Patientenverfügung rechtssicher online erstellen

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die medizinische Maßnahmen für den Fall einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit regelt. Wenn Sie schon wissen, dass Sie eine benötigen, dann können Sie direkt hier eine Patientenverfügung beauftragen.

Jeder Mensch ist berechtigt, selbst über medizinische Maßnahmen, wie Untersuchungen, Eingriffe oder Behandlungen, zu entscheiden. Vielen fällt es allerdings schwer, sich mit Themen wie Tod und Krankheit auseinanderzusetzen und die nötige Vorsorge zu treffen. Dabei können nicht nur ältere Personen in Situation geraten, in denen sie sich nicht mehr zu ihren Wünschen äußern können, sondern auch jüngere, beispielsweise durch eine Krankheit oder einen schweren Unfall. Was viele nicht wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.

Was ist die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung setzt den Willen eines Menschen durch, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen, also entscheidungsunfähig ist. Sie richtet sich hauptsächlich an Ärzte und das Behandlungsteam, allerdings auch an Angehörige und sonstige nahestehende Personen. Im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit muss der Betreuer bzw. der gesetzlich Bevollmächtigte prüfen, ob die Festlegungen der Lebens- und Behandlungssituation des Verfassers entsprechen. Falls es keine Verfügung gibt oder sie der aktuellen Situation nicht gerecht wird, entscheidet der rechtliche Betreuer darüber, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Kann man selbst eine Patientenverfügung erstellen? Grundsätzlich ja, so wie man auch sein Haus selbst bauen könnte. Will man aber eine zuverlässige Lösung macht man es besser zusammen mit Profis wie: hier, auf dieser Seite können Sie in wenigen Minuten die ersten Schritte machen! Und das zum Festpreis, inklusive aller weiteren, wichtigen Vollmachten, die Sie ohnehin benötigen! Wir haben ein Formular für die Patientenverfügung, welches Sie einfach ausfüllen. Einer unserer Anwälte hilft Ihnen dann beim finalisieren. Es gibt auch eine kostenlose “Vorlage Patientenverfügung vom Bundesverband Deutscher Anästhesisten e.V.”. Allerdings regelt diese nur Teilbereiche und wie soll jemand im Notfall diese Verfügung finden!? Die von rechtsanwalt.com angebotene Gesamtvollmacht wird dagegen so hinterlegt, dass Berechtigte in wenigen Minuten Zugriff erhalten.

Hinterlegung der Verfügung

Da in einer Notfallsituation oft nicht genug Zeit bleibt, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Patientenverfügung existiert und ob sie gültig ist, werden Wiederbelebungsmaßnahmen häufig ohne eine Prüfung durchgeführt. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Patient den Maßnahmen eigentlich widersprochen hatte, werden sie im Falle einer dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit wieder eingestellt. Damit die Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollte sie daher an einem Ort aufbewahrt werden, der sicher und  leicht zugänglich ist. Ärzte, Betreuer und Angehörige sollten über diesen Ort informiert oder zumindest eine Karte mit einem Hinweis auf die Verfügung bei sich getragen werden.

Wohin mit der Patientenverfügung?

Wo deponiert man so ein wichtiges Dokument? Es besteht die Möglichkeit, die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise wird der behandelnde Arzt gleich darüber informiert, dass eine Patientenverfügung existiert. Einfacher ist es unser Paket zu buchen, denn dann wird die Verfügung sowohl bei der Notarkammer, als auch bei unserem Partnerunternehmen hinterlegt. Eine Notfallkarte stellt sicher, dass z.B. Ärzte sofort darauf zugreifen können – Anruf genügt!

Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung für die Ärzte?

Spätestens seit dem Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vom 01. September 2009, Drittes Betreuungsänderungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), muss sich jeder an die Willensäußerungen des Ausstellers halten. Trotz dieser Regelung kommt es immer wieder vor, dass diese nicht anwendbar sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Wünsche nicht konkret genug formuliert sind oder auch wenn der Verfasser an Demenz leidet. Ist der Betroffene bereits erkrankt, aber trotzdem noch entscheidungsfähig, kommt die Verfügung noch nicht zum Einsatz. Problematisch ist nur, dass bei einer Demenzerkrankung meist ein fließender Übergang stattfindet und die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen nicht immer eindeutig feststellbar ist. Wir helfen Ihnen dabei sicher zu stellen, dass Ihre Verfügung durchsetzbar bleibt, denn wir arbeiten mit absoluten Spezialisten für Patientenverfügungen!

Wie müssen Inhalt und Form einer Patientenverfügung sein?

Jede volljährige, einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Dabei müssen jedoch bestimmte inhaltliche sowie formale Vorgaben erfüllt sein, damit das Dokument auch anerkannt wird. So müssen die Verfügungen beispielsweise schriftlich vorliegen und zudem persönlich unterschrieben oder zumindest von einem Notar beglaubigt werden. Außerdem sollten die Wünsche bezüglich der medizinischen Maßnahmen so konkret wie möglich formuliert werden, um keine Unklarheiten zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über eine Organspende, eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung. Da die Erstellung von Patientenverfügungen sehr komplex ist, sollte man sich dabei unbedingt von einem Arzt oder einer sonstigen fachkundigen Person bei der Vorsorge unterstützen lassen.

Was ist eine Gesamtvollmacht?

Die Patientenverfügung zu erstellen ist Bestandteil unserer Gesamtvollmacht! Diese verbindet die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht, ggf. eine Sorgerechtsverfügung und bietet daher eine umfassende rechtliche Absicherung. In der Vollmacht wird ein Vertreter ernannt, der im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit alle persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt und die Betreuung übernimmt (Betreuungsrecht).

Patientenverfügung mit Muster kostenlos selbst erstellen

Natürlich kann man sich eine Patientenverfügung kostenlos selbst erstellen. Dazu finden Sie im folgenden Links zum Download einer solchen Muster-Patientenverfügung. Sie können aus Textblöcken auch selbst ein Formular für die Verfügung erstellen. Zudem finden sie hier die Broschüre zur Patientenverfügung (vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).

Bedenken Sie aber auch, dass es wenig nützt wenn dieses Dokument irgendwo in einem Ordner versteckt wird. Es muss im Notfall  von Dritten auch gefunden werden.  dazu sollte man eine Notfallkarte und einen Sicherheitscode mit sich führen. Darauf ist eine Notfall Telefonnummer  vermerkt. Angehörige, zur Pflegeberechtigte oder auch Ärzte haben dann unmittelbaren Zugriff auf ihre Patientenverfügung und können damit in ihrem Sinne handeln.

Zudem deckt eine Patientenverfügung nur einen kleinen Teil der tatsächlich notwendigen Verfügungen ab. deshalb empfehlen wir eine sogenannte Gesamtverfügung einmalig erstellen zu lassen.  Erst damit decken sie alle Eventualitäten rechtssicher ab!

Mit welchem Alter macht eine Verfügung Sinn?

Auch wenn eine Patientenverfügung gerade für jüngere Menschen eher irrelevant erscheint, ist es äußerst wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nur wenn man seine Wünsche im einwilligungsfähigen Zustand schriftlich festgehalten hat, kann man sichergehen, dass sie im Notfall auch erfüllt werden. Darüber hinaus nehmen Verfügungen den Druck von der Familie und Freunden, da diese mit solch weitreichenden Entscheidungen oftmals überfordert sind. Insofern sollte man bereits mit 18 Jahren eine solche Verfügung erstellen und hinterlegen.

Was wird in der Verfügung geregelt?

Für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage sein sollte, eigenständige Entscheidungen zu treffen, regelt die Patientenverfügung grundsätzlich alle medizinischen Maßnahmen. Dazu gehören ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen sowie medizinische Eingriffe, beispielsweise Operationen. Darüber hinaus kann in der Verfügung aber auch über Notfallbehandlungen und lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden.

Wer darf das Dokument verfassen?

Grundsätzlich kann jede einwilligungsfähige, volljährige Person eine Patientenverfügung erstellen. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Erstellung von einer fachkundigen Person helfen zu lassen. Buchen Sie dafür einfach eine Gesamtvollmacht.

Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?

Die schriftliche Patientenverfügung muss unbedingt schriftlich verfasst werden. Die betroffene Person muss das Dokument zudem selbst unterschreiben oder zumindest von einem Notar beglaubigen lassen. Eine mündliche Erklärung wird nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Wir nehmen Ihnen das alles ab, wenn Sie möchten.

Wo wird die Verfügung hinterlegt?

Patientenverfügungen sollte unbedingt an einem sicheren und schnell zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Es ist sinnvoll, Ihren Betreuer oder eine Ihnen nahestehende Person über diesen Ort zu informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, das Dokument in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

Kann ich die Verfügung wieder rückgängig machen?

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Allerdings nur, wenn sich der Betreffende zum Zeitpunkt des Widerrufs in einem einwilligungsfähigen Zustand befindet. Teilen Sie dazu einfach der Notarkammer oder unserem Kooperationspartner den Widerruf mit.

Ist eine Patientenverfügung verbindlich?

Eine Patientenverfügung ist sowohl für den behandelnden Arzt als auch für einen Betreuer rechtlich bindend. Die Grundlage bildet dabei das Patientenverfügungsgesetz. Bei Unklarheiten über die Auslegung der Verfügung müssen Arzt und Vertreter eine Einigung erzielen. Ist das nicht der Fall, nimmt das Betreuungsgericht eine Prüfung vor.

Wann muss eine Patientenverfügung erneuert werden?

Die Verfügung ist bis zu ihrem Widerruf unbegrenzt gültig. Dennoch sollte sie etwa alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden. Gerade bei neu auftretenden Erkrankungen oder einer bevorstehenden Operation ist es wichtig, die gewünschten Behandlungsschritte für den Ernstfall mit aufzunehmen. Lassen Sie sich dabei von Ihrem behandelnden Arzt beraten.

Muss die Patientenverfügung von einem Arzt unterschrieben werden?

Es ist ausreichend, wenn Sie Ihre Verfügung unterschreiben. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Hausarzt um eine Überprüfung und seine Unterschrift zu bitten. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass die medizinischen Inhalte korrekt sind. Die Beglaubigung durch einen Notar ist hingegen nicht notwendig, es sei denn, Sie sind nicht mehr selbst zu einer Unterschrift in der Lage.

Muss die Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden?

Da sich die Einstellungen und die Wertvorstellungen eines Menschen über die Jahre hinweg ändern können, ist es durchaus sinnvoll, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Willensäußerung ist nämlich nur dann gültig, wenn sie die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen widerspiegelt. Unsere Gesamtvollmacht erledigt das für Sie, denn Sie werden jedes Jahr postalisch daran erinnert (auf Wunsch gegen Gebühr) Ihre Verfügungen und Vollmachten auf Aktualität zu prüfen. Die Änderungen werden dann kostenlos vorgenommen!

Vermeiden Sie zu allgemeine Formulierungen.

Wenn Sie Ihre Verfügung zu allgemein halten, wissen Angehörige und Ärzte in konkreten Fällen oftmals nicht, was Ihre genauen Wünsche sind und müssen nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Verwenden Sie daher immer klare, eindeutige Formulierungen und ergänzen Sie gegebenenfalls persönliche oder auch religiöse Überzeugungen, um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Soll ich einen Betreuer benennen?

Durch eine sogenannte Gesamtvollmacht können Sie einen Betreuer ernennen, der das Betreuungsrecht erhält und Ihre Wünsche vertritt, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Um sicherzugehen ist es ratsam, diesen rechtzeitig darüber zu informieren und ihm auch den Ort mitzuteilen, an dem Sie die Verfügung hinterlegt haben. Zögern Sie nicht, sich bei so einem wichtigen Thema von einer fachkundigen Person beraten zu lassen.

Lassen Sie sich von einer fachkundigen Person beraten.

Das Erstellen einer Patientenverfügung ist sehr komplex. Da dieses Dokument einen erheblichen Einfluss auf Ihr Leben hat, sollten Sie sich ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen und sich unbedingt von einer fachkundigen Person zu ihren Patientenrechten beraten lassen. Dies kann ein Arzt sein, die die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder auch ein Rechtsanwalt. Zusätzlich können Sie eine Broschüre auf der Internetseite vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herunterladen. Sie wollen alles von Profis in 45 min. zum Festpreis erledigt haben? Dann beauftragen Sie jetzt unsere Gesamtvollmacht!

Informieren Sie Ihre Angehörigen und Ihren Arzt über die Verfügung.

Im Notfall geht es häufig um wenige Minuten. Daher ist es besonders wichtig, dass der behandelnde Arzt über die Patientenverfügung informiert ist. Zu diesem Zweck sollten Sie stets eine Karte in der Nähe des Personalausweises tragen, auf der der Aufbewahrungsort vermerkt ist. Damit die Verfügung schnell gefunden werden kann, sollten Sie diese bei mehreren Angehörigen und Ihrem Hausarzt deponieren. So wird sichergestellt, dass die Behandlung Ihrem Willen entsprechend durchgeführt wird.