12.02.2023

Ablehnung zu bekommen Verpflichtungserklärung durch die Ausländerbehörde

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390612 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Name ist Mohammad Abdullah. Ursprünglich komme ich aus Bangladesch, aber jetzt bin ich deutscher Staatsbürger. Ich möchte meine Eltern einladen, die in Bangladesch leben. Ich habe die Verpflichtungserklärung am 07.02.2023 bei der Ausländerbehörde Nürtingen beantragt und man hat mir am 08.02.2023 mitgeteilt, dass ich die Verpflichtungserkärung nicht bekommen kann. Der Grund ist, dass mein Einkommen nicht ausreichend ist.

    Ich habe einige Freunde, die auch aus Bangladesch sind und ihre Eltern hierher gebracht haben. Sie sind fast in der gleichen Situation wie ich (ein Paar mit einem Kind) und leben hier in Baden-Würrttemberg. Als Anhaltspunkt füge ich eine Tabelle für München bei, wo sie 2370€ benötigen. Obwohl mein monatliches Einkommen über 3700€ liegt, wurde ich abgelehnt, weil mein Einkommen nicht ausreicht! Ich verstehe das wirklich nicht.

    Würden Sie das bitte überprüfen und mir sagen, was ich tun soll? Vielen Dank im Voraus.

  • Autor
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  • #390661 Antworten

    Maxi
    Mitglied

    ch kann verstehen, dass Sie verwirrt und frustriert sind. Es kann sein, dass es bei der Ausländerbehörde Nürtingen zu einem Missverständnis oder einer Fehleinschätzung gekommen ist. Es kann auch sein, dass es Unterschiede zwischen den Anforderungen der verschiedenen Ausländerbehörden in Deutschland gibt.

    Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, Ihre Eltern nach Deutschland einzuladen. Die Verpflichtungserklärung ist eine der Voraussetzungen, um ein Besuchervisum für Ihre Eltern zu erhalten. Die Verpflichtungserklärung besagt, dass Sie finanziell für Ihre Eltern aufkommen werden, wenn sie während ihres Aufenthalts in Deutschland Unterstützung benötigen.

    Die Ausländerbehörde prüft bei der Ausstellung der Verpflichtungserklärung, ob Ihr Einkommen ausreicht, um die finanzielle Unterstützung Ihrer Eltern zu gewährleisten. In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Ihr Nettoeinkommen mindestens 130% des aktuellen Hartz-IV-Regelsatzes beträgt.

    Da Sie angeben, dass Ihr monatliches Einkommen über 3700€ liegt, sollte dies ausreichend sein, um die Anforderungen für die Verpflichtungserklärung zu erfüllen. Es ist jedoch auch möglich, dass andere Faktoren in die Entscheidung der Ausländerbehörde eingeflossen sind, wie z.B. unzureichende Unterlagen oder Unklarheiten in Ihrer Anfrage.

    In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich erneut an die Ausländerbehörde Nürtingen zu wenden und um eine genaue Begründung für die Ablehnung Ihrer Verpflichtungserklärung zu bitten. Sie können auch prüfen, ob es möglich ist, Ihren Antrag bei einer anderen Ausländerbehörde in Ihrer Nähe zu stellen, um festzustellen, ob die Anforderungen unterschiedlich sind. Sie können sich auch an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, um Unterstützung bei der Überprüfung der Entscheidung zu erhalten und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.

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