Eine Betriebsprüfung ist eine Überprüfung der steuerlichen Angelegenheiten eines Unternehmens durch das Finanzamt. Sie wird durch speziell geschulte Beamte, sogenannte Betriebsprüfer, durchgeführt. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Einhaltung steuerlicher Vorschriften sicherzustellen und etwaige Steuerhinterziehung oder -vermeidung aufzudecken.
Bei wem kann eine Betriebsprüfung durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist es dem Finanzamt gestattet, eine Betriebsprüfung bei jedem Steuerpflichtigen durchzuführen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich unter anderem in den §§ 193-207 der Abgabenordnung (AO).
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Gemäß § 193 AO ist festgelegt, bei wem eine Prüfung durchgeführt werden kann. Demnach gilt:
- Steuerpflichtige Personen oder Unternehmen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder freiberuflich tätig sind, können einer Betriebsprüfung unterzogen werden.
- Für andere Personen, auf die Punkt 1 nicht zutrifft, gelten folgende Regelungen:
- Falls sie verpflichtet sind, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen (2.1).
- Oder wenn die Verhältnisse, die für die Besteuerung relevant sind, Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle aufgrund der Natur und Komplexität des Sachverhalts nicht angemessen ist (2.2).
Dies bedeutet, dass auch Privatpersonen oder Unternehmensbevollmächtigte unter bestimmten Bedingungen einer Prüfung unterzogen werden können.
Was das Finanzamt jedoch nicht darf: Die Prüfung muss in jedem Fall im Voraus angekündigt werden.
Warum wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?
Das Finanzamt führt Betriebsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen. Verdachtsmomente für Unregelmäßigkeiten können sich aus verschiedenen Quellen ergeben, wie z.B. Unstimmigkeiten in den Steuererklärungen, Hinweise von anderen Behörden oder Datenabgleiche.
Wie wird eine Betriebsprüfung angekündigt und wie läuft sie ab?
Eine Betriebsprüfung wird in der Regel schriftlich angekündigt. In diesem Ankündigungsschreiben informiert das Finanzamt über den Beginn der Prüfung, den Prüfungszeitraum und die zu prüfenden Sachverhalte. Während der Prüfung werden Unterlagen und Daten des Unternehmens eingesehen und geprüft. Es können auch Mitarbeiter befragt werden. Am Ende der Prüfung erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch, in dem die Ergebnisse der Prüfung erörtert werden.
Welche Unterlagen sollten für eine Betriebsprüfung bereitgehalten werden?
Für eine Betriebsprüfung sollten alle relevanten Unterlagen und Daten bereitgehalten werden, die für die steuerliche Situation des Unternehmens relevant sind. Dazu gehören unter anderem die Bücher und Aufzeichnungen der Buchführung, Bankbelege, Rechnungen, Verträge und sonstige Belege, die Auskunft über Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse des Unternehmens geben.
Was sind typische Fehlerquellen, die zu Problemen während einer Prüfung führen können?
Typische Fehlerquellen, die zu Problemen während einer Prüfung führen können, sind unvollständige oder fehlerhafte Buchführung, falsche Angaben in den Steuererklärungen, unzureichende Dokumentation von Geschäftsvorfällen, nicht ordnungsgemäß ausgewiesene Rechnungen und fehlende Nachweise für bestimmte steuerliche Sachverhalte.
Wo findet eine Betriebsprüfung statt?
Die Betriebsprüfung erfolgt üblicherweise in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der normalen Geschäftszeiten. Der Betriebsprüfer ist verpflichtet, sich auszuweisen.
Im Rahmen dieser Prüfung untersucht der Betriebsprüfer alle Aspekte, die für die steuerliche Bewertung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. Dazu gehört auch der Zugriff auf das Buchhaltungsprogramm des Steuerpflichtigen. Dieser muss dem Prüfer alle notwendigen Aufzeichnungen, Unterlagen, Bücher und Geschäftspapiere vorlegen, die das Finanzamt für die Prüfung der steuerlichen Angelegenheiten benötigt.
Die Ergebnisse der Prüfung des Betriebs werden in einem Prüfungsbericht festgehalten.
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