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Ratgeber 20.10.2023 Christian Schebitz

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man festlegt, welche medizinischen Maßnahmen man im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung kann helfen, Konflikte zwischen Ärzten, Angehörigen und Betreuern zu vermeiden und die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren. Doch wer braucht eine Patientenverfügung und wie verfasst man sie richtig?

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung dient dazu, die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen bezüglich einer medizinischen Behandlung im Voraus festzulegen. Dies kann wichtig sein, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, zum Beispiel bei Demenz, im Koma oder bei einer Hirnschädigung. Eine Patientenverfügung kann dann als Orientierung für Ärzte und gesetzliche Vertreter dienen, die über die weitere Behandlung entscheiden müssen.

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Was kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden?

In einer Patientenverfügung können Sie grundsätzlich alle medizinischen Maßnahmen festlegen, die für Sie relevant sein könnten. Dazu gehören zum Beispiel

  • Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand
  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Schmerzbehandlung und Sedierung
  • Organspende
  • Teilnahme an klinischen Studien
  • Sterbebegleitung und Palliativmedizin

Man kann bestimmte Maßnahmen sowohl wünschen als auch ablehnen, je nachdem, wie man seine Lebensqualität und seinen Sterbeprozess gestalten möchte. Dabei sollte man möglichst konkret und verständlich formulieren, was man in welcher Situation wünscht oder nicht wünscht. Es ist auch sinnvoll, die Gründe für seine Entscheidungen anzugeben, damit Ärzte und Bevollmächtigte sie nachvollziehen können.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über den Inhalt oder die Form einer Patientenverfügung, aber es empfiehlt sich, eine Vorlage oder einen Leitfaden zu verwenden, um nichts Wichtiges zu vergessen.

Da es viele Fragen zu klären gilt, empfehlen wir den Service unseres Kooperationspartners juradirekt. Hier werden Schritt für Schritt alle ihre Wünsche abgefragt und in verschiedene Dokumente übertragen. Diese werden dann bei der Notarkammer hinterlegt, so dass im Notfall, die von Ihnen bevollmächtigen Zugriff auf diese Dokumente und damit ihre Wünsche haben. Zur  Patientenverfügung für Privatleute

Hier werden Schritt für Schritt alle ihre Wünsche abgefragt und in verschiedene Dokumente übertragen. Diese werden dann bei der Notarkammer hinterlegt, so dass im Notfall, die von Ihnen bevollmächtigen Zugriff auf diese Dokumente und damit ihre Wünsche haben.

Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie noch dem aktuellen Willen entspricht. Auch dabei hilft der o.g. Service, weil er jährlich daran erinnert die Unterlagen anzupassen.

Man sollte auch eine Vertrauensperson benennen, die als Bevollmächtigter oder Betreuer fungieren kann, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Diese Person sollte eine Kopie der Patientenverfügung erhalten und über die eigenen Wünsche informiert werden.

Welche Wirkung hat eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist für Ärzte und gesetzliche Vertreter grundsätzlich verbindlich, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist und auf die aktuelle Situation zutrifft. Die Ärzte müssen sich an die Patientenverfügung halten, es sei denn, sie haben begründete Zweifel an deren Gültigkeit oder Aktualität. Auch die gesetzlichen Vertreter müssen sich an die Patientenverfügung halten, es sei denn, sie haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Patient seinen Willen geändert hat.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder ist sie unzureichend, müssen Ärzte und gesetzliche Vertreter versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dabei müssen sie alle verfügbaren Informationen berücksichtigen, z.B. frühere Äußerungen des Patienten, seine religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder seine Lebenssituation.

Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, müssen sie im Sinne des Patientenwohls handeln. Da in Notsituationen die Ärzte für so etwas eigentlich gar keine Zeit haben, werden sie alle Register ziehen, um nicht selbst in die Bredouille zu geraten. Gerade deshalb sollte man unbedingt festlegen, was man wirklich will.

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann für jeden sinnvoll sein, der seine medizinische Versorgung im Voraus regeln möchte. Besonders wichtig kann eine Patientenverfügung sein, wenn man an einer chronischen oder unheilbaren Krankheit leidet, die das Bewusstsein oder die Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigen kann. Auch wenn ein hohes Risiko für einen Unfall oder einen Schlaganfall besteht, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.

Eine Patientenverfügung kann nicht nur den Patienten selbst, sondern auch seine Angehörigen und Betreuer entlasten. Sie kann ihnen Sicherheit und Orientierung geben, wenn sie schwierige Entscheidungen treffen müssen. Sie kann auch Konflikte und Streitigkeiten vermeiden, die sonst bei unterschiedlichen Auffassungen über die Behandlung entstehen können.

Beispiele für die Anwendung einer Patientenverfügung

Beispiel 1: Herr Müller leidet an einer fortgeschrittenen Demenz und kann nicht mehr selbstständig essen und trinken. Er hat vor einigen Jahren eine Patientenverfügung verfasst, in der er eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ausdrücklich ablehnt. Seine Tochter, die seine Bevollmächtigte ist, stimmt dieser Verfügung zu. Die Ärzte müssen sich an die Patientenverfügung halten und dürfen Herrn Müller nicht gegen seinen Willen ernähren oder mit Flüssigkeit versorgen.

Beispiel 2: Frau Schmidt hat einen schweren Autounfall und liegt im Koma. Sie hat keine Patientenverfügung hinterlassen, aber ihr Ehemann, der ihr gesetzlicher Betreuer ist, weiß, dass sie immer gesagt hat, sie wolle nicht an Maschinen angeschlossen werden. Er bittet die Ärzte, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Die Ärzte müssen aber prüfen, ob noch eine Chance auf Besserung besteht und ob Frau Schmidt diesen Wunsch wirklich geäußert hat. Wenn sie Zweifel haben, müssen sie die Behandlung fortsetzen.

Beispiel 3: Frau Meier leidet an einem Hirntumor und wird operiert. Sie hat eine Patientenverfügung verfasst, in der sie festhält, dass sie im Falle einer Hirnschädigung keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wohl aber eine angemessene Schmerztherapie und Sterbebegleitung. Nach der Operation stellt sich heraus, dass Frau Meier einen schweren Hirnschaden erlitten hat und nicht mehr bei Bewusstsein ist. Die Ärzte müssen die lebensverlängernden Maßnahmen abbrechen, Frau Meier aber ein schmerzfreies Sterben in Würde ermöglichen.

Links zu relevanten Gesetzen

 

Jeder Mensch ist berechtigt, selbst über medizinische Maßnahmen, wie Untersuchungen, Eingriffe oder Behandlungen, zu entscheiden. Vielen fällt es allerdings schwer, sich mit Themen wie Tod und Krankheit auseinanderzusetzen und die nötige Vorsorge zu treffen. Dabei können nicht nur ältere Personen in Situation geraten, in denen sie sich nicht mehr zu ihrem Willen äußern können, sondern auch jüngere, beispielsweise durch eine Krankheit oder einen schweren Unfall. Was viele nicht wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen über z.B. eine Betreuung zu treffen.

Was ist die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung setzt den Willen eines Menschen durch, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen, also entscheidungsunfähig ist. Sie richtet sich hauptsächlich an Ärzte und das Behandlungsteam, allerdings auch an Angehörige und sonstige nahestehende Personen. Im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit muss der Betreuer bzw. der gesetzlich Bevollmächtigte prüfen, ob der Wille der Lebens- und Behandlungssituation des Verfassers entspricht. Falls es keine Verfügung gibt oder sie der aktuellen Situation nicht gerecht wird, entscheidet der rechtliche Betreuer darüber, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen.

Prüfung und Hinterlegung der Verfügung

Da in einer Notfallsituation oft nicht genug Zeit bleibt , um in Erfahrung zu bringen, ob eine Patientenverfügung existiert und ob sie gültig ist, werden Wiederbelebungsmaßnahmen häufig ohne eine Prüfung durchgeführt (bei nicht vorhandener Einwilligungsfähigkeit). Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Patient den Maßnahmen eigentlich widersprochen hatte, werden sie im Falle einer dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit wieder eingestellt.

Damit die Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollte sie daher an einem Ort aufbewahrt werden, der sicher und  leicht zugänglich ist. Ärzte, Betreuer und Angehörige sollten über diesen Ort informiert oder zumindest eine Karte mit einem Hinweis auf die Verfügung bei sich getragen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, das Dokument im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise wird der behandelnde Arzt gleich darüber informiert, dass eine Patientenverfügung existiert.

Verbindlichkeit

Spätestens seit dem Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vom 01. September 2009, Drittes Betreuungsänderungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), muss sich jeder an die Willensäußerungen des Ausstellers halten. Trotz dieser Regelung kommt es immer wieder vor, dass diese nicht anwendbar sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Wünsche in der Patientenverfügung nicht konkret genug formuliert sind oder auch wenn der Verfasser an Demenz leidet.

Ist der Betroffene bereits erkrankt, aber trotzdem noch entscheidungsfähig, kommt die Verfügung noch nicht zum Einsatz. Problematisch ist nur, dass bei einer Demenzerkrankung meist ein fließender Übergang stattfindet und die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen nicht immer eindeutig feststellbar ist. Für diesen Fall bedarf es auch einer Vorsorgevollmacht.

Inhalt und Form

Jede volljährige, einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Dabei müssen jedoch bestimmte inhaltliche sowie formale Vorgaben erfüllt sein, damit das Dokument auch anerkannt wird. So müssen die Verfügungen beispielsweise schriftlich vorliegen und zudem persönlich unterschrieben oder zumindest von einem Notar beglaubigt werden.

Außerdem sollten die Wünsche bezüglich der medizinischen Maßnahmen so konkret wie möglich formuliert werden, um keine Unklarheiten zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über eine Organspende, eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung. Da die Erstellung von Patientenverfügungen sehr komplex ist, sollte man sich dabei unbedingt von einer  fachkundigen Person bei der Vorsorge unterstützen lassen.

Gesamtvollmacht

Die Patientenverfügung kann durch eine sogenannte Gesamtvollmacht erweitert werden. Diese verbindet die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht und bietet daher eine umfassende rechtliche Absicherung! In der Vollmacht wird ein Vertreter ernannt, der im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit alle persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt und die Betreuung übernimmt (Betreuungsrecht).
Lassen Sie sich professionell eine passende Gesamtvollmacht erstellen, deren Inhalt bei der Bundesnotarkammer für den Fall der Fälle hinterlegt und deren Aktualität jährlich überprüft wird, wir empfehlen das jedem Menschen dringend:

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Welche weiteren Vollmachten sollte ich erstellen lassen?

Die Betreuungsverfügung 2023 regeln

Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht

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