Betreuungsverfügung – wer sie braucht und wofür!

Das Leben steckt voller Überraschungen, die leider nicht immer positiver Natur sind. Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man Vorsorge leisten und Wünsche hinsichtlich der Wahl des Betreuers äußern, falls man selbst eines Tages betreuungsbedürftig wird. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht entfaltet die Betreuungsverfügung ihre Kraft erst dann, wenn der Fall der Betreuungsbedürftigkeit eingetreten ist.

Definition Betreuungsverfügung

Durch die Betreuungsverfügung werden für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge hinsichtlich des zu bestellenden Betreuers abgegeben.

Es gibt viele mögliche Gründe für die Notwendigkeit eines Betreuers. Hierzu zählen beispielsweise Demenz oder die unmittelbaren Folgen eines Verkehrsunfalles, die eine Person zum Pflegefall werden lassen. In einem solchen Fall tritt die gesetzliche Betreuung auf Antrag oder von Amts wegen in Kraft. Mit Hilfe der Betreuungsverfügung kann man dem zuständigen Gericht bereits vor dem Betreuungsverfahren mögliche Betreuer aufzeigen und ihre Kompetenzen darlegen. Sollte die benannte Person (Vertrauensperson) im Betreuungsfall verhindert sein, können mehrere Alternativvorschläge eingereicht werden. Ebenfalls können eine Reihe von Wünschen geäußert werden, beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung oder des Lebensstandards. Ein typischer Wunsch ist es, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden. Aber auch regelmäßige Schenkungen an Freunde und Verwandte können veranlasst werden.

Vorteile einer Betreuungsverfügung

Der große Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie erst im Bedarfsfall und nach richterlicher Entscheidung gültig ist. Denn das Gericht bestellt den Betreuer unter Berücksichtigung der Verfügung. Es kann sich jedoch auch für einen anderen Betreuer entscheiden. So kann einem Missbrauch vorgebeugt werden, welcher bei einer Vorsorgevollmacht verbreitet ist. Der Bevollmächtigte unterliegt auch einer gewissen gerichtlichen Überwachung, was möglichem Missbrauch eine weitere Barriere in den Weg stellt.

Nachteile einer Betreuungsverfügung

Bei einer Betreuungsverfügung muss ein Gericht eingeschaltet werden. Denn das zuständige Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) muss in einem Betreuungsverfahren einen Betreuer bestellen. Hierbei beachtet es den Wunsch nach einem bestimmten Betreuer, ist aber nicht zwingend an diesen gebunden.

Betreuungsverfügung als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung wird oftmals als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht verwendet. Denn sie greift auch dann, wenn die Vorsorgevollmacht teilweise oder vollständig ihre Gültigkeit verloren hat. Somit ist sie in diesem Fall eine reine Vorsichtmaßnahme. Zusätzlich sollte eine Patientenverfügung angefertigt werden, in der erklärt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt werden sollen.

Beglaubigung

Es besteht die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung behördlich oder notariell beglaubigen zu lassen. So kann die Echtheit der Verfügung nicht angefochten werden. Außerdem kann ein Notar die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) eintragen. Nutzen Sie unseren Service, um sich eine individuelle Betreuungsverfügung erstellen und eintragen zu lassen.

Betreuungsverfügungen kostenlos selbst erstellen

Mit juristischen Grundkenntnissen, kann man eine solche Verfügung auch selbst kostenlos erstellen. Wir stellen Ihnen dafür das Formular für eine Betreuungsverfügung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) zum Download zur Verfügung.

Dieses Dokument ist jedoch nur eines derer, welches jeder Privatmann und Unternehmer besitzen sollte. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Gesamtvollmacht. Damit erstellen Sie in ca. 30 Minuten professionelle Dokumente die sie selbst, ihre lieben und sonstige Berechtigte  in die Lage versetzen in ihrem Sinne zu handeln.

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[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=”1. Ist eine Betreuungsverfügung rechtlich bindend?” tab_id=”1490353617716-ff985587-ff06″][vc_column_text]

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”2. Muss ich bei der Erstellung der Betreuungsverfügung geschäftsfähig sein?” tab_id=”1490353617717-1bdc50f5-7f36″][vc_column_text]Eine Geschäftsfähigkeit ist nicht zwingend erforderlich, da es sich bei der Betreuungsverfügung nicht um eine Willenserklärung im juristischen Sinne handelt. Es ist jedoch trotzdem zu empfehlen, das Verfassen der Vollmacht bei voller Geschäftsfähigkeit zu vollziehen. So kann späteren Streitereien vorgebeugt werden. Dazu kann man zur Sicherheit ein Gutachten beauftragen, sollte der Verfügende schon krank sein.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”3. Wo muss die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?” tab_id=”1490354172577-afa28c1a-073f”][vc_column_text]Hierzu gibt es keine verbindliche Regelung. Betreuungsverfügungen sollten jedoch an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden, sodass die Betreuungsgerichte bei Bedarf problemlos darauf zugreifen können. In vielen Bundesländern ist es möglich, die Verfügung beim zuständigen Gericht einzulagern. Auch eine Eintragung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich und ratsam. Nutzen Sie hierzu unseren Service, denn der stellt genau das für Sie sicher![/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”4. Muss ich die Betreuungsverfügung beglaubigen lassen?” tab_id=”1490354317195-1e4cfab3-0ac2″][vc_column_text]Eine Beglaubigung der Verfügung durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch in den meisten Fällen ratsam, die Verfügung beglaubigen zu lassen. So wird ihr besondere Rechtskraft verliehen und im Rechtsverkehr bestätigt, dass der Verfasser tatsächlich der Betreuungsbedürftige ist. Nutzen Sie unseren Service, um ihre Verfügung notariell beglaubigen zu lassen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”5. Ab wann ist die Betreuungsverfügung gültig?” tab_id=”1490354324626-218321ca-72f6″][vc_column_text]Die Betreuungsverfügung an sich hat keinerlei Rechtskraft. Erst nachdem das Betreuungsgerichts einen Betreuer bestellt hat, verfügt dieser über das Betreuungsrecht.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”6. Welche Form muss die Betreuungsverfügung haben?” tab_id=”1490354522991-1282f463-020f”][vc_column_text]Die Betreuungsverfügung ist grundsätzlich formfrei und kann daher sowohl mündlich als auch schriftlich erstellt werden. Dennoch ist die Schriftform empfehlenswert und sollte um eine notarielle Beglaubigung ergänzt werden, um in jedem Fall vor dem Betreuungsgericht gültig zu sein. Hilfreich ist auch, wenn der zukünftige Betreuer die Verfügung ebenfalls unterschreibt.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”7. Kann ich meine Betreuungsverfügung widerrufen?” tab_id=”1490354530018-105eaefd-d8b6″][vc_column_text]Sie können Ihre Betreuugsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Im Unterschied zu den meisten anderen Dokumenten muss dafür keine Geschäftsfähigkeit vorliegen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_video link=”http://youtu.be/48QvbZvfVfs ” el_width=”50″ title=”Das passiert ohne Betreuungsverfügung! “Mein gutes Recht“ (TV Sendung)”][/vc_column][/vc_row]