Ratgeber 22.10.2023 Christian Schebitz

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Möglichkeit, für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln, wenn man zum Beispiel durch Krankheit, Unfall oder Alter geschäftsunfähig wird. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, z.B. Gesundheits-, Vermögens- oder Aufenthaltsangelegenheiten.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht erstellt?

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift, aber es empfiehlt sich, ein Musterformular zu verwenden, das von verschiedenen Institutionen angeboten wird, z.B. vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst genau beschreiben, welche Befugnisse dem Bevollmächtigten eingeräumt werden und ob diese sofort oder erst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit wirksam werden sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte auch Angaben darüber enthalten, wie der Bevollmächtigte seine Tätigkeit nachweisen kann, zum Beispiel durch eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht.

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Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass man selbst bestimmen kann, wer im Notfall für einen handeln soll und welche Entscheidungen er treffen darf. So kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Interessen berücksichtigt werden. Eine Vorsorgevollmacht verhindert auch, dass das Gericht im Falle der Geschäftsunfähigkeit einen Betreuer bestellt. Ein Betreuer ist eine vom Gericht bestellte und kontrollierte Person, die für bestimmte Lebensbereiche zuständig ist. Eine Betreuung kann die persönliche Freiheit einschränken und ist oft mit Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden.

Niemand ist dazu verpflichtet, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Diese Art der Vorsorge empfiehlt sich jedoch, da der Vollmachtgeber hierdurch ein gewisses Mitbestimmungsrecht hat. Die Vollmacht sollte einer engen Vertrauensperson ausgestellt werden, die den Bevollmächtigenden gut kennt und in dessen Interesse handelt. Außerdem können diese so direkte Handlungsanweisungen erteilen.

Welche Nachteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht hat auch Nachteile, die man bedenken sollte. Zum einen muss man dem Bevollmächtigten voll vertrauen können, da er weitreichende Entscheidungen treffen kann, die nicht immer kontrollierbar sind. Zum anderen kann eine Vorsorgevollmacht unwirksam werden, wenn sich die Umstände ändern, z.B. wenn der Bevollmächtigte stirbt oder selbst geschäftsunfähig wird. In diesem Fall muss eine neue Vorsorgevollmacht erstellt oder die Bestellung eines Betreuers beim Gericht beantragt werden.

Der große Nachteil von Vorsorgevollmachten ist, dass diese von dem Bevollmächtigten missbraucht werden kann. Denn wenn die Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigenden nicht mehr vorhanden ist, kann er die Vollmacht nicht mehr widerrufen. Der Bevollmächtigte kann dann theoretisch in seinem eigenen Interesse und nicht im Interesse des Bevollmächtigenden handeln. Daher sollte dieser ausschließlich an Personen, denen er blind vertraut, eine Vollmacht erteilen. Finden Sie hier einen Rechtsanwalt für Familienrecht, der in Ihrem Sinne die Vorsorgevollmacht regelt.

Wie kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange man noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden. Außerdem sollten Sie alle Ausfertigungen oder Abschriften der Vorsorgevollmacht zurückfordern oder vernichten. Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigt haben, können Sie auch nur einzelne Bevollmächtigte widerrufen oder deren Befugnisse einschränken.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung einer Vorsorgevollmacht?

Nachfolgend drei Beispiele, in denen eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein kann:

  • Herr Müller muss sich einer schweren Herzoperation unterziehen und möchte sicherstellen, dass seine Frau im Notfall über seine medizinische Behandlung entscheiden kann. Er erteilt ihr eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten mit sofortiger Wirkung.
  • Frau Schmidt leidet an Demenz und kann ihre Finanzen nicht mehr selbst regeln. Sie hat ihrem Sohn eine Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten erteilt und ihm eine beglaubigte Kopie der Vollmacht ausgehändigt. Er kann nun in ihrem Namen Rechnungen bezahlen, Verträge abschließen oder ihr Konto führen.
  • Herr Meier ist nach einem Unfall ins Koma gefallen und kann seinen Aufenthaltsort nicht mehr selbst bestimmen. Er hat seiner Tochter eine Vorsorgevollmacht für Aufenthaltsangelegenheiten erteilt und ihr eine Ausfertigung der Vollmacht ausgehändigt. Sie kann nun entscheiden, ob er in ein Pflegeheim kommt oder zu Hause gepflegt wird.
Worauf ist zu achten?

Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind einige Details zu beachten, die die Wirksamkeit und den Umfang der Vollmacht beeinflussen können. Zum Beispiel

  • Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wenn sich die persönlichen oder rechtlichen Verhältnisse ändern.
  • Man sollte die Vorsorgevollmacht an einem sicheren Ort aufbewahren und dem Bevollmächtigten mitteilen, wo er sie finden kann.
  • Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht bei einem zentralen Register, z.B. bei der Bundesnotarkammer oder einer Betreuungsbehörde, zu hinterlegen. So kann sichergestellt werden, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall gefunden und anerkannt wird.
  • Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht mit anderen Dokumenten abzustimmen, die ebenfalls für den Ernstfall relevant sind, wie zum Beispiel eine Patientenverfügung oder ein Testament.

Wie geht man vor?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht errichten möchten, sollten Sie sich zunächst überlegen, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen möchten und welche Befugnisse Sie ihm einräumen möchten. Dann sollte man ein geeignetes Formular verwenden oder sich von einer Fachperson wie einem Notar oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Schließlich sollte man die Vorsorgevollmacht unterschreiben und dem Bevollmächtigten aushändigen oder ihm zumindest mitteilen, wo er sie finden kann.

Welche Gesetze regeln die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 164 ff., 1896 ff. und 1901 ff. BGB. Daneben gibt es Spezialgesetze, die bestimmte Bereiche der Vorsorgevollmacht regeln, wie z.B. das Betreuungsgesetz (BtBG) oder das Gesetz zur Regelung der BMJ – Patientenverfügung.

Das Rechtsgebiet, auf das sich die Vorsorgevollmacht bezieht, ist das Familienrecht. Hier finden Sie Anwälte für Familienrecht.

Im Falle der Geschäftsunfähigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit können die meisten Personen weder Entscheidungen treffen noch ihre Angelegenheiten regeln. Sie benötigen stattdessen in so gut wie allen Bereichen Unterstützung. Dazu gehören neben der Einweisung in ein Pflegeheim auch der Verkauf eines Grundstücks oder der Kauf eines Geburtstagsgeschenks für den Enkel. Daher sollten Sie die nötige Vorsorge schon im Voraus treffen und eine Person bevollmächtigen. Diese kann die nötigen Entscheidungen für Sie übernehmen und jegliche Geschäfte abwickeln.

In einer Vorsorgevollmacht kann vieles geregelt werden. Hierzu zählen Fragen der:

    • Gesundheitssorge
    • Pflegebedürftigkeit (Patientenvorsorge)
    • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
    • Behördengänge
    • Vermögenssorge
    • Post und Fernmeldeverkehr
    • Vertretung vor Gericht
    • Betreuung

Hierbei gilt es zu beachten, dass die (gesetzliche) Betreuung nicht in Hinblick auf jeden der oben genannten Bereiche ermöglicht werden muss. Der jeweilige Umfang der Vollmacht richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Dazu gehört unter anderem die Frage, ob die bevollmächtigte Person dazu befugt ist, Untervollmachten zu erteilen und ob die Vollmacht über den Tod hinaus gültig ist. Zusätzlich sollten Bevollmächtigende überlegen weitere Verfügungen wie eine Patientenverfügung zu verfassen und eine Generalvollmacht zu erteilen.

Die Rolle von engen Verwandten

Viele Menschen entscheiden sich irrtümlich gegen den Abschluss von Vorsorgevollmachten. Sie gehen davon aus, dass enge Verwandte automatisch befugt sind, im Falle der Geschäftsunfähigkeit in ihrem Namen zu handeln. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für den Fall, dass eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, leitet das zuständige Betreuungsgericht stattdessen ein Betreuungsverfahren ein. Im Anschluss bestellt es einen Betreuer, der das Betreuungsrecht erhält. Dies kann ein Familienangehöriger, aber auch ein gänzlich Fremder sein.

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