Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 05.11.2023 rechtsanwalt.com

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) erteilt. Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber alle rechtlichen Angelegenheiten erledigen, die der Vollmachtgeber auch selbst erledigen könnte. Eine Generalvollmacht kann sowohl für den Fall der Geschäftsunfähigkeit als auch für den Fall der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erteilt werden.

Wann wird eine Generalvollmacht benötigt?

Eine Generalvollmacht kann sinnvoll sein, wenn man sicherstellen möchte, dass im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen Notsituation eine Person des Vertrauens die eigenen Angelegenheiten regeln kann. Eine Generalvollmacht kann auch dazu dienen, die eigene Lebensgestaltung im Alter zu bestimmen und eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Eine Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

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Was ist eine Generalvollmacht? erhalten

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Wie erteile ich eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht muss schriftlich erteilt werden und die Unterschrift des Vollmachtgebers enthalten. Es empfiehlt sich, die Generalvollmacht notariell beglaubigen zu lassen, um ihre Wirksamkeit und Anerkennung sicherzustellen. Eine notarielle Beurkundung ist auch dann erforderlich, wenn die Generalvollmacht auch Grundstücksgeschäfte umfassen soll. Die Generalvollmacht sollte möglichst genau beschreiben, welche Rechte und Pflichten der Bevollmächtigte hat und ob er die Vollmacht an Dritte weitergeben darf.

Was sind die Vorteile und Risiken einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht hat den Vorteil, dass sie dem Bevollmächtigten einen großen Handlungsspielraum einräumt und es ihm ermöglicht, schnell und flexibel im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Eine Generalvollmacht birgt aber auch das Risiko, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht oder gegen den Willen des Vollmachtgebers handelt. Deshalb sollte eine Generalvollmacht nur einer Person erteilt werden, der man voll vertraut und die bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.

Wie kann man sich vor dem Missbrauch einer Generalvollmacht schützen?

Um sich vor dem Missbrauch einer Generalvollmacht zu schützen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Erteilen Sie die Generalvollmacht nur für einen bestimmten Zeitraum oder für bestimmte Anlässe.
  • Die Generalvollmacht mit Auflagen oder Bedingungen versehen, z.B. dass der Bevollmächtigte regelmäßig Rechenschaft ablegen muss oder bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung eines Dritten tätigen darf.
  • Die Generalvollmacht bei einem Notar oder Gericht hinterlegen und nur im Bedarfsfall aushändigen lassen.
  • Die Generalvollmacht widerrufen, sobald sie nicht mehr benötigt wird oder Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten bestehen.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung einer Generalvollmacht?

Beispiel 1: Herr Müller hat seiner Ehefrau eine Generalvollmacht erteilt, damit sie ihn im Falle seiner Demenz vertreten kann. Mit der Generalvollmacht kann Frau Müller alle wichtigen Entscheidungen für Herrn Müller treffen, z.B. über seine medizinische Versorgung, seine Pflege oder seinen Aufenthaltsort.

Beispiel 2: Frau Schmidt hat ihrem Sohn eine Generalvollmacht erteilt, damit er ihre Angelegenheiten regeln kann, während sie auf Weltreise ist. Mit der Generalvollmacht kann Herr Schmidt alle Verträge für Frau Schmidt abschließen, z.B. mit Kunden, Lieferanten oder Banken.

Beispiel 3: Herr Meier hat seiner Tochter eine Generalvollmacht erteilt, damit sie sich um seinen Nachlass kümmern kann. Mit der Generalvollmacht kann Frau Meier alle Erklärungen für Herrn Meier abgeben, z.B. gegenüber dem Finanzamt, dem Nachlassgericht oder den Erben.

In welchem Gesetz ist die Generalvollmacht geregelt?

Die Generalvollmacht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 164 ff., 167 ff. und 1896 ff. BGB. Darüber hinaus gelten für bestimmte Bereiche der Generalvollmacht auch andere Gesetze, z.B. das Grundbuchgesetz (GBG) oder das Betreuungsgesetz (BtG).

Wo finde ich einen Anwalt für Vorsorgevollmacht?

Um eine Anwältin oder einen Anwalt für Generalvollmacht zu finden, können Sie die Website rechtsanwalt.com nutzen. Dort kann man nach dem entsprechenden Rechtsgebiet suchen, z.B. Familienrecht, Erbrecht oder Betreuungsrecht. Man kann auch nach Ort oder Postleitzahl suchen, um einen Anwalt in der Nähe zu finden.

Preiswerter, schneller und bequemer geht es hier: Sie können diese Generalvollmacht mit Sorgerechtsverfügung direkt zum Festpreis beauftragen. Hier können Sie eine Generalvollmacht für Unternehmer beauftragen.

Mit einer Generalvollmacht wird ein Stellvertreter für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigenden ernannt. Diese Vollmacht hat den Vorteil, dass sie in so gut wie allen rechtlich relevanten Bereichen gültig ist und somit keine gesonderten Dokumente (wie z.B. ein Testament) nötig sind. Aus dieser übergreifenden Vollmacht ergeben sich zahlreiche Berechtigungen für den Bevollmächtigten, der damit Ihre Rechtsgeschäfte  und Finanzen für Sie als Vollmachtgeber weiter führen kann. Es ist daher wichtig, dass es sich um eine Vertrauensperson handelt, die die Hilflosigkeit des Vollmachtgebers nicht ausnutzen und stets in dessen Sinne handeln würde.

Außerdem ist es ratsam, einen zweiten Betreuer zu benennen, falls die erste Privatperson durch Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, ihren Pflichten nachzukommen. Mit einer Generalvollmacht betreiben Sie also eine optimale Vorsorge für sich selbst, sollten Sie in Not geraten. Das Dokument muß weder eine notarielle Beurkundung noch eine Beglaubigung werden. Allerdings kann in komplizierten Angelegenheiten ein Notar oder ein Rechtsanwalt bei der Erstellung durchaus wertvoll sein. Dieser stimmt die Vollmacht dann ggf. auch mit Ihrem Testament ab. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Rechtsgeschäfte weiter laufen können.

Eine andere Möglichkeit bietet eine Spezialvollmacht, die sich auf einzelne Aspekte wie etwa den medizinischen Bereich beschränkt. Dazu gehören die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Was ist eine private Generalvollmacht?

Es wird zwischen einer privaten (für Privatpersonen) und einer geschäftlichen Generalvollmacht  unterschieden. In ersterer sind unter anderem die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht erhalten. So wird der Bevollmächtigte dazu berechtigt, den Bevollmächtigenden in so gut wie allen Bereichen zu vertreten. Seine Befugnisse können sie in der Vollmacht individuell einschränken. Dazu gehört der Abschluss von Rechtsgeschäften ebenso wie die Regelung von Vermögensangelegenheiten durch eine Bankvollmacht, die Gesundheitsfürsorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Übernahme des Postverkehrs und die Vertretung bei Behörden und Gerichten. Berechtigungen für freiheitsentziehende oder lebensrettende Maßnahmen im medizinischen Bereich müssen jedoch gesondert hinzugefügt und vom Betreuungsgericht genehmigt werden.

Ohne eine vorliegende Vollmacht liegt die Entscheidung über die Wahl des Betreuers beim zuständigen Amtsgericht!

Verliert der Vollmachtgeber als Privatperson seine Geschäftsfähigkeit vom wird vom Amtsgericht eine geeignete Person als Stellvertretung ausgewählt, die diesen vertritt. Wenn man also keine Generalvollmacht erstellt, begibt man sich in die Hände eines Amtsrichters, der die weiteren Umstände gar nicht kennt!  Wenn lediglich eine Betreuungsverfügung vorliegt, orientiert sich das Gericht an der dort genannten Vertrauensperson, kann letztlich jedoch auch für einen anderen Betreuer ermächtigen. Daher ist es sehr empfehlenswert, dem gewünschten Vertreter die Vollmacht bereits im Voraus zu erteilen!

Was ist eine geschäftliche Generalvollmacht?

Die o.g.  private Generalvollmacht kann durch eine Vollmacht im geschäftlichen Bereich (als sogen. Unternehmervollmacht) ergänzt werden. Viele Einzelunternehmen sind von ihrem Geschäftsführer abhängig, der häufig als Einziger die Bevollmächtigung hat, Entscheidungen zu treffen. Daher ist es sinnvoll, bereits im Voraus einen Bevollmächtigten als Vertreter zu ernennen, der die Firma im Fall einer Geschäftsunfähigkeit weiterführt. Mit einem entsprechenden Absatz in der umfassenden Vollmacht sind Sie auf der sicheren Seite. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich eine geeignete Person um das Unternehmen kümmert.

Als Unternehmer sollten Sie sich alle Vollmachten von einem Rechtsanwalt machen lassen, damit Sie wirklich funktionieren.  Sie können diese direkt zum Festpreis beauftragen: eine Generalvollmacht  beauftragen.

Es ist ratsam, den Vertreter bereits im Voraus zu informieren und ihm den Aufbewahrungsort der wichtigen Unterlagen mitzuteilen. Ebenso hilfreich ist es, die Generalvollmacht um einige Handlungsanweisungen zu ergänzen. Eine weitere Möglichkeit bietet eine Prokura, die einem Mitarbeiter eine eingeschränkte Bevollmächtigung erteilt und diesen so auch ohne den Geschäftsführer zu Entscheidungen berechtigt. Es kann sich dabei auch um Privatpersonen handeln.

Wer kann mir Fragen zur Generalvollmacht direkt beantworten?

Eine Generalvollmacht benötigt eine sehr präzise, teils juristische Formulierung. Das gilt im Notfall sowohl für Sie als Privatperson, insbesondere auch ggf. für Sie als Unternehmer. Wenn Sie weitere Fragen zur Generalvollmacht für Ihre Vorsorge haben, dann nutzen sie unsere telefonische Rechtsberatung, um diese schnell und umfassend beantworten zu lassen.

 

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