Das Erbrecht Deutschlands und das Erbrecht der USA unterscheiden sich grundlegend voneinander. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen familiären Beziehungen, die zwischen beiden Ländern bestehen, ist dies für viele Menschen von großer Bedeutung. Der folgende Artikel gibt einen kurzen Einblick in die beiden Erbrechtssysteme und die wesentlichen Unterschiede.
Welches Erbrecht gilt in Deutschland und in den USA?
Mit Hinblick auf das Erbrecht der USA muss zunächst angemerkt werden, dass es ein einheitliches Erbrecht in den USA nicht gibt. Zwar wurde mit dem sogenannten Uniform Probate Code in den 1960er Jahren ein Gesetz verkündet, das das Erbrecht in den USA vereinheitlichen sollte. Allerdings haben nur 18 der 50 Bundesstaaten der USA die entsprechenden Vorgaben umgesetzt.
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Die große Zahl verschiedener Regelungen führt beispielsweise dazu, dass ein eigenhändig verfasstes Testament in Florida nur dann wirksam ist, wenn es von Zeugen unterschrieben wurde. Kalifornien kennt diese Regelung nicht, eigenhändige Testamente sind dort auch ohne die Unterschrift von Zeugen gültig. Trotz der abweichenden Regelung in Kalifornien ist das zwei-Zeugen-Testament in den USA die am weitesten verbreitete Form der Testamentserrichtung. Die in Deutschland am weitesten verbreiteten Formen (das notarielle Testament und das eigenhändige Testament) sind in den USA weitgehend unbekannt.
Deutschland oder USA – wie ist die Rechtslage?
Ob in einem Erbfall das deutsche oder das us-amerikanische Erbrecht anzuwenden ist, spielt aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen für die Beteiligten eine große Rolle. Das deutsche Erbrecht stellt bei der Frage, welches Erbrecht in einem Erbfall anzuwenden ist, prinzipiell auf die Staatsbürgerschaft des Erblassers ab. Dieses Prinzip wurde mit Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung für Erbfälle in den meisten EU-Mitgliedsstaaten allerdings aufgehoben.
Dies hat zur Folge, dass deutsche und amerikanische Gerichte bei der Beurteilung ein und derselben Erbsache zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Für Erben kann es daher sinnvoll sein, das Gericht anzurufen, das voraussichtlich zu dem für sie besseren Ergebnis kommen wird. Diese Praxis wird als „forum shopping“ bezeichnet.
Im Erbrecht der USA wird bei beweglichem Vermögen stets der letzte Wohnsitz des Erblassers betrachtet. Bei unbeweglichem Vermögen (Immobilien) der Ort, an dem sich dieses befindet. Ein weiterer signifikanter Unterschied zwischen beiden Erbrechtssystemen ist das Pflichtteilsrecht. Dieses schränkt die Testierfreiheit des Erblassers im deutschen Erbrecht teilweise ein, ist im amerikanischen Erbrecht allerdings gänzlich unbekannt (Ausnahme: der Bundesstaat Louisiana). In den USA herrscht totale Testierfreiheit vor. Wen der Erblasser bei der Verteilung des Erbes nicht bedenkt, hat Pech gehabt.
Liegt kein Testament vor, so sehen beide Rechtsordnungen eine gesetzliche Erbfolge vor. Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht unterscheidet sich jedoch teilweise erheblich von der gesetzlichen Erbfolge in den verschiedenen Bundesstaaten der USA.
Trust und joint tenancy im Erbfall
Eine in den USA weit verbreitete Einrichtung zur Regelung der Erbangelegenheiten ist der Trust. Dieser wird vom Erblasser in der Regel errichtet, um das förmliche Nachlassverfahren zu umgehen. Ein sogenannter Trustee verwaltet den Trust du kümmert sich um die Erbangelegenheit. Unter joint tenancy wird eine Art Gesamthandschaft an Vermögensgegenständen. Verstirbt einer der Miteigentümer, so geht das Volleigentum automatisch an den anderen Eigentümer über.
Wie ersichtlich ist, können deutsch-amerikanische Erbschaften etliche rechtliche Fallstricke beinhalten. Erben ist es auf jeden Fall anzuraten, sich mit Ihrem Anliegen an einen erfahrenen und versierten Rechtsanwalt zu wenden. Kompetente Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie auf rechtsanwalt.com.