Die doppelte Staatsbürgerschaft, auch doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit genannt, ist ein komplexes Thema, das viele Menschen betrifft. In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem deutschen Recht zur doppelten Staatsbürgerschaft befassen, die Voraussetzungen, Ausnahmen und mögliche Hindernisse beleuchten und Ihnen praktische Tipps geben.
Was bedeutet doppelte Staatsbürgerschaft?
Doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet, dass eine Person die Staatsangehörigkeit von zwei (oder mehr) Ländern gleichzeitig besitzt. Dies kann verschiedene Gründe haben, z. B. Geburt in einem Land mit ius soli (Geburtsortprinzip), Abstammung von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten (ius sanguinis, Abstammungsprinzip) oder Einbürgerung in einem Land, ohne die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
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Wie viele Staatsbürgerschaften kann man in Deutschland haben?
Grundsätzlich sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vor, dass Mehrstaatigkeit vermieden werden soll. Das bedeutet, dass bei einer Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben werden muss (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG). Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz, die dazu führen, dass viele Menschen in Deutschland zwei oder sogar mehr Staatsangehörigkeiten besitzen können.
Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zulässig ist:
- Geburt in Deutschland: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu der ihrer Eltern (§ 4 Abs. 3 StAG).
- EU-Bürger und Schweizer: Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und der Schweiz dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung in Deutschland behalten (§ 12 Abs. 1 StAG).
- Hinnahme von Mehrstaatigkeit: In bestimmten Fällen wird Mehrstaatigkeit hingenommen, z. B. wenn das Recht des anderen Staates eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht oder unzumutbar macht (§ 12 Abs. 1 StAG).
- Beibehaltungsgenehmigung: Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können unter Umständen eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren (§ 25 StAG).
Wer darf in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Personengruppen, die in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft haben dürfen:
- Kinder, die durch Geburt in Deutschland die deutsche und durch Abstammung eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
- EU-Bürger und Schweizer, die sich in Deutschland einbürgern lassen.
- Personen, deren Herkunftsstaat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht oder unzumutbar macht.
- Deutsche, die eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben.
- Spätaussiedler und deren Familienangehörige (§ 7 BVFG).
Beispiele für die Anwendung der Gesetze
- Fall 1: Eine in Deutschland geborene Tochter türkischer Eltern erhält automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, da mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG). Sie behält auch die türkische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
- Fall 2: Ein italienischer Staatsbürger, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, beantragt die deutsche Staatsbürgerschaft. Er muss seine italienische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, da Italien EU-Mitglied ist (§ 12 Abs. 1 StAG).
- Fall 3: Eine deutsche Staatsbürgerin möchte die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihre deutsche zu verlieren. Sie beantragt eine Beibehaltungsgenehmigung und weist nach, dass sie weiterhin enge Bindungen zu Deutschland hat (z. B. Immobilienbesitz, Familie) und ihr der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile bringen würde (§ 25 StAG).
Doppelte Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen im Detail
Die Voraussetzungen für eine doppelte Staatsbürgerschaft hängen von der jeweiligen Situation ab. Hier sind einige detailliertere Informationen:
Für Kinder ausländischer Eltern
- Mindestens ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
- Mindestens ein Elternteil muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EG – Schweiz besitzen.
Für EU-Bürger und Schweizer
Bei der Einbürgerung in Deutschland müssen EU-Bürger und Schweizer ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Mehrstaatigkeit wird hingenommen, wenn:
- das Recht des anderen Staates das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht.
- der andere Staat die Entlassung regelmäßig verweigert.
- die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt wird, die der Ausländer nicht zu vertreten hat.
- die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird.
- bei älteren Personen unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei der Entlassung entstehen und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde.
Beibehaltungsgenehmigung
Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, wenn:
- sie weiterhin enge Bindungen zu Deutschland haben (z. B. familiäre oder wirtschaftliche).
- ihnen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile bringen würde.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und doppelte Staatsangehörigkeit
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die deutsche Staatsangehörigkeit. Es regelt, wer Deutscher ist, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und verloren wird und unter welchen Voraussetzungen Mehrstaatigkeit zulässig ist.
Wichtige Paragraphen im StAG zur doppelten Staatsangehörigkeit
- § 4 Abs. 3 StAG: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland für Kinder ausländischer Eltern.
- § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG: Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung.
- § 12 StAG: Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
- § 25 StAG: Beibehaltungsgenehmigung für Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Advocatus Diaboli: Mögliche Hindernisse und wie man sie überwindet
Obwohl es viele Ausnahmen gibt, die eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen, können dennoch Hindernisse auftreten. Hier ist eine Tabelle, die mögliche Probleme und Lösungsansätze aufzeigt:
Hindernis | Lösungsansatz |
---|---|
Der andere Staat entlässt nicht aus der Staatsangehörigkeit. | Nachweis der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Entlassung (§ 12 StAG). |
Ablehnung der Beibehaltungsgenehmigung. |
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Komplexe Rechtslage im Einzelfall. |
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Konkrete Handlungsanweisungen und Tipps
- Informieren Sie sich gründlich: Lesen Sie die relevanten Gesetzestexte (StAG, BVFG) und informieren Sie sich auf den Webseiten der zuständigen Behörden.
- Lassen Sie sich beraten: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für eine doppelte Staatsbürgerschaft erfüllen, oder wenn Sie Probleme bei der Antragstellung haben, suchen Sie rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt.
- Stellen Sie vollständige Anträge: Achten Sie darauf, dass Ihre Anträge (z. B. auf Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung) vollständig und korrekt sind. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Bleiben Sie geduldig: Die Verfahren zur Einbürgerung oder zur Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen und Links
Wir hoffen dieser Blogbeitrag hat Ihnen geholfen, das Thema doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte zu wenden.
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