Ratgeber 06.01.2025 Christian Schebitz

Die Betreuungsverfügung 2025 regeln

Was ist eine Betreuungsverfügung und warum ist sie wichtig?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, wer Sie im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit rechtlich vertreten soll und wie Sie betreut werden möchten. Eine Betreuungsverfügung kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.

Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie befürchten, durch Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Geschäftsfähigkeit zu verlieren. In diesem Fall würde das Betreuungsgericht für Sie einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der Ihre Angelegenheiten regelt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie aber selbst bestimmen, wer dieser Betreuer sein soll und welche Aufgaben er übernehmen soll. Außerdem können Sie in einer Betreuungsverfügung Ihre Wertvorstellungen, Ziele und Wünsche für Ihre Lebensführung festhalten, zum Beispiel in Bezug auf Ihre medizinische Versorgung, Ihren Wohnort oder Ihre Freizeitgestaltung.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Die Betreuungsverfügung 2025 regeln erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wie verfasse ich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden. Sie können eine Betreuungsverfügung selbst verfassen oder sich von einem Rechtsanwalt oder einer anderen fachkundigen Person beraten lassen. Es gibt auch Musterformulare im Internet, an denen Sie sich orientieren können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Betreuungsverfügung so klar und konkret wie möglich formulieren, damit sie im Bedarfsfall auch umgesetzt werden kann.

Folgende Punkte sollten Sie in Ihrer Betreuungsverfügung beachten:

  • Benennen Sie die Person(en), die Sie als Betreuerin oder Betreuer wünschen. Geben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer an. Sie können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgabenkreise benennen oder eine Ersatzperson für den Fall bestimmen, dass der Betreuer oder die Betreuerin ausfällt.
  • Beschreiben Sie die Aufgaben, die Ihre Betreuungsperson übernehmen soll. Das können zum Beispiel sein Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Post- und Fernmeldeverkehr. Sie können Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin auch Vollmachten erteilen, zum Beispiel für Bankgeschäfte oder den Abschluss von Verträgen.
  • Legen Sie fest, wie Sie betreut werden wollen. Das betrifft zum Beispiel Ihre medizinische Behandlung, Ihre Pflege, Ihre Ernährung oder Ihre religiösen Bedürfnisse. Sie können auch festlegen, welche Maßnahmen Sie ablehnen oder unter welchen Umständen Sie lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder nicht wünschen.
  • Geben Sie an, wo Ihre Patientenverfügung aufbewahrt wird und wer darüber informiert ist. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Betreuungsverfügung bei Ihrem Hausarzt, dem Betreuer Ihrer Wahl oder einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Sie können Ihre Betreuungsverfügung auch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen, damit sie im Bedarfsfall schnell gefunden wird.

Welche Wirkung hat eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn Sie betreuungsbedürftig werden und das Betreuungsgericht für Sie einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Das Gericht muss sich an Ihre Festlegungen in der Betreuungsverfügung halten, es sei denn, diese widersprechen Ihrem Wohl oder sind rechtswidrig. Das Gericht muss also Ihren Wunschbetreuer oder Ihre Wunschbetreuerin berücksichtigen und ihm oder ihr die von Ihnen gewünschten Aufgabenkreise übertragen. Außerdem muss der Betreuer oder die Betreuerin Ihre Anordnungen für Ihre Lebensführung beachten, soweit diese nicht Ihrem Wohl widersprechen oder rechtswidrig sind.

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Wenn Sie Ihre Meinung ändern oder neue Umstände eintreten, sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung entsprechend anpassen oder eine neue Betreuungsverfügung aufsetzen. Auch sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Betreuungsverfügung noch aktuell ist und Ihren Wünschen entspricht.

Wie sieht eine Betreuungsverfügung aus (Mustertext)?

28Ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erkläre hiermit meine Wünsche und Bedürfnisse für den Fall, dass ich infolge einer Krankheit, Verletzung oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln.

**I. Allgemeine Bestimmungen**

1. Ich ernenne hiermit [Name des Betreuers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], zu meinem Betreuer.
2. Mein Betreuer soll mich in allen Angelegenheiten vertreten, die meine Person, mein Vermögen und meine Angelegenheiten betreffen.
3. Mein Betreuer soll meine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen und mich in allen Entscheidungen unterstützen.

**II. Gesundheitsfürsorge**

1. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen medizinischen Fragen unterstützt und meine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.
2. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in einem Krankenhaus oder einer Klinik unterbringt, wenn dies notwendig ist.
3. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Gesundheitsfürsorge unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Ärzten und Therapeuten.

**III. Vermögensverwaltung**

1. Ich wünsche, dass mein Betreuer mein Vermögen verwaltet und meine finanziellen Angelegenheiten regelt.
2. Ich wünsche, dass mein Betreuer meine Konten und Vermögenswerte verwalten und meine Rechnungen bezahlt.
3. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Vermögensverwaltung unterstützt, insbesondere bei der Investition und Verwaltung meines Vermögens.

**IV. Wohnen und Pflege**

1. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in meinem eigenen Heim oder in einer Pflegeeinrichtung unterbringt, wenn dies notwendig ist.
2. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Pflege und Betreuung unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Pflegediensten und -einrichtungen.
3. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Wohnraumgestaltung und -ausstattung unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Möbeln und Einrichtungen.

**V. Sonstige Bestimmungen**

1. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Kommunikation und des Informationsaustauschs unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Kommunikationsmitteln und -diensten.
2. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Rechtsberatung und -vertretung unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Rechtsanwälten und -kanzleien.
3. Ich wünsche, dass mein Betreuer mich in allen Fragen der Testamentserstellung und -ausführung unterstützt, insbesondere bei der Auswahl von Testamentsvollstreckern und -verwaltern.

**VI. Schließende Bestimmungen**

1. Diese Betreuungsverfügung ist als mein letzter Wille zu verstehen und soll allen anderen Verfügungen und Erklärungen vorgehen.
2. Ich erkläre hiermit, dass ich diese Betreuungsverfügung freiwillig und ohne Zwang erstellt habe.
3. Ich erkläre hiermit, dass ich diese Betreuungsverfügung als mein Testament und meine letztwillige Verfügung ansehe.

**Unterschrift**

Ich, [Name], habe diese Betreuungsverfügung am [Datum] in [Ort] unterschrieben.

[Unterschrift]

**Zeugen**

Ich, [Name des Zeugen 1], habe diese Betreuungsverfügung am [Datum] in [Ort] als Zeuge unterschrieben.

[Unterschrift des Zeugen 1]

Ich, [Name des Zeugen 2], habe diese Betreuungsverfügung am [Datum] in [Ort] als Zeuge unterschrieben.

[Unterschrift des Zeugen 2]

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist und Sie vor der Erstellung einer Betreuungsverfügung immer einen Rechtsanwalt konsultieren sollten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen und dass Ihre Betreuungsverfügung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wo bekomme ich weitere Informationen und Hilfe?

Wenn Sie mehr über das Thema Betreuungsverfügung erfahren möchten oder Hilfe bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung benötigen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Weitere Informationen:

 


Das Leben steckt voller Überraschungen, die leider nicht immer positiver Natur sind. Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man Vorsorge leisten und Wünsche hinsichtlich der Wahl des Betreuers äußern, falls man selbst eines Tages betreuungsbedürftig wird. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht entfaltet die Betreuungsverfügung ihre Kraft erst dann, wenn der Fall der Betreuungsbedürftigkeit eingetreten ist.

Inhalt einer Betreuungsverfügung

Es gibt viele mögliche Gründe für die Notwendigkeit eines Betreuers. Hierzu zählen beispielsweise Demenz oder die unmittelbaren Folgen eines Verkehrsunfalles, die eine Person zum Pflegefall werden lassen. In einem solchen Fall tritt die gesetzliche Betreuung auf Antrag oder von Amts wegen in Kraft. Mit Hilfe der Betreuungsverfügung kann man dem zuständigen Gericht bereits vor dem Betreuungsverfahren mögliche Betreuer aufzeigen und ihre Kompetenzen darlegen. Sollte die benannte Person (Vertrauensperson) im Betreuungsfall verhindert sein, können mehrere Alternativvorschläge eingereicht werden. Ebenfalls können eine Reihe von Wünschen geäußert werden, beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung oder des Lebensstandards. Ein typischer Wunsch ist es, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden. Aber auch regelmäßige Schenkungen an Freunde und Verwandte können veranlasst werden.

Vorteile einer Betreuungsverfügung

Der große Vorteil einer solchen Verfügung ist, dass sie erst im Bedarfsfall und nach richterlicher Entscheidung gültig ist. Denn das Gericht bestellt den Betreuer unter Berücksichtigung der Verfügung. Es kann sich jedoch auch für einen anderen Betreuer entscheiden. So kann einem Missbrauch vorgebeugt werden, welcher bei einer Vorsorgevollmacht verbreitet ist. Der Bevollmächtigte unterliegt auch einer gewissen gerichtlichen Überwachung, was möglichem Missbrauch eine weitere Barriere in den Weg stellt.

Nachteile einer Betreuungsverfügung

Es muss ein Gericht eingeschaltet werden. Denn das zuständige Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) muss in einem Betreuungsverfahren einen Betreuer bestellen. Hierbei beachtet es den Wunsch nach einem bestimmten Betreuer, ist aber nicht zwingend an diesen gebunden.

Betreuungsverfügung als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung wird oftmals als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht verwendet. Denn sie greift auch dann, wenn die Vorsorgevollmacht teilweise oder vollständig ihre Gültigkeit verloren hat. Somit ist sie in diesem Fall eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zusätzlich sollte eine Patientenverfügung angefertigt werden, in der erklärt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt werden sollen.

Beglaubigung

Es besteht die Möglichkeit, eine solche Verfügung behördlich oder notariell beglaubigen zu lassen. So kann die Echtheit der Verfügung nicht angefochten werden. Außerdem kann ein Notar die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) eintragen. Nutzen Sie unseren Service, um sich eine individuelle Betreuungsverfügung erstellen und eintragen zu lassen.

Welches sind die wichtigsten Regelungen zur Betreuungsverfügung?

Einschlägige Links zum Thema auf www.rechtsanwalt.com:

Betreuungsverfügung – Fragen und Antworten – rechtsanwalt.com:
– Was ist eine Betreuungsverfügung?
– Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive