Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 24.11.2023 Christian Schebitz

Wer braucht eine Unternehmervollmacht?

Eine Unternehmervollmacht ist eine besondere Form der Vorsorgevollmacht, die es einer Person ermöglicht, im Namen eines Unternehmers oder einer Unternehmerin zu handeln, wenn dieser oder diese selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine Unternehmervollmacht kann zum Beispiel wichtig sein, wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Demenz geschäftsunfähig wird. Eine Unternehmervollmacht kann helfen, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Was muss eine Unternehmervollmacht enthalten?

Eine Unternehmervollmacht muss schriftlich erteilt werden und die Unterschrift des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin tragen. Die Vollmacht muss den Namen und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten sowie den Umfang der Vollmacht enthalten. Die Vollmacht kann sich auf alle oder nur auf bestimmte Bereiche des Unternehmens beziehen, zum Beispiel auf Finanzen, Personalangelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden und Geschäftspartnern. Die Vollmacht kann auch befristet oder widerruflich sein.

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Wer braucht eine Unternehmervollmacht? erhalten

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Wie wird eine Prokura wirksam?

Eine Unternehmervollmacht wird wirksam, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig wird. Das heißt, wenn er oder sie nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Interessen zu erkennen und zu verfolgen. Die Geschäftsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht dann den entsprechenden Stellen vorlegen, zum Beispiel dem Finanzamt, der Bank oder dem Handelsregister.

Welche Vorteile bietet eine Unternehmervollmacht?

Eine Unternehmervollmacht hat mehrere Vorteile für den Unternehmer oder die Unternehmerin und das Unternehmen. Zum einen kann der oder die Bevollmächtigte schnell und flexibel handeln, ohne auf eine gerichtliche Betreuung angewiesen zu sein. Zum anderen kann der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin selbst bestimmen, wer das Unternehmen in seinem oder ihrem Sinne weiterführt. Darüber hinaus können durch eine Unternehmervollmacht steuerliche Nachteile vermieden werden, die bei einer Erbschaft oder Schenkung entstehen können.

Welche Beispiele gibt es für eine Unternehmervollmacht?

Es folgen drei Beispiele für eine Unternehmervollmacht:

  • Ein Einzelunternehmer erteilt seinem Sohn eine Unternehmervollmacht für alle Angelegenheiten seines Unternehmens. Er erleidet einen Schlaganfall und wird geschäftsunfähig. Sein Sohn kann nun alle Entscheidungen für das Unternehmen treffen und es weiterführen.
  • Eine GmbH-Geschäftsführerin erteilt ihrer Ehefrau Prokura für ihren Geschäftsanteil. Sie fällt nach einem Autounfall ins Koma. Ihre Ehefrau kann nun ihre Gesellschafterrechte ausüben und Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.
  • Ein Freiberufler erteilt seiner langjährigen Mitarbeiterin eine Unternehmervollmacht für seine Finanzen und Kundenkontakte. Er erkrankt an Alzheimer und verliert seine geistigen Fähigkeiten. Seine Mitarbeiterin kann nun seine Rechnungen bezahlen und seine Aufträge abwickeln.

Welche Gesetze regeln die Unternehmervollmacht?

Die Prokura ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 164 BGB bis 181. Darüber hinaus gelten je nach Rechtsform des Unternehmens weitere Gesetze, zum Beispiel das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) oder das Aktiengesetz (AktG).

Wie finde ich einen Anwalt für eine Unternehmervollmacht?

Wer eine Unternehmervollmacht errichten oder überprüfen lassen möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht wenden. Zum Erbrecht gehören auch die Vorsorgevollmacht und die Unternehmervollmacht. Einen geeigneten Anwalt oder eine geeignete Anwältin findet man zum Beispiel auf der Website rechtsanwalt.com, indem man das Rechtsgebiet “Erbrecht” auswählt und seine Postleitzahl eingibt.

Lesen Sie auch unsere Ratgeber zur Vorsorgevollmacht, der Ihnen konkrete Tipps gibt.


Vorsorge ist wichtig. Das gilt sowohl für die eigene Person als auch für die Angehörigen. Dennoch kümmern sich nur Wenige um eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Noch weniger Menschen denken daran, auch im geschäftlichen Bereich für ihr Unternehmen vorzusorgen. Ist die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall jedoch erst einmal eingetreten, ist es oft nicht mehr möglich, sich noch um die Firma zu kümmern.

Daher sollten Sie sich bereits vor dem Ernstfall über die Zukunft Ihres Unternehmens Gedanken machen. Ist eine Weiterführung nicht möglich, kann auch der Verkauf oder die Aufgabe des Unternehmens in einer Unternehmervollmacht festgelegt werden.

Auswahl des Bevollmächtigten

Sind keine Vollmachten vorhanden, bestimmt das zuständige Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser muss nicht unbedingt ein Familienmitglied oder ein Bekannter sein, sondern kann auch ein völlig Fremder sein, der die nötige Qualifikation aufweist. In eigenem Interesse ist es daher ratsam, bereits im Voraus eine Vollmacht erteilen und einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser sollte eine Vertrauensperson sein, der Sie die Führung des Unternehmens zutrauen.

Es ist wichtig, dass er Ihren Notfallplan kennt und Zugriff auf den Notfallordner mit den nötigen Dokumenten hat. Eine noch größere Rolle spielt jedoch die fachliche Kompetenz. Insbesondere für Meisterbetriebe, Arztpraxen oder Apotheken ist es essentiell, einen geeigneten Vertreter zu finden. Dieser muss über die nötige Qualifikation oder Zulassung verfügen, um den Betrieb weiterzuführen.

Formen der Unternehmervollmacht

Mithilfe der Unternehmervollmacht können Sie dem Bevollmächtigten die nötigen Rechte erteilen, damit dieser Ihrem Willen entsprechend handeln kann. Wurden genaue Handlungsanweisungen erteilt, ergeben sich aus diesen besondere Pflichten. So muss der Vertreter bei einem gewünschten Verkauf der Firma etwa die entsprechenden Handlungen vornehmen.

Soll das Unternehmen hingegen weitergeführt werden, ist es wichtig, dass eine Handlungsfähigkeit im Außenverhältnis etwa zu Geschäftspartnern ermöglicht wird. Dabei wird zwischen einer Generalvollmacht, einer Handlungsvollmacht und einer Prokura unterschieden.

Erstere bietet eine Berechtigung für alle Bereiche, während Zweitere nur auf Handlungsgeschäfte begrenzt ist. Auch die Prokura berechtigt zur Ausführung von Rechtshandlungen. Grundlagengeschäfte wie Grundstücksverkäufe, die das Unternehmen direkt betreffen, sind jedoch nicht möglich.

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