Ratgeber 13.09.2023 Christian Schebitz

Digital Services Act (DSA) 2023 – jetzt informieren.

Was ist der Digital Services Act (DSA)?

Der Digital Services Act ist ein europäisches Gesetz, das darauf abzielt, die Regulierung digitaler Dienste in der Europäischen Union zu verbessern. Der DSA zielt darauf ab, die Verantwortung von Online-Plattformen zu stärken und den Schutz der Nutzerrechte zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu ist das NetzDG ein deutsches Gesetz, das die Bekämpfung von Hassrede und illegalen Inhalten in sozialen Netzwerken regelt. Der DAS ist ein sog. “Omnibusgesetz” welches viele verschiedene Regelungen enthält, z.B.:

  • wie schnell Plattformen gegen Missbrauch vorgehen müssen (User sperren, Inhalte entfernen)
  • Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Vorgaben zum Datenschutz

Wann wird der DSA aktiv?

  • Für VLOPs (Very Large Online Platforms) ist der DSA bereits am 25.08.2023 in Kraft getreten.
  • Für alle anderen Online-Plattformen tritt das Gesetz am 17.02.2024 in Kraft.

Wie ersetzt der DSA das NetzDG?

Der DSA ersetzt das NetzDG nicht direkt, sondern es ergänzen und erweitern. Während das NetzDG sich hauptsächlich auf die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten konzentriert, geht der DSA darüber hinaus und legt zusätzliche Verpflichtungen für Online-Plattformen fest. Der DSA ist eine einheitliche Regelung für ganz Europa, während das NetzDG nur in Deutschland gilt.

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Beispiele für die Anwendung der Gesetze

Im Folgenden finden Sie drei Beispiele, wie die Gesetze üblicherweise angewandt werden:

  • Beispiel 1: Unter dem NetzDG ist eine Online-Plattform verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Mit dem DSA werden die Verpflichtungen erweitert, und die Plattformen müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern.
  • Beispiel 2: Das NetzDG legt Bußgelder für Plattformen fest, die gegen die Entfernungsverpflichtungen verstoßen. Mit dem DSA werden die Sanktionen voraussichtlich verschärft und könnten höhere Geldstrafen für Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen vorsehen.
  • Beispiel 3: Der DSA wird voraussichtlich auch neue Transparenzanforderungen für Online-Plattformen einführen. Dies könnte bedeuten, dass Plattformen verpflichtet sind, Nutzern Informationen über die Moderationsrichtlinien und die Funktionsweise ihrer Algorithmen bereitzustellen.

Nützliche Details

  • Der DSA gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten.
  • Damit ist für VLOPs das NetzDG bereits jetzt Geschichte.
  • Die Einhaltung des DSA wird durch die Generaldirektion „Connect“ der EU-Kommission als zuständige Aufsichtsbehörde mit gut 100 Mitarbeitern kontrolliert. Es ist fraglich, ob das genügt. Diese sollen die 20 größten Social Media Plattformen kontrollieren.
  • Der genaue Inhalt des DSA kann sich noch ändern, da er weiter von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament diskutiert wird. Die Kommission sieht die Verantwortung auch in den einzelnen Staaten der EU. Diese müssen bis Gebrauch 2024 eigene „nationale Koordinatoren” einsetzen und das DSA durchzusetzen.
  • Der DSA wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, wie z.B. den Datenschutz und die Haftung von Plattformen.

Was sind die Unterschiede zwischen dem DAS und dem NetzDG?

Der Digital Services Act (DSA) und das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sind zwei Gesetze, die darauf abzielen, illegale Inhalte im Internet zu regulieren und die Grundrechte der Nutzer zu schützen. Es gibt einige Unterschiede zwischen den Sanktionen und Bußgeldern im Rahmen dieser beiden Gesetze. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

Digital Services Act (DSA):

  • Der DSA hat einen breiteren Anwendungsbereich und gilt für verschiedene Arten von Online-Diensten, einschließlich sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Cloud-Dienste.
  • Der DSA enthält Sanktionen, insbesondere Bußgelder, bei Nichteinhaltung der Regelungen. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.
  • Der DSA legt größere und sehr große Plattformen weitergehende Pflichten auf, wie z.B. die Einrichtung eines elektronischen Beschwerdemanagements, die Ermittlung der Identität der Händler auf Online-Marktplätzen und die Einrichtung eines Systems zur Risikobewertung.

NetzDG:

  • Das NetzDG gilt speziell für soziale Netzwerke mit einer bestimmten Anzahl von Nutzern in Deutschland.
  • Das NetzDG legt fest, dass soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist entfernen müssen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.
  • Das NetzDG verpflichtet Nicht-EU-Anbieter, einen rechtlichen Vertreter in der EU zu benennen, der für Verstöße im europäischen Raum haftet.

Welches sind die Anwendungsbereiche des DSA?

Der DSA hat folgend Anwendungsbereiche:

  • Er richtet sich an B2B- und B2C-Anbieter von digitalen Vermittlungsdiensten (Intermediäre), die Nutzern Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten verschaffen.
  • Er gilt für verschiedene Arten von Online-Diensten, einschließlich sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Cloud-Dienste.
  • Die betroffenen Vermittlungsdienste müssen entweder eine Niederlassung in der EU haben oder eine wesentliche Verbindung zur EU aufweisen. Eine wesentliche Verbindung kann sich aus einer im Verhältnis zur Bevölkerung erheblichen Anzahl von Nutzern des Dienstes in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten ergeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der DSA einen breiteren Anwendungsbereich hat und für verschiedene Arten von Online-Diensten in der EU gilt.

Das NetzDG hingegen konzentriert sich speziell auf soziale Netzwerke und hat eine begrenztere Anwendung in Deutschland.

Wie werden DSA und NetzDG überwacht?

Die Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und des NetzDG erfolgt auf unterschiedliche Weise. Hier sind die Informationen aus dem Internet:

Digital Services Act (DSA):

  • Der DSA sieht eine verstärkte Regulierung von digitalen Diensten vor, um illegale und schädliche Inhalte zu bekämpfen und die Rechte der Nutzer zu schützen.
  • Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind für die Umsetzung des DSA in nationales Recht verantwortlich und müssen entsprechende Aufsichts- und Durchsetzungsbehörden einrichten.
  • Die genauen Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung des DSA können von Land zu Land variieren, aber es wird erwartet, dass nationale Behörden die Einhaltung des Gesetzes überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen.
  • Anbieter von Online-Diensten müssen bestimmte Transparenzberichtspflichten erfüllen, um Informationen über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte bereitzustellen.
  • Bei Nichteinhaltung können Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängt werden.
  • In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn für die Überwachung zuständig.

NetzDG:

  • Das NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist entfernen müssen.
  • Die Einhaltung des NetzDG wird von der deutschen Regulierungsbehörde überwacht, die befugt ist, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
  • Soziale Netzwerke müssen ein wirksames Beschwerdemanagement-System einrichten und Berichte über ihre Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte veröffentlichen.
  • Bei Verstößen gegen das NetzDG können Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.
  • Es soll in 2024 durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ersetzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Überwachung und Durchsetzung des DSA und des NetzDG von nationalen Behörden durchgeführt werden. Der DSA wird von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt, während das NetzDG in Deutschland gilt. Die genauen Mechanismen und Sanktionen können je nach Land unterschiedlich sein, aber sowohl der DSA als auch das NetzDG sehen Geldbußen bei Nichteinhaltung vor.

Welche Kritik gibt es am DSA?

  • Durch die vielen Regelungen müssen verschiedene Behörden agieren
  • Der Bürger wird es schwer haben die einschlägige Behörde herauszufinden. Durch die Vielzahl der für die DSA-Durchsetzung zuständigen Stellen wird von einem intransparentem Chaos für die Bürger ausgegangen.
  • Laut Entwurf sollen nur Bundesbehörden die Aufsicht übernehmen. Das widerspricht jedoch dem Föderalismusprinzip, welches Hoheitsaufgaben in die Hand der Bundesländer legt. Obwohl die Landesmedienanstalten in Deutschland für die Medienaufsicht zuständig sind, sollen sie hier nicht entscheiden dürfen. Das widerspricht deutschen Gesetzen.
  • Deutsche Behörden sind nur für kleine Plattformen zuständig. Die Aufsicht über die VLOPs soll bei der EU-Kommission verbleiben.
  • Das Gebot der Staatsferne für die Aufsicht über Medieninhalte wird damit verletzt. Das Gebot der Staatsferne für die Aufsicht über Medieninhalte ist ein Prinzip, das die unabhängige Überwachung von Medieninhalten durch den Staat sicherstellt. Es gilt nicht nur für den Rundfunkbereich, sondern auch für Telemedien. Das Gebot der Staatsferne soll unmittelbare und mittelbare Einflussnahmen des Staates auf die Medien verhindern. Die Medienaufsicht muss so gestaltet sein, dass auch mittelbare Einflussnahmen von staatlicher Seite verhindert werden.

Quellen:

Hier sind einige Quellen, die weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen dem DSA und dem NetzDG bieten:

Links zu einschlägigen Gesetzen:

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