Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied am 17.08.2011, dass der von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ gegen das Urheberrecht verstößt. Moses Pelham, der Komponist des Stückes, hatte unerlaubt ein Sample der Gruppe „Kraftwerk“ verwendet. Folglich darf Sabrina Setlurs Titel nun nicht mehr verkauft werden. Sachverhalt 1977 erschien der Tonträger „Kraftwerk – Trans Europa Express“. Auf diesem befand sich der Titel „Metal on Metal“. Die Kläger im Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht sind alle Mitglieder dieser Band. Die Beklagten sind neben dem Komponist Moses Pelham auch die Pelham GmbH. 1997 veröffentlichte diese zwei Tonträger, auf dem sich der von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ befindet. Die Kläger verdächtigen Pelham eine Rhythmussequenz aus dem Stück „Metal on Metal“ elektronisch kopiert zu haben um den Titel „Nur mir“ damit zu unterlegen. Gerichtliche Entscheidung Der Urheberrechtssenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschied nun, dass sich Pelham nicht auf das Recht der freien Benutzung berufen kann. Es handelt sich nur um eine freie Benutzung, wenn derjenige der fremde Tonfolgen kopiert nicht selbst in der Lage gewesen wäre diese herzustellen. Bei der Prüfung kam das Oberlandesgericht zu dem Ergebnis, Pelham wäre in der Lage gewesen die Rhythmussequenz selbst zu schöpfen. Die Entscheidung basiert maßgeblich auf den Aussagen zweier Sachverständiger. Diesen gelang es mit Hilfe von Synthesizern und Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregalen eine ebenbürtige Sequenz herzustellen. Quelle:
- Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19.08.2011, Az: 5 U 48/05
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