Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man festlegt, welche medizinischen Maßnahmen man im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung kann helfen, Konflikte zwischen Ärzten, Angehörigen und Betreuern zu vermeiden und die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren. Doch wer braucht eine Patientenverfügung und wie verfasst man sie richtig?
Wozu dient eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung dient dazu, die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen bezüglich einer medizinischen Behandlung im Voraus festzulegen. Dies kann wichtig sein, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, zum Beispiel bei Demenz, im Koma oder bei einer Hirnschädigung. Eine Patientenverfügung kann dann als Orientierung für Ärzte und gesetzliche Vertreter dienen, die über die weitere Behandlung entscheiden müssen. Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen
sie in bestimmten Behandlungssituationen wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden.
Geregelt ist dies in Deutschland in den §§ 1901a und 1901b BGB.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Wer braucht eine Patientenverfügung? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sie ermöglicht den Betroffenen, bei schwerwiegenden Entscheidungen wie künstlicher Ernährung, Wiederbelebung oder
Organtransplantationen ihre eigenen Wünsche festzulegen, noch bevor eine solche Situation eintritt.
Was kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden?
In einer Patientenverfügung können Sie grundsätzlich alle medizinischen Maßnahmen festlegen, die für Sie relevant sein könnten. Dazu gehören zum Beispiel
- Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand
- künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Schmerzbehandlung und Sedierung
- Organspende
- Teilnahme an klinischen Studien
- Sterbebegleitung und Palliativmedizin
Man kann bestimmte Maßnahmen sowohl wünschen als auch ablehnen, je nachdem, wie man seine Lebensqualität und seinen Sterbeprozess gestalten möchte. Dabei sollte man möglichst konkret und verständlich formulieren, was man in welcher Situation wünscht oder nicht wünscht. Es ist auch sinnvoll, die Gründe für seine Entscheidungen anzugeben, damit Ärzte und Bevollmächtigte sie nachvollziehen können.
Wie verfasse ich eine rechtssichere Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über den Inhalt oder die Form einer Patientenverfügung, aber es empfiehlt sich, eine Vorlage oder einen Leitfaden zu verwenden, um nichts Wichtiges zu vergessen.
Da es viele Fragen zu klären gilt, empfehlen wir den Service unseres Kooperationspartners juradirekt. Hier werden Schritt für Schritt alle ihre Wünsche abgefragt und in verschiedene Dokumente übertragen. Diese werden dann bei der Notarkammer hinterlegt, so dass im Notfall, die von Ihnen bevollmächtigen Zugriff auf diese Dokumente und damit ihre Wünsche haben. Zur Patientenverfügung für Privatleute
Hier werden Schritt für Schritt alle ihre Wünsche abgefragt und in verschiedene Dokumente übertragen. Diese werden dann bei der Notarkammer hinterlegt, so dass im Notfall, die von Ihnen bevollmächtigen Zugriff auf diese Dokumente und damit ihre Wünsche haben.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie noch dem aktuellen Willen entspricht. Auch dabei hilft der o.g. Service, weil er jährlich daran erinnert die Unterlagen anzupassen.
Man sollte auch eine Vertrauensperson benennen, die als Bevollmächtigter oder Betreuer fungieren kann, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Diese Person sollte eine Kopie der Patientenverfügung erhalten und über die eigenen Wünsche informiert werden.
Welche Wirkung hat eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist für Ärzte und gesetzliche Vertreter grundsätzlich verbindlich, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist und auf die aktuelle Situation zutrifft. Die Ärzte müssen sich an die Patientenverfügung halten, es sei denn, sie haben begründete Zweifel an deren Gültigkeit oder Aktualität. Auch die gesetzlichen Vertreter müssen sich an die Patientenverfügung halten, es sei denn, sie haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Patient seinen Willen geändert hat.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder ist sie unzureichend, müssen Ärzte und gesetzliche Vertreter versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dabei müssen sie alle verfügbaren Informationen berücksichtigen, z.B. frühere Äußerungen des Patienten, seine religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder seine Lebenssituation.
Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, müssen sie im Sinne des Patientenwohls handeln. Da in Notsituationen die Ärzte für so etwas eigentlich gar keine Zeit haben, werden sie alle Register ziehen, um nicht selbst in die Bredouille zu geraten. Gerade deshalb sollte man unbedingt festlegen, was man wirklich will.
Wer benötigt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung kann für jeden sinnvoll sein, der seine medizinische Versorgung im Voraus regeln möchte. Besonders wichtig kann eine Patientenverfügung sein, wenn man an einer chronischen oder unheilbaren Krankheit leidet, die das Bewusstsein oder die Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigen kann. Auch wenn ein hohes Risiko für einen Unfall oder einen Schlaganfall besteht, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.
Eine Patientenverfügung kann nicht nur den Patienten selbst, sondern auch seine Angehörigen und Betreuer entlasten. Sie kann ihnen Sicherheit und Orientierung geben, wenn sie schwierige Entscheidungen treffen müssen. Sie kann auch Konflikte und Streitigkeiten vermeiden, die sonst bei unterschiedlichen Auffassungen über die Behandlung entstehen können.
Beispiele für die Anwendung einer Patientenverfügung
Beispiel 1: Herr Müller leidet an einer fortgeschrittenen Demenz und kann nicht mehr selbstständig essen und trinken. Er hat vor einigen Jahren eine Patientenverfügung verfasst, in der er eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ausdrücklich ablehnt. Seine Tochter, die seine Bevollmächtigte ist, stimmt dieser Verfügung zu. Die Ärzte müssen sich an die Patientenverfügung halten und dürfen Herrn Müller nicht gegen seinen Willen ernähren oder mit Flüssigkeit versorgen.
Beispiel 2: Frau Schmidt hat einen schweren Autounfall und liegt im Koma. Sie hat keine Patientenverfügung hinterlassen, aber ihr Ehemann, der ihr gesetzlicher Betreuer ist, weiß, dass sie immer gesagt hat, sie wolle nicht an Maschinen angeschlossen werden. Er bittet die Ärzte, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Die Ärzte müssen aber prüfen, ob noch eine Chance auf Besserung besteht und ob Frau Schmidt diesen Wunsch wirklich geäußert hat. Wenn sie Zweifel haben, müssen sie die Behandlung fortsetzen.
Beispiel 3: Frau Meier leidet an einem Hirntumor und wird operiert. Sie hat eine Patientenverfügung verfasst, in der sie festhält, dass sie im Falle einer Hirnschädigung keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wohl aber eine angemessene Schmerztherapie und Sterbebegleitung. Nach der Operation stellt sich heraus, dass Frau Meier einen schweren Hirnschaden erlitten hat und nicht mehr bei Bewusstsein ist. Die Ärzte müssen die lebensverlängernden Maßnahmen abbrechen, Frau Meier aber ein schmerzfreies Sterben in Würde ermöglichen.
Links zu relevanten Gesetzen
- Gesetz über Patientenverfügungen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1896 ff (Betreuungsrecht)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1901 ff (Vorsorgevollmacht)
Jeder Mensch ist berechtigt, selbst über medizinische Maßnahmen, wie Untersuchungen, Eingriffe oder Behandlungen, zu entscheiden. Vielen fällt es allerdings schwer, sich mit Themen wie Tod und Krankheit auseinanderzusetzen und die nötige Vorsorge zu treffen. Dabei können nicht nur ältere Personen in Situation geraten, in denen sie sich nicht mehr zu ihrem Willen äußern können, sondern auch jüngere, beispielsweise durch eine Krankheit oder einen schweren Unfall. Was viele nicht wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen über z.B. eine Betreuung zu treffen.
Was ist die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung setzt den Willen eines Menschen durch, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen, also entscheidungsunfähig ist. Sie richtet sich hauptsächlich an Ärzte und das Behandlungsteam, allerdings auch an Angehörige und sonstige nahestehende Personen. Im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit muss der Betreuer bzw. der gesetzlich Bevollmächtigte prüfen, ob der Wille der Lebens- und Behandlungssituation des Verfassers entspricht. Falls es keine Verfügung gibt oder sie der aktuellen Situation nicht gerecht wird, entscheidet der rechtliche Betreuer darüber, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen.
Prüfung und Hinterlegung der Verfügung
Da in einer Notfallsituation oft nicht genug Zeit bleibt , um in Erfahrung zu bringen, ob eine Patientenverfügung existiert und ob sie gültig ist, werden Wiederbelebungsmaßnahmen häufig ohne eine Prüfung durchgeführt (bei nicht vorhandener Einwilligungsfähigkeit). Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Patient den Maßnahmen eigentlich widersprochen hatte, werden sie im Falle einer dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit wieder eingestellt.
Damit die Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollte sie daher an einem Ort aufbewahrt werden, der sicher und leicht zugänglich ist. Ärzte, Betreuer und Angehörige sollten über diesen Ort informiert oder zumindest eine Karte mit einem Hinweis auf die Verfügung bei sich getragen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, das Dokument im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise wird der behandelnde Arzt gleich darüber informiert, dass eine Patientenverfügung existiert.
Verbindlichkeit
Spätestens seit dem Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vom 01. September 2009, Drittes Betreuungsänderungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), muss sich jeder an die Willensäußerungen des Ausstellers halten. Trotz dieser Regelung kommt es immer wieder vor, dass diese nicht anwendbar sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Wünsche in der Patientenverfügung nicht konkret genug formuliert sind oder auch wenn der Verfasser an Demenz leidet.
Ist der Betroffene bereits erkrankt, aber trotzdem noch entscheidungsfähig, kommt die Verfügung noch nicht zum Einsatz. Problematisch ist nur, dass bei einer Demenzerkrankung meist ein fließender Übergang stattfindet und die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen nicht immer eindeutig feststellbar ist. Für diesen Fall bedarf es auch einer Vorsorgevollmacht.
Inhalt und Form
Jede volljährige, einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Dabei müssen jedoch bestimmte inhaltliche sowie formale Vorgaben erfüllt sein, damit das Dokument auch anerkannt wird. So müssen die Verfügungen beispielsweise schriftlich vorliegen und zudem persönlich unterschrieben oder zumindest von einem Notar beglaubigt werden.
Außerdem sollten die Wünsche bezüglich der medizinischen Maßnahmen so konkret wie möglich formuliert werden, um keine Unklarheiten zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über eine Organspende, eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung. Da die Erstellung von Patientenverfügungen sehr komplex ist, sollte man sich dabei unbedingt von einer fachkundigen Person bei der Vorsorge unterstützen lassen.
Fehler vermeiden bei der Erstellung einer Patientenverfügung
dass das Dokument im Ernstfall ungültig ist oder übergangen wird. Hier sind die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden können:
1. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass die Formulierungen in der Patientenverfügung zu vage oder missverständlich sind.
Beispielsweise reicht die bloße Aussage „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht aus, da diese Aussage
keine konkreten Behandlungssituationen beschreibt.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Nennen Sie spezifische medizinische Maßnahmen, z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder künstliche Ernährung.
- Nutzen Sie Zusätze wie „infolge eines irreversiblen Hirnschadens“ oder „bei dauerhafter Bewusstlosigkeit“.
2. Fehlende Regelmäßigkeit bei der AktualisierungViele Menschen erstellen eine Patientenverfügung und belassen es dabei – oftmals für Jahre oder Jahrzehnte. Sollte ein
Dokument jedoch alte medizinische Standards oder überholte Begriffe enthalten, kann dies zu Problemen führen. Auch persönliche
Einstellungen können sich mit der Zeit ändern.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Prüfen Sie Ihre Patientenverfügung mindestens alle zwei bis drei Jahre.
- Aktualisieren Sie das Dokument bei entscheidenden Änderungen in Ihrer Lebenssituation (z. B. neue Erkrankungen).
3. Keine Hinterlegung oder schwerer Zugriff
Eine Patientenverfügung ist nur hilfreich, wenn sie im Bedarfsfall schnell zugänglich ist. Wenn das Dokument in einer
Schublade liegt und niemand davon weiß, kann es z. B. im Krankenhaus unberücksichtigt bleiben.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Informieren Sie nahe Angehörige und Freunde über die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung.
- Nutzen Sie ein zentrales Patientenverfügungsregister oder hinterlegen Sie das Dokument bei einem Anwalt.
4. Keine Absprache mit Ärzten oder Angehörigen
Wenn die Patientenverfügung nicht mit Angehörigen oder ärztlichen Beratern besprochen wird, kann es zu Verständnisproblemen kommen.
Angehörige könnten Entscheidungen treffen, die Sie in der Verfügung ausgeschlossen haben, weil sie die Inhalte nicht kennen.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Sprechen Sie vorab mit Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt über Ihre Wünsche, um medizinische Missverständnisse zu vermeiden.
- Beziehen Sie Ihre Vertrauenspersonen ein, damit diese über Ihre Wünsche bestens informiert sind.
5. Keine Verbindung mit anderen Vorsorgedokumenten
Die Patientenverfügung allein ist nicht immer ausreichend, besonders wenn es zu rechtlichen Zweifeln kommt.
Fehlt eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, sind die Umsetzung Ihrer Wünsche unter Umständen eingeschränkt.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Setzen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht auf und benennen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Entscheidungen durchsetzt.
- Nutzen Sie rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass alle Vorsorgedokumente aufeinander abgestimmt sind.
6. Verwendung ungeprüfter Vorlagen
Viele Menschen greifen auf kostenlose Vorlagen aus dem Internet zurück, die zwar eine Orientierung bieten, aber nicht immer
rechtskonform oder individuell genug sind.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- Nutzen Sie zuverlässige Quellen, wie die Bundesärztekammer, um rechtskonforme Vorlagen zu erhalten.
- Gefährden Sie nicht die Gültigkeit durch ungeprüfte Inhalte. Lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.
Was sollte unbedingt in einer Patientenverfügung festgelegt werden?
Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam und hilfreich, wenn sie möglichst präzise und ausführlich formuliert ist.
Dabei gibt es einige Punkte, die in einer Patientenverfügung in jedem Fall enthalten sein sollten, um sicherzustellen,
dass sie Ihren Wünschen entspricht und rechtlich bindend ist.
1. Klare Regelungen zu spezifischen medizinischen Maßnahmen
Der Kern einer Patientenverfügung liegt in der Festlegung, wie Sie in verschiedenen Behandlungssituationen medizinisch
versorgt werden möchten. Dies sollten Sie so konkret wie möglich formulieren.
Wichtige Entscheidungen umfassen:
- Künstliche Ernährung: Soll eine künstliche Ernährung durchgeführt werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Künstliche Beatmung: Möchten Sie bei dauerhafter Bewusstlosigkeit künstlich beatmet werden?
- Wiederbelebung: Sind Wiederbelebungsmaßnahmen gewünscht?
- Schmerztherapie: Wünschen Sie eine umfassende Schmerzbehandlung, auch wenn diese lebensverkürzend sein könnte?
- Dialyse: Sind Maßnahmen zur Blutreinigung bei Ausfall der Nieren erwünscht?
2. Konkrete Behandlungssituationen
Zu allgemeinen Aussagen wie „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gibt es klare Rechtsprechung (BGH, Juni 2023),
die betont, dass eine Patientenverfügung nur dann verbindlich ist, wenn Behandlungswünsche klar und auf konkrete Situationen
bezogen sind. Deshalb sollten Sie folgende Szenarien berücksichtigen:
- Irreversibler Hirnschaden: Was soll passieren, wenn eine schwere Gehirnschädigung vorliegt?
- Unheilbare Erkrankung: Welche Wünsche haben Sie, wenn eine Krankheit unheilbar ist und der Tod nah bevorsteht?
- Dauerhafte Bewusstlosigkeit oder Koma: Möchten Sie weiter behandelt werden, wenn keine Aussicht auf Erholung besteht?
Diese Entscheidungen sollten mit genauen Formulierungen wie „infolge eines schweren Schlaganfalls mit irreversibler Hirnschädigung“
ergänzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Wünsche zur Schmerz- und Palliativversorgung
Eine moderne Patientenverfügung berücksichtigt auch die Möglichkeit der Palliativversorgung, bei der das Ziel nicht das
Überleben, sondern die Linderung von Schmerzen und Leiden ist. Sie können z. B. festlegen:
- Ob Sie eine umfassende Schmerztherapie wünschen, selbst wenn dies lebensverkürzend sein kann.
- Welche Arten der palliativen Versorgung (z. B. Sedierung) Sie akzeptieren.
4. Umgang mit ethischen oder religiösen Überzeugungen
Falls Sie besondere ethische oder religiöse Prinzipien haben, die die medizinische Behandlung beeinflussen, können Sie diese in Ihrer
Verfügung vermerken. Beispiele:
- „Ich möchte keine Behandlung, die mein Leiden verlängert, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.“
- „Aus Glaubensgründen wünsche ich keine Bluttransfusion.“
5. Organisation und Bezugspersonen
Gut strukturierte Patientenverfügungen enthalten auch Informationen darüber, wer im Ernstfall Ihre Wünsche kommunizieren oder durchsetzen soll.
- Benennen Sie eine Vertrauensperson (ggf. ergänzt durch eine Vorsorgevollmacht).
- Informieren Sie diese Person umfassend über Ihre Wünsche und Absichten.
- Optional: Fügen Sie Ihre Kontaktdaten (z. B. des Hausarztes) hinzu.
Gesetzlicher Rahmen zur Patientenverfügung
Rechtliche Grundlage in Deutschland
Seit dem 1. September 2009 ist die gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen klar geregelt.
Die §§ 1901a bis 1904 BGB definieren die Gültigkeit und die Anwendung der Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung ist bindend, wenn sie die erforderlichen inhaltlichen Anforderungen erfüllt, das heißt:
Sie muss klar und eindeutig formuliert sein, darf keine Missverständnisse zulassen und auf konkrete Behandlungssituationen bezogen sein.
Mögliche Hindernisse und wie Sie diese vermeiden
Hindernis |
Lösung |
---|---|
Unklare Formulierungen | Verwenden Sie exakte und juristisch anerkannte Begriffe. |
Fehlende Aktualisierung | Aktualisieren Sie die Verfügung alle 2-3 Jahre. |
Nicht auffindbares Dokument | Hinterlegen Sie die Verfügung bei Angehörigen oder in einem zentralen Register. |
Kollision mit dem Betreuungsrecht | Nutzen Sie ergänzend eine Vorsorgevollmacht, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. |
Quellen:
Die alternative Gesamtvollmacht
Die Patientenverfügung kann durch eine sogenannte Gesamtvollmacht erweitert werden. Diese verbindet die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht und bietet daher eine umfassende rechtliche Absicherung! In der Vollmacht wird ein Vertreter ernannt, der im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit alle persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt und die Betreuung übernimmt (Betreuungsrecht).
Lassen Sie sich professionell eine passende Gesamtvollmacht erstellen, deren Inhalt bei der Bundesnotarkammer für den Fall der Fälle hinterlegt und deren Aktualität jährlich überprüft wird, wir empfehlen das jedem Menschen dringend:
- Gesamtvollmacht für Privatleute mit Kindern
- Gesamtvollmacht für Unternehmer
- Gesamtvollmacht für Privatleute ohne Kinder
Rechtsberatung zur Patientenverfügung
Oft genügt ein Anruf in der Anwaltshotline, um erste Fragen zu klären.
Finden Sie hier den passenden Anwalt zur Patientenverfügung in Ihrer Nähe, der Ihnen bei all Ihren Fragen zur Seite steht.
Welche weiteren Vollmachten sollte ich erstellen lassen?
Die Betreuungsverfügung 2023 regeln
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.