Rechtsnews 28.05.2025 Christian Schebitz

BFSG 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht

Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote gesetzlich barrierefrei sein. Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

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BFSG 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht erhalten

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden viele Produkte, Websites, Apps und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zugänglich zu sein. Die Zeit zum Handeln ist knapp – betroffen sind viele Unternehmen, auch im Mittelstand.

Rechtlicher Hintergrund

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und ergänzt bestehende nationale Vorgaben wie die BITV oder das Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst u. a.:

  • Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten
  • E-Book-Reader, Tablets und Smartphones
  • Websites, Online-Shops und Apps
  • Hard- und Software mit Benutzeroberflächen

Für bestimmte Produkte gelten Übergangsfristen bis 2040 – für digitale Dienstleistungen jedoch nicht: Ab Juni 2025 müssen sie barrierefrei nutzbar sein.

Was genau ist gefordert?

Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A bis AAA. Gefordert wird mindestens die Konformität mit den Stufen A und AA. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen auch mit Screenreadern nutzbar sein
  • Bedienbarkeit: Tastatursteuerung und einfache Navigation
  • Verständlichkeit: klare Sprache und Struktur
  • Robustheit: Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Betreiber müssen zudem eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und einen Feedbackmechanismus integrieren.

Praktische Tipps für Unternehmen

  • Starten Sie jetzt mit einem Barrierefreiheits-Check Ihrer Angebote – viele Tools wie WAVE oder Accessibility Insights unterstützen dabei.
  • Passen Sie Farben und Kontraste an, ergänzen Sie Alt-Texte für Bilder und bieten Sie verständliche Navigationsstrukturen an.
  • Integrieren Sie die Barrierefreiheit als festen Bestandteil in neue Entwicklungsprozesse.
  • Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen nachvollziehbar – das schützt bei Prüfungen durch Marktüberwachungsbehörden.

Übersicht: Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Betroffene Anbieter Erforderliche Maßnahmen Frist
Betreiber von Websites und Online-Shops WCAG-konforme Gestaltung, Barrierefreiheitserklärung 28.06.2025
App-Entwickler Anpassung von UI/UX, Alt-Texte, Kontraste 28.06.2025
Hersteller digitaler Geräte mit Benutzeroberfläche Barrierefreie Bedienbarkeit Teilweise bis 2040

Fazit

Das BFSG ist ein Meilenstein für digitale Teilhabe. Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren doppelt: Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern erschließen auch neue Kundengruppen. Denn Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Hinzu kommt, dass Webseiten, die leicht lesbar sind auch von den großen Suchmaschinen leichter indiziert werden können. Man profitiert also auch noch von einer besseren Sichtbarkeit bei Google, Bing und Co.


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