Fachbeitrag 25.01.2005

Patientenverfügungen – Selbstbestimmung am Lebensende


Der Tod eines Patienten wird in der westlichen Medizin immer noch als Niederlage empfunden. In der medizinischen Ausbildung haben Sterbebegleitung und Palliativmedizin bisher praktisch keine Rolle gespielt. Also ignorieren die Ärzte den Tod nach Möglichkeit. Rechtlich ist vieles bislang nicht oder nicht eindeutig geregelt mit der Folge, dass große Unsicherheiten bestehen. Sogar Ärzte können oftmals aktive Sterbehilfe nicht von passiver Sterbehilfe unterscheiden und halten das Abschalten lebenserhaltender Geräte folglich für verboten. Auch die Gabe von Morphium an Patienten, die in der Sterbephase an Atemnot leiden, wird fälschlicherweise oft als Euthanasie angesehen.

Eine richtige Patientenverfügung trägt dazu bei, die eigene Selbstbestimmung am Lebensende sicherzustellen und ist dabei den behandelnden Ärzte sowie Bevollmächtigten oder Betreuern eine große Hilfe. Die neugefassten Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbegleitung erklärt Patientenverfügungen als für den Arzt bindend, sofern die konkrete Situation derjenigen entspricht, die in der Patientenverfügung beschrieben ist. Dies gilt auch für lebenserhaltende Therapien, wie beispielweise der künstlichen Ernährung oder Beatmung.

Nicht jede Patientenverfügung aber ist geeignet, für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit den eigenen Willen zu künftigen medizinischen und begleitenden Maßnahmen festzulegen. Ein einheitliches Formular jedenfalls kann diese Aufgabe nicht erfüllen, so auch der jetzt vorgelegte Abschlussbericht der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“. Jedem Menschen, der eine Patientenverfügung erstellen möchte, muss bewusst sein, dass vor dem Festlegen der eigenen Behandlungswünsche ein Prozess der persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen steht, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist notwendig, um sich bewusst zu werden, dass eine Patientenverfügung als Ausdruck des eigenen Selbstbestimmungsrechts auch die Eigenverantwortung für die Folgen bei der Umsetzung der Patientenverfügung mit umfasst.

Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollte im Zweifel der Rat eines, in diesen Fragen erfahrenen Beraters eingeholt werden. Zum einen sollten aufkommende Fragen in Ruhe besprochen und beantwortet werden, zum anderen sollte sichergestellt werden, dass die errichtete Patientenverfügung die eigenen Wünschen und Vorstellungen unmissverständlich zum Ausdruck bringt und letztlich sollte auch die spätere Durchsetzung der Patientenverfügung gewährleistet sein.

Als unabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Experten beraten Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vorsorge- und Betreuungsrecht ihre Mandanten auch bei der Errichtung einer Patientenverfügung individuell, umfassend und kompetent.

Michael Ramstetter

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