber?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist in § 241 BGB geregelt. Danach muss der Arbeitgeber einschreiten, wenn das Persönlichkeitsrecht oder die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet sind. Die zu treffenden Maßnahmen müssen dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein.
Kann ich mich vor Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen schützen?
Zunächst kann man solchen Klagen durch außergerichtliche Einigungen mit den betroffenen Arbeitnehmern vorbeugen. Aber auch ein nachweislich konsequentes Einschreiten gegen das Mobbing kann Sie vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen schützen, da Sie dann nachweisen können, dass Sie keine Mitschuld an dem Schaden tragen.
Und wenn ich selbst gemobbt werde?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber genießen Sie die gleichen Persönlichkeits- und Gesundheitsrechte wie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ihnen daher nicht schutzlos ausgeliefert. Zunächst ist es ratsam, das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern zu suchen. Ein Mediator kann in dieser Situation hilfreich sein. Auch hier gilt: Wenn Straftatbestände erfüllt sind, können Sie rechtlich gegen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgehen. Hier empfiehlt es sich unbedingt, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nutzen Sie dazu unser Online-Angebot.
Top-Tipps zum Thema Mobbing für den Arbeitnehmer
Nehmen Sie frühzeitig eine individuelle und umfassende Rechtsberatung in Anspruch.
Ein qualifizierter Fachanwalt kann Sie individuell beraten und mit Ihnen alle Möglichkeiten besprechen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, da Ihnen dadurch mehr Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ein Rechtsbeistand hilft Ihnen nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern nimmt Ihnen auch eine Last von den Schultern. Finden Sie auf unserer Website einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind in jedem Fall sinnvoll.
Aufgrund der schwierigen und langwierigen Gerichtsverfahren in Mobbingfällen, die auch mit einem hohen Risiko verbunden sind, ist eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Beispielsweise kann ein härteres Durchgreifen des Arbeitgebers oder eine mögliche Versetzung die Lösung Ihres Problems sein. Ein Rechtsbeistand ist dabei sehr wichtig, denn er kann vermitteln und Ihre Interessen sachlich vertreten. Einen erfahrenen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Dokumentieren Sie alle Handlungen, die als Mobbing eingestuft werden könnten.
Für einen eventuellen Gerichtsprozess ist es besonders wichtig, dass Sie alle Vorfälle, die als Mobbing eingestuft werden könnten, genau dokumentieren. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht erheblich.
Top-Tipps für Arbeitgeber zum Thema Mobbing
Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern, wenn ein Fall von Mobbing vorliegt.
Die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter ist für die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens von großer Bedeutung. Außerdem können Sie für die Folgen von Mobbing haftbar gemacht werden. Eine außergerichtliche Einigung mit den betroffenen Mitarbeitern ist daher in Ihrem Interesse. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt über die bestmögliche Lösung beraten. Auf unserer Website finden Sie einen qualifizierten Anwalt.
Fragen Sie einen Anwalt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Sie sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Die Maßnahmen, die Sie ergreifen, müssen jedoch für den Betrieb zumutbar sein. Dies hängt stark von der jeweiligen Situation ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Pflichten ausreichend nachgekommen sind, konsultieren Sie einen fachkundigen Anwalt. Nutzen Sie dazu unsere Website.
Dokumentieren Sie alle Handlungen, die als Mobbing eingestuft werden könnten.
Wenn Sie selbst Opfer von Mobbing sind, ist es auch für Sie als Arbeitgeber wichtig, für einen eventuellen Prozess alle Vorfälle, die als Mobbing eingestuft werden könnten, genau zu dokumentieren. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen vor Gericht erheblich.
Wie kann man Mobbing am Arbeitsplatz erkennen?
Mobbing ist stets ein gezielter Angriff auf:
… eine Person und ihr soziales Ansehen:
dazu gehört es Gerüchte über die Person zu verbreiten, sie vor anderen Mitarbeitern demütigen oder lächerlich zu machen. Auch wenn Mitarbeiter die Schwächen der Person ausnutzen oder sie bloßstellen ist das Mobbing. Auch sexuelle Anspielungen oder Avancen können dazu gehören. Selbst Kritik am Privatleben kann auftreten.
… die sozialen Beziehungen und die Kommunikation:
Wir einer Person der Kontakt verweigert oder sie von Gesprächen ausgeschlossen, oder sie wird ständig unterbrochen, sind das Anzeichen für Mobbing. Dazu gehören auch lautes anschreien oder Auflaufen lassen durch unvollständiges einweisen. Auch herablassende Gestik und Mimik sind Teil davon.
… die Qualität der Arbeit:
Werden die Leistungen einer Person unterbewertet oder Ihr Zuständigkeiten entzogen, vielleicht auch wichtige Informationen vorenthalten, dann ist auch das Mobbing. Ebenso wie das Zuteilen sinnloser und kränkender Aufgaben.
… auf die Gesundheit:
Wir ein Mitarbeiter zu gesundheitsschädlicher Arbeit gezwungen, absichtlich Stress herbeigeführt oder ihm gar körperliche Gewalt angedroht, spätestens dann sollten Sie der Person helfen indem Sie sie ansprechen und ihr Hilfe anbieten.
Mobbing als Gesetzeswidrigkeit
Mobbing am Arbeitsplatz ist vom Gesetzgeber nicht durch ein gesondertes Gesetz geregelt, was den Umgang damit zu einer komplexen Angelegenheit macht. Es besteht ein fließender Übergang von einem rauen Arbeitsumfeld von Schikane zu Mobbing bzw. rechtswidrigem Verhalten. Grundsätzlich gilt, dass rechtswidriges Verhalten über einen langen Zeitraum, also länger als nur wenige Tage oder Wochen, bestehen muss, um als Mobbing klassifiziert zu werden. Für Mobbing typische Straftatbestände sind Beleidigung, sexuelle Belästigung und Urkundenfälschung.
Wie kann man beweisen dass man gemobbt wird?
Wenn sie gemobbt werden, führen Sie unbedingt ein Tagebuch in dem sie jeweils Datum, Uhrzeit und konkrete Erinnerungen an die Taten aufschreiben. Machen Sie gegebenenfalls Fotos oder Filme oder zumindest Tonaufnahmen. Das dürfen sie allerdings nur anlassbezogen tun. D.h. es darf nicht ständig eine Tonaufnahme laufen. Aber dann, wenn sie gerade gemobbt werden, ist das erlaubt. Sichern Sie diese Beweise und legen Sie diese einem Anwalt vor.
Was bedeutet Mobbing für den Arbeitgeber?
Der Gesetzgeber hat eine Fürsorglichkeitspflicht seitens des Arbeitgebers definiert. Nach §241 BGB muss der Arbeitgeber dann einschreiten, wenn die Persönlichkeitsrechte oder die Gesundheit des Arbeitnehmers als Mobbing-Opfer gefährdet sind, um dessen Interessen zu schützen. Die Maßnahmen, welche hierzu angewandt werden, müssen zwar für den Arbeitgeber zumutbar sein, also nicht übermäßig stark auf den Geschäftsalltag einwirken, der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, bei Mobbing aktiv zu werden. So kann er z.B. Abmahnungen gegen den oder die Mobber aussprechen. Arbeitgeber können durchaus von Betroffenen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt werden, wenn der Arbeitnehmer durch Mobbingfälle entstandene Schäden nachweisen kann. Hierzu muss bewiesen werden, dass die Handlungen von bestimmten Personen ausgeführt wurden, rechtswidrig sind und konkrete Schäden verursacht haben.
Des Weiteren muss das Verschulden des Arbeitgebers, also das Versäumnis seiner Fürsorgepflicht, nachgewiesen werden. Es ist also extrem schwierig und bedarf ein hohes Maß an Aufwand und Zeit, die hierfür notwendige Dokumentation durchzuführen. Deshalb ist die Aussicht auf Erfolg einer solchen Klage in der Regel gering, dies unterscheidet sich jedoch von Fall zu Fall. Ggf. sollte man sie an eine Mobbingberatungsstelle wenden.
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Ja, selbstverständlich ist es strafbar wenn sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden. Sie sollten dann unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der sich dieser Angelegenheit annimmt. Er kann in jedem Fall besser vermitteln als sie selber.
Anwaltshotline zum Mobbing
Sollten Sie als Arbeitgeber oder als Angestellter mit Mobbing konfrontiert werden, so empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Anwalt zum Arbeitsrecht. Zur Anwaltshotline Mobbing.
Weiterführende Links zu Mobbing am Arbeitsplatz
Lebenslange Folgeschäden durch Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz – ein Fachbeitrag
Quellen:
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/mobbing-am-arbeitsplatz/
http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Anschuldigung-,Mobbing–f93626.html
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