Rechtsnews 02.02.2017 Emil Kahlmann

Entschädigung für falsche Verurteilung

Der vor Jahren bekannt gewordene Fall des Justizopfers Harry Wörz ist jetzt zumindest in finanzieller Hinsicht durch eine staatliche Entschädigung zu einem Ende gelangt. Harry Wörz war vor einigen Jahren wegen Totschlags zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden – zu Unrecht, wie sich später herausstellte.

Der Fall Harry Wörz

Der gelernte Installateur und Bauzeichner Harry Wörz lebt seit 1996 getrennt von seiner ersten Ehefrau, einer Polizistin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Am Morgen des 29. April 1997 wurde seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in ihrer Wohnung stranguliert von ihrem Vater aufgefunden. Der Vater belebte seine strangulierte Tochter wieder, so dass sie überlebte. Die Frau ist jedoch seit der Tat ein Pflegefall und kann zum Tathergang keine Aussage machen. Noch am selben Tag nahm die Polizei dann Harry Wörz fest, der verdächtigt wurde, seine Ex-Frau in Tötungsabsicht mit einem Schal stranguliert zu haben. Im Januar 1998 wurde Wörz vor dem Landgericht Karlsruhe dann wegen versuchten Todschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision wurde in August 2008 durch den Bundesgerichtshof verworfen. Die Eltern des Opfers verklagten Wörz 1999 in einem Zivilverfahren auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Richter wiesen diese Klage jedoch 2001 mit der Begründung ab, dass zu große Zweifel an der Schuld des Beklagten Harry Wörz bestünden. Wörz wurde daraufhin nach insgesamt vier Jahren (mit Untersuchungshaft) aus der Haft entlassen bemühte sich um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens, was 2005 auch geschah. Im Zuge zahlreicher gerichtlicher Teilschritte wurde er schließlich 2010 vom Bundesgerichtshof rechtskräftig freigesprochen.

Entschädigung für falsche Verurteilung

Nach dem endgültigen Freispruch für Harry Wörz zogen sich auch die Verhandlungen über die angemessene staatliche Entschädigung des zu Unrecht Verurteilten lange hin. Nach einer gerichtlichen Verhandlung Mitte 2016 wurden die Beratungen in jüngerer Vergangenheit außergerichtlich fortgesetzt. Der hierbei geschlossene Vergleich sieht eine Entschädigungssumme von insgesamt 450.000 € vor. Der Vergleich wurde kürzlich gerichtlich bestätigt und ist somit rechtskräftig geworden.

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