Cannabis gehört zu den illegalen Betäubungsmitteln in Deutschland – und stellt gleichzeitig für viele chronisch Kranke die letzte Hoffnung auf ein normales Leben dar. Diesem Umstand hat der Bundestag nun mit einem neuen Gesetz Rechnung getragen.
Cannabis nur mit Ausnahmegenehmigung
In Deutschland sind die Herstellung, der Vertrieb und der Besitz von des Stoffes illegal. Nichtsdestotrotz verschafft das Betäubungsmittel unter anderem Linderung bei chronischen Schmerzen, Epilepsie, Asthma, Neurodermitis und Depressionen sowie den Symptomen von Krankheiten wie AIDS, Krebs, Rheuma, Multipler Sklerose (MS) oder dem Tourette-Syndrom. Der Inhaltsstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) wirkt dabei entspannend, während Cannabidiol (CBD) entzündungshemmend wirkt. Je nach Sorte sind die Anteile der beiden Stoffe unterschiedlich hoch, sodass die Medikation individuell angepasst werden sollte. Vor der Entscheidung des Bundestags verfügten jedoch nur etwa 1.000 Personen über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um Cannabis legal in einer Apotheke zu erwerben. Die Blüten mussten aus den Niederlanden importiert und die hohen Kosten in den meisten Fällen selbst getragen werden.
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Gras auf Rezept
Der Bundestag hat nun einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das im März 2016 in Kraft tritt. Dadurch wird es kranken Patienten ohne Therapiealternativen ermöglicht, durch ein ärztliches Rezept Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in Apotheken zu erwerben. Eine behördliche Ausnahmegenehmigung wird nicht mehr benötigt und die Kosten müssen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Eigenanbau bleibt jedoch weiterhin verboten. Stattdessen soll sich in Zukunft eine staatliche Cannabisagentur um den Anbau der Pflanzen kümmern und so für eine gleichbleibende Qualität sorgen. Zusammen mit dem Gesetz beginnt auch eine Begleitstudie, in deren Rahmen die Therapiewirkung von Cannabis erforscht soll. Dazu sollen die behandelnden Ärzte anonymisierte Daten zu Diagnosen, Therapien, Nebenwirkungen und Dosierungen beim Bundesinstitut einreichen.
Quellen:
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-01/cannabis-rezept-medizin-krankenkasse-arzt-legal
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