Am vergangenen Mittwoch wurde das neue Gesetzespaket zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit in die Wege geleitet. Demnach sollen künftig mehr Videoüberwachung und ein Verschleierungsverbot für Beamte im öffentlichen Raum laut des Bundesministeriums (BMI) für eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ sorgen. Außerdem soll es Lesesysteme für Autokennzeichen und Bodycams für Bundespolizisten geben.
Verschärfte Maßnahmen und Gesetze
Die Videoüberwachung soll künftig durch das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz geregelt werden. Dadurch soll Videoüberwachung auch in Sportstätten, Diskotheken und Einkaufszentren ermöglicht werden. Außerdem sollen automatische Kennzeichenlesesysteme eingeführt werden, mithilfe derer die Bundespolizei leichter nach Fahrzeugen fahnden kann. Eine weitere Änderung, die künftig gelten soll, ist das Verschleierungsverbot für Beamte. Beamtinnen und Soldaten dürfen demnach das Gesicht während der Dienstzeit nicht verhüllen. Das BMI führt diese Art von Regelung als eine Integrationsmaßnahme auf. Dies sei auch deshalb notwendig, da Personen ihr Gesicht bei einer Identifikation zeigen müssen.
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Neues Sicherheitspaket: Künftig mehr Videoüberwachung erhalten
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Kein Zusammenhang mit Anschlag in Berlin
Die geplanten Vorkehrungen sind Teil des Sicherheitspakets, welches von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére als Reaktion auf die Anschläge in München, Ansbach und Würzburg auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Anschlag am vergangenen Montag auf dem Berliner Breitscheidplatz stehen die Regelungen allerdings nicht in Zusammenhang.
Starke Kritik und Zweifel
Die Wirksamkeit dieser neuen Maßnahmen wurde von der Opposition stark angezweifelt. „Wir werden das genau analysieren, ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist“, so äußerte sich Frank Tempel, der Innenexperte der Linkspartei. Weiterhin betonte Tempel, dass sich Attentäter auf die verschärften Bedingungen einstellen könnten. Datenschützer kritisieren außerdem die Lockerungen der Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz, um die Videoüberwachung zu erweitern.
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