Im Falle der Geschäftsunfähigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit können die meisten Personen weder Entscheidungen treffen noch ihre Angelegenheiten regeln. Sie benötigen stattdessen in so gut wie allen Bereichen Unterstützung. Dazu gehören neben der Einweisung in ein Pflegeheim auch der Verkauf eines Grundstücks oder der Kauf eines Geburtstagsgeschenks für den Enkel. Daher sollten Sie die nötige Vorsorge schon im Voraus treffen und eine Person bevollmächtigen. Diese kann die nötigen Entscheidungen für Sie übernehmen und jegliche Geschäfte abwickeln.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht kann vieles geregelt werden. Hierzu zählen Fragen der:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Vorsorgevollmacht erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
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- Gesundheitssorge
- Pflegebedürftigkeit (Patientenvorsorge)
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Behördengänge
- Vermögenssorge
- Post und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
- Betreuung
Hierbei gilt es zu beachten, dass die (gesetzliche) Betreuung nicht in Hinblick auf jeden der oben genannten Bereiche ermöglicht werden muss. Der jeweilige Umfang der Vollmacht richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Dazu gehört unter anderem die Frage, ob die bevollmächtigte Person dazu befugt ist, Untervollmachten zu erteilen und ob die Vollmacht über den Tod hinaus gültig ist. Zusätzlich sollten Bevollmächtigende überlegen weitere Verfügungen wie eine Patientenverfügung zu verfassen und eine Generalvollmacht zu erteilen.
Die Rolle von engen Verwandten
Viele Menschen entscheiden sich irrtümlich gegen den Abschluss von Vorsorgevollmachten. Sie gehen davon aus, dass enge Verwandte automatisch befugt sind, im Falle der Geschäftsunfähigkeit in ihrem Namen zu handeln. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für den Fall, dass eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, leitet das zuständige Betreuungsgericht stattdessen ein Betreuungsverfahren ein. Im Anschluss bestellt es einen Betreuer, der das Betreuungsrecht erhält. Dies kann ein Familienangehöriger, aber auch ein gänzlich Fremder sein.
Vorteile einer Vorsorgevollmacht
Niemand ist dazu verpflichtet, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Diese Art der Vorsorge empfiehlt sich jedoch, da der Vollmachtgeber hierdurch ein gewisses Mitbestimmungsrecht hat. Die Vollmacht sollte einer engen Vertrauensperson ausgestellt werden, die den Bevollmächtigenden gut kennt und in dessen Interesse handelt. Außerdem können diese so direkte Handlungsanweisungen erteilen.
Nachteile einer Vorsorgevollmacht
Der große Nachteil von Vorsorgevollmachten ist, dass diese von dem Bevollmächtigten missbraucht werden kann. Denn wenn die Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigenden nicht mehr vorhanden ist, kann er die Vollmacht nicht mehr widerrufen. Der Bevollmächtigte kann dann theoretisch in seinem eigenen Interesse und nicht im Interesse des Bevollmächtigenden handeln. Daher sollte dieser ausschließlich an Personen, denen er blind vertraut, eine Vollmacht erteilen. Finden Sie hier einen Rechtsanwalt für Erbrecht, der in Ihrem Sinne die Vorsorgevollmacht regelt.