Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung wegen Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften

Haftung wegen Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften

Ein Unternehmer ist gegenüber Versicherten, die für ihn tätig werden und deren Angehörigen bzw. Hinterbliebenen zum Ersatz des Personenschadens grundsätzlich nicht verpflichtet. Für solche Schäden tritt die zuständige Berufsgenossenschaft ein, es sei denn, der Unternehmer hat den Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt (§ 110 Abs. 1 SGB VII). Mit der Frage, ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Ein Bautechniker beschäftigte für die Erstellung von Reihenhäusern drei Hilfsarbeiter. Bei Bauarbeiten im ersten Stock des Gebäudes stürzte ein Arbeiter in den ungesicherten Treppenschacht und zog sich tödliche Verletzungen zu. Die zunächst eingetretene Berufshaftpflichtversicherung nahm den Unternehmer auf Ersatz der Behandlungskosten, des Sterbegeldes und der Witwenrente in Höhe von ca. 34.000 DM in Anspruch.
Die Karlsruher Richter wiesen zunächst darauf hin, dass nicht jeder Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht des Unternehmers darstellt. Vielmehr kommt es darauf an, ob es sich um eine Vorschrift handelt, die sich mit Verrichtungen zum Schutz der Arbeiter vor tödlichen Gefahren befasst und somit elementare Sicherungspflichten zum Inhalt hat. Diese Voraussetzungen sah das Gericht im vorliegenden Fall für erfüllt, obwohl der Unternehmer die Hilfsarbeiter noch vor dem tragischen Unfall angewiesen hatte, die Gefahrenstelle zu beseitigen. Er hätte sich vergewissern müssen, ob die ungelernten Arbeiter dem auch tatsächlich Folge geleistet haben.

Urteil des BGH vom 30.01.2001; Az.: VI ZR 49/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€