Kopftuch in der Schule?
Ablehnung eine Bewerberin wegen Kopftuch war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht legte bei seiner Beurteilung des Falles jedoch die Rechtslage zugrunde, die zum Zeitpunkt der Ablehnung der Bewerberin Gültigkeit hatte. Hiernach, so das zuständige Gericht sei die Ablehnung der Bewerberin rechtens gewesen. Zum Zeitpunkt der Ablehnung sei zum einen die alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch gültig gewesen, zum anderen habe die Gesetzeslage die von der Landesschulbehörde die getroffene Entscheidung gerechtfertigt. Die im Nachhinein geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet demzufolge keinen Anspruch der abgelehnten Lehrerin.
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