In Deutschland leben Menschen mit den verschiedensten kulturellen Hintergründen zusammen. Dieser Zuwachs an Ausländern, die in der Bundesrepublik leben, liegt auch darin begründet, dass Nicht – EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige heiraten und die ausländischen Bürger dadurch eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen. Bei diesen Ehen zwischen Ausländern und Deutschen kommt es nicht selten zu rechtlichen Unklarheiten.
Hinweis: bei Fragen rund um die Eheschließung zwischen Deutschen und Nicht-EU-Bürgern helfen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Rechtsanwaltshotline gerne weiter.
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Voraussetzungen einer Eheschließung zwischen Deutschen und Nicht-EU-Bürgern
Eine Eheschließung kann generell nur dann erfolgen, wenn das Recht beider Ehepartner dies zulässt. Der deutsche Partner muss demnach seine Ehefähigkeit gemäß deutschem Recht nachweisen, der ausländische Partner hat die Bedingungen für eine Ehe entsprechend des Rechts seines Heimatlandes zu erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel die Volljährigkeit und das Nichtbestehen von Ehehindernissen. Ausländische Mitbürger müssen zudem ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, um unter anderem auszuschließen, dass keine andere Ehe besteht. Ein solches Zeugnis ist maximal ein halbes Jahr gültig.
Entscheidet sich das Paar für eine Heirat im Ausland, so gelten die rechtlichen Vorschriften dieses Landes. Erkennt das Land beispielsweise nur die kirchliche Trauung an, dann ist die Ehe auch in Deutschland rechtsgültig, obwohl hier die standesamtliche Trauung hätte erfolgen müssen. Bei einer Hochzeit im Ausland muss der deutsche Partner ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Was sollten internationale Paare bei der Wahl des Ehenamens beachten?
Entschließt sich das Paar, in Deutschland zu heiraten, so kann es sich entscheiden, ob es den Namen der Ehefrau oder den Namen des Ehemannes annimmt. Selbstverständlich können sie auch auf einen gemeinsamen Namen verzichten. In einigen Herkunftsländern der ausländischen Partner wird die in der Bundesrepublik getroffene Namenswahl nicht anerkannt. Aus diesem Grund erweist es sich als besonders wichtig, dass sich das Ehepaar vor der Namensentscheidung über das jeweils im Ausland geltende Namensrecht ausreichend informiert. Insbesondere auch die Auswirkung der Namenswahl auf die Kinder, die in der Ehe geboren werden, gilt es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Aufenthaltsrecht vor und nach der Heirat
Um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen, benötigen Ausländer generell einen Aufenthaltstitel. Für Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, gelten spezifische Sonderregelungen. Ausländer erhalten keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie lediglich beabsichtigen, eine Ehe einzugehen. In der Regel braucht man für die Einreise zunächst ein nationales Visum, ein Schengen-Visum genügt in diesem Fall nicht.
Sobald die Ehe geschlossen worden ist, hat der Ausländer einen Anspruch auf den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Hochzeit im Inland oder im Ausland vollzogen wurde. Es muss nur feststehen, dass die Eheleute ihr gemeinsames Leben im Inland verbringen möchten. Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man in der Regel zunächst für drei Jahre. Danach bekommt der ausländische Partner eine Niederlassungserlaubnis, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn er alle Integrationsbedingungen erfüllt, die das Gesetz vorschreibt. Es kann auch vorkommen, dass die Aufenthaltserlaubnis versagt wird, wenn der ausländische Partner zum Beispiel eine Straftat begangen hat oder die eheliche Gemeinschaft nicht länger besteht. Zudem ist es Ausländern möglich, einen Antrag auf Einbürgerung und somit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Ehe seit zwei Jahren besteht.
Arbeitsaufnahme nach der Heirat mit einem Deutschen
Ausländer, die mit einem Deutschen verheiratet sind und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik besitzen, sind dazu berechtigt, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Dabei wird ihnen nicht vorgeschrieben, welche beruflichen Tätigkeiten sie ausüben dürfen. Sollten sich die Ausländer dazu entschließen, eine selbständige oder freiberufliche Arbeit auszuführen, muss die Ausländerbehörde dies zunächst genehmigen.
Ehegattenunterhalt, Scheidung und Versorgungsausgleich bei internationalen Ehen
Befindet sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Ehepaares in Deutschland, dann gelten auch die deutschen Gesetzesregelungen in Bezug auf den Unterhalt. Sollte die Ehe zerbrechen und ein Scheidungsverfahren stattfinden, so wird dieses vor einem deutschen Gericht durchgeführt. Falls das Ehepaar bei der Zustellung des Scheidungsantrags seinen Wohnsitz in Deutschland hat, erfolgt eine Scheidung nach deutschem Recht. Auch die nachehelichen Ansprüche, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsregelungen oder der Versorgungsausgleich richten sich nach deutschem Recht.
Welche Regelungen gelten bei internationalen eingetragenen Lebenspartnerschaften?
In Deutschland ist es möglich, dass gleichgeschlechtliche Partner als Lebenspartner eingetragen werden. Diese eingetragene Lebenspartnerschaft können auch Deutsche mit Ausländern eingehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es im Herkunftsland des ausländischen Partners eine derartige Regelung nicht gibt. Die Voraussetzungen, welche für eine Eheschließung gelten, müssen auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllt sein.
Handlungsempfehlung: Die Eheschließung zwischen Deutschen und Nicht-EU-Bürgern geht nicht in allen Fällen reibungslos von Statten. Die vielschichtigen Gesetzesregelungen und die komplexe Rechtslage bei den Voraussetzungen einer Heirat führen bei vielen Partnern zu Unklarheiten. Aus diesem Grund erweist es sich als unabdingbar, dass sich das Paar von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lässt und somit alle Fragen zum Ausländerrecht ausgeräumt werden. Negativen Folgen einer Eheschließung können auf diesem Weg vorgebeugt werden und der ausländische Partner erfährt aus erster Hand, wie er am schnellsten einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis erhält.
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