Was ist eine Generalvollmacht?
Mit einer Generalvollmacht wird ein Stellvertreter für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigenden ernannt. Diese Vollmacht hat den Vorteil, dass sie in so gut wie allen rechtlich relevanten Bereichen gültig ist und somit keine gesonderten Dokumente (wie z.B. ein Testament) nötig sind. Aus dieser übergreifenden Vollmacht ergeben sich zahlreiche Berechtigungen für den Bevollmächtigten, der damit Ihre Rechtsgeschäfte und Finanzen für Sie als Vollmachtgeber weiter führen kann. Es ist daher wichtig, dass es sich um eine Vertrauensperson handelt, die die Hilflosigkeit des Vollmachtgebers nicht ausnutzen und stets in dessen Sinne handeln würde. Außerdem ist es ratsam, einen zweiten Betreuer zu benennen, falls die erste Privatperson durch Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, ihren Pflichten nachzukommen. Mit einer Generalvollmacht betreiben Sie also eine optimale Vorsorge für sich selbst, sollten Sie in Not geraten. Das Dokument muß weder eine notarielle Beurkundung noch eine Beglaubigung werden. Allerdings kann in komplizierten Angelegenheiten ein Notar oder ein Rechtsanwalt bei der Erstellung durchaus wertvoll sein. Dieser stimmt die Vollmacht dann ggf. auch mit Ihrem Testament ab. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Rechtsgeschäfte weiter laufen können.
Eine andere Möglichkeit bietet eine Spezialvollmacht, die sich auf einzelne Aspekte wie etwa den medizinischen Bereich beschränkt.
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Was ist eine private Generalvollmacht?
Es wird zwischen einer privaten (für Privatpersonen) und einer geschäftlichen Generalvollmacht unterschieden. In ersterer sind unter anderem die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht erhalten. So wird der Bevollmächtigte dazu berechtigt, den Bevollmächtigenden in so gut wie allen Bereichen zu vertreten. Seine Befugnisse können sie in der Vollmacht individuell einschränken. Dazu gehört der Abschluss von Rechtsgeschäften ebenso wie die Regelung von Vermögensangelegenheiten durch eine Bankvollmacht, die Gesundheitsfürsorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Übernahme des Postverkehrs und die Vertretung bei Behörden und Gerichten. Berechtigungen für freiheitsentziehende oder lebensrettende Maßnahmen im medizinischen Bereich müssen jedoch gesondert hinzugefügt und vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Ohne eine vorliegende Vollmacht liegt die Entscheidung über die Wahl des Betreuers beim zuständigen Amtsgericht!
Verliert der Vollmachtgeber als Privatperson seine Geschäftsfähigkeit vom wird vom Amtsgericht eine geeignete Person als Stellvertretung ausgewählt, die diesen vertritt. Wenn man also keine Generalvollmacht erstellt, begibt man sich in die Hände eines Amtsrichters, der die weiteren Umstände gar nicht kennt! Wenn lediglich eine Betreuungsverfügung vorliegt, orientiert sich das Gericht an der dort genannten Vertrauensperson, kann letztlich jedoch auch für einen anderen Betreuer ermächtigen. Daher ist es sehr empfehlenswert, dem gewünschten Vertreter die Vollmacht bereits im Voraus zu erteilen!
Was ist eine geschäftliche Generalvollmacht?
Die o.g. private Generalvollmacht kann durch eine Vollmacht im geschäftlichen Bereich (als sogen. Unternehmervollmacht) ergänzt werden. Viele Einzelunternehmen sind von ihrem Geschäftsführer abhängig, der häufig als Einziger die Bevollmächtigung hat, Entscheidungen zu treffen. Daher ist es sinnvoll, bereits im Voraus einen Bevollmächtigten als Vertreter zu ernennen, der die Firma im Fall einer Geschäftsunfähigkeit weiterführt. Mit einem entsprechenden Absatz in der umfassenden Vollmacht sind Sie auf der sicheren Seite. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich eine geeignete Person um das Unternehmen kümmert.
Es ist ratsam, den Vertreter bereits im Voraus zu informieren und ihm den Aufbewahrungsort der wichtigen Unterlagen mitzuteilen. Ebenso hilfreich ist es, die Generalvollmacht um einige Handlungsanweisungen zu ergänzen. Eine weitere Möglichkeit bietet eine Prokura, die einem Mitarbeiter eine eingeschränkte Bevollmächtigung erteilt und diesen so auch ohne den Geschäftsführer zu Entscheidungen berechtigt. Es kann sich dabei auch um Privatpersonen handeln.
Wer kann mir Fragen zur Generalvollmacht direkt beantworten?
Eine Generalvollmacht benötigt eine sehr präzise, teils juristische Formulierung. Das gilt im Notfall sowohl für Sie als Privatperson, insbesondere auch ggf. für Sie als Unternehmer. Wenn Sie weitere Fragen zur Generalvollmacht für Ihre Vorsorge haben, dann nutzen sie unsere telefonische Rechtsberatung, um diese schnell und umfassend beantworten zu lassen.
Als Unternehmer sollten Sie sich alle Vollmachten von einem Rechtsanwalt machen lassen, damit Sie wirklich funktionieren. Sie können diese direkt zum Festpreis beauftragen: eine Generalvollmacht beauftragen.