Ratgeber 24.05.2019 rechtsanwalt.com

Betriebsrat

Was macht ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und ist somit dessen gewählter Vertreter. Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) werden jedoch nicht durch den Betriebsrat vertreten. Hierfür ist der Sprecherausschuss zuständig. Der Betriebsrat gilt als unabhängige Interessenvertretung für die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen innerhalb eines Unternehmens, muss also nicht zwingend den Weisungen der Arbeitnehmer folgen. Maßnahmen des Arbeitskampfes dürfen vom Betriebsrat nicht durchgeführt werden. Hierfür sind Gewerkschaften zuständig, welchen sich Arbeitnehmer anschließen können.

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat eine große Zahl von Aufgaben zu bewältigen. Zunächst muss er sicherstellen, dass alle Verordnungen, wie Tarifverträge oder Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Anregungen seitens der Arbeitnehmerschaft müssen entgegengenommen werden und die Betriebsräte müssen auf die Erledigung sinnvoller Vorschläge hinwirken und die Mitarbeiter über das Ergebnis unterrichten. Des Weiteren haben sie die Gleichstellung von Mann und Frau, die Eingliederung von Schwerbehinderten, die Beschäftigung älterer und ausländischer Arbeitnehmer und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie im Unternehmen zu fördern. Außerdem ist der Betriebsrat dafür zuständig, die Wahl einer Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung durchzuführen. Es gilt, die Beschäftigungsverhältnisse zu sichern.

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Betriebsratsmitglieder

Der Arbeitgeber muss die Mitglieder des Betriebsrates ggf. bezahlt freistellen, sodass sie genügend Zeit haben um ihre Aufgaben und Pflichten gewissenhaft erfüllen zu können. Auch für relevante Fortbildungen und Seminare müssen sie freigestellt werden. Da es zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber oftmals zu Konflikten kommt, genießen Betriebsräte einen gesonderten Kündigungsschutz.

Betriebsratsvorsitzender

In jedem Betriebsrat, welcher aus drei oder mehr Personen besteht, werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter in das Betriebsratsamt gewählt. Es ist die Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, Sitzungen einzuberufen, deren Tagesordnung festzulegen und die Leitung während der Sitzung zu übernehmen. Er genießt jedoch keine erweiterten Abstimmungsrechte. Jede Sitzung des Betriebsrates ist umfangreich zu protokollieren (mindestens die Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis). Der Vorsitzende und ein weiterer Betriebsrat müssen dieses Protokoll unterzeichnen.

Betriebsratsausschuss

Wenn der Betriebsrat eines Unternehmens aus neun oder mehr Mitgliedern besteht, ist ein Betriebsratsausschuss zu bilden. Diesem gehören fünf Betriebsräte an und er kann die laufenden Geschäfte führen. Der Ausschuss ist jedoch nicht befugt, selbstständig Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

Größe des Betriebsrates

Die Größe des Betriebsrates hat sich nach der Größe des Unternehmens zu richten. Kleinere Unternehmen (5-20 Mitarbeiter) wählen in der Regel, wenn überhaupt, nur ein Betriebsratsmitglied, Firmen mit 21-50 Mitarbeitern drei, Betriebe mit 51-100 Mitarbeitern fünf Betriebsräte, usw. Es gilt anzumerken, dass die Zahl der Betriebsräte immer ungerade zu sein hat. So kann ein Patt in einer Abstimmung vermieden werden.

Betriebsratswahl

Die Betriebsräte eines Unternehmens werden im Rahmen der Betriebsratswahlen bestimmt. Prinzipiell haben sie alle vier Jahre stattzufinden. Dies wurde vom Gesetzgeber entsprechend im Betrvg geregelt. Wahlen haben in den Monaten März, April oder Mai stattzufinden. Wenn noch kein Betriebsrat besteht oder eine Wahlperiode außerordentlich endet, darf der Wahltermin abweichen. Für die Wahl wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahl koordiniert und beaufsichtigt.

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