Was ist der Digital Services Act (DSA)?
Der Digital Services Act ist ein europäisches Gesetz, das darauf abzielt, die Regulierung digitaler Dienste in der Europäischen Union zu verbessern. Der DSA zielt darauf ab, die Verantwortung von Online-Plattformen zu stärken und den Schutz der Nutzerrechte zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu ist das NetzDG ein deutsches Gesetz, das die Bekämpfung von Hassrede und illegalen Inhalten in sozialen Netzwerken regelt.
Der Digital Services Act ist Teil des Digitalen Pakets der EU, das aus dem DSA und dem Digital Markets Act (DMA) besteht. Der DSA soll die bestehende E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 ersetzen, die als veraltet gilt. Der DSA soll die Haftung und Verantwortung von Online-Dienstleistern für die von ihnen gehosteten Inhalte klären und modernisieren. Der DSA soll auch mehr Transparenz und Verantwortlichkeit von den Plattformen verlangen, insbesondere in Bezug auf ihre Moderationspraktiken, ihre Werbepolitik und ihre Zusammenarbeit mit den Behörden.
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Der DAS ist ein sog. „Omnibusgesetz“ welches viele verschiedene Regelungen enthält, z.B.:
- wie schnell Plattformen gegen Missbrauch vorgehen müssen (User sperren, Inhalte entfernen)
- Kinder- und Jugendmedienschutz
- Vorgaben zum Datenschutz
Wann wird der DSA aktiv?
- Für VLOPs (Very Large Online Platforms) ist der DSA bereits am 25.08.2023 in Kraft getreten.
- Für alle anderen Online-Plattformen tritt das Gesetz am 17.02.2024 in Kraft.
Wie ersetzt der DSA das NetzDG?
Der DSA ersetzt das NetzDG nicht direkt, sondern es ergänzen und erweitern. Während das NetzDG sich hauptsächlich auf die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten konzentriert, geht der DSA darüber hinaus und legt zusätzliche Verpflichtungen für Online-Plattformen fest. Der DSA ist eine einheitliche Regelung für ganz Europa, während das NetzDG nur in Deutschland gilt.
Beispiele für die Anwendung der Gesetze
Im Folgenden finden Sie drei Beispiele, wie die Gesetze üblicherweise angewandt werden:
- Beispiel 1: Unter dem NetzDG ist eine Online-Plattform verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Mit dem DSA werden die Verpflichtungen erweitert, und die Plattformen müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern.
- Beispiel 2: Das NetzDG legt Bußgelder für Plattformen fest, die gegen die Entfernungsverpflichtungen verstoßen. Mit dem DSA werden die Sanktionen voraussichtlich verschärft und könnten höhere Geldstrafen für Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen vorsehen.
- Beispiel 3: Der DSA wird voraussichtlich auch neue Transparenzanforderungen für Online-Plattformen einführen. Dies könnte bedeuten, dass Plattformen verpflichtet sind, Nutzern Informationen über die Moderationsrichtlinien und die Funktionsweise ihrer Algorithmen bereitzustellen.
Nützliche Details
- Der DSA gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten.
- Damit ist für VLOPs das NetzDG bereits jetzt Geschichte.
- Die Einhaltung des DSA wird durch die Generaldirektion „Connect“ der EU-Kommission als zuständige Aufsichtsbehörde mit gut 100 Mitarbeitern kontrolliert. Es ist fraglich, ob das genügt. Diese sollen die 20 größten Social Media Plattformen kontrollieren.
- Der genaue Inhalt des DSA kann sich noch ändern, da er weiter von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament diskutiert wird. Die Kommission sieht die Verantwortung auch in den einzelnen Staaten der EU. Diese müssen bis Gebrauch 2024 eigene „nationale Koordinatoren“ einsetzen und das DSA durchzusetzen.
- Der DSA wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, wie z.B. den Datenschutz und die Haftung von Plattformen.
Was sind die Unterschiede zwischen dem DAS und dem NetzDG?
Der Digital Services Act (DSA) und das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sind zwei Gesetze, die darauf abzielen, illegale Inhalte im Internet zu regulieren und die Grundrechte der Nutzer zu schützen. Es gibt einige Unterschiede zwischen den Sanktionen und Bußgeldern im Rahmen dieser beiden Gesetze. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
Digital Services Act (DSA):
- Der DSA hat einen breiteren Anwendungsbereich und gilt für verschiedene Arten von Online-Diensten, einschließlich sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Cloud-Dienste.
- Der DSA enthält Sanktionen, insbesondere Bußgelder, bei Nichteinhaltung der Regelungen. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.
- Der DSA legt größere und sehr große Plattformen weitergehende Pflichten auf, wie z.B. die Einrichtung eines elektronischen Beschwerdemanagements, die Ermittlung der Identität der Händler auf Online-Marktplätzen und die Einrichtung eines Systems zur Risikobewertung.
NetzDG:
- Das NetzDG gilt speziell für soziale Netzwerke mit einer bestimmten Anzahl von Nutzern in Deutschland.
- Das NetzDG legt fest, dass soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist entfernen müssen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.
- Das NetzDG verpflichtet Nicht-EU-Anbieter, einen rechtlichen Vertreter in der EU zu benennen, der für Verstöße im europäischen Raum haftet.
Welches sind die Anwendungsbereiche des DSA?
Der DSA hat folgend Anwendungsbereiche:
- Er richtet sich an B2B- und B2C-Anbieter von digitalen Vermittlungsdiensten (Intermediäre), die Nutzern Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten verschaffen.
- Er gilt für verschiedene Arten von Online-Diensten, einschließlich sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Cloud-Dienste.
- Die betroffenen Vermittlungsdienste müssen entweder eine Niederlassung in der EU haben oder eine wesentliche Verbindung zur EU aufweisen. Eine wesentliche Verbindung kann sich aus einer im Verhältnis zur Bevölkerung erheblichen Anzahl von Nutzern des Dienstes in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten ergeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der DSA einen breiteren Anwendungsbereich hat und für verschiedene Arten von Online-Diensten in der EU gilt.
Das NetzDG hingegen konzentriert sich speziell auf soziale Netzwerke und hat eine begrenztere Anwendung in Deutschland.
Wie werden DSA und NetzDG überwacht?
Die Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und des NetzDG erfolgt auf unterschiedliche Weise. Hier sind die Informationen aus dem Internet:
Digital Services Act (DSA):
- Der DSA sieht eine verstärkte Regulierung von digitalen Diensten vor, um illegale und schädliche Inhalte zu bekämpfen und die Rechte der Nutzer zu schützen.
- Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind für die Umsetzung des DSA in nationales Recht verantwortlich und müssen entsprechende Aufsichts- und Durchsetzungsbehörden einrichten.
- Die genauen Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung des DSA können von Land zu Land variieren, aber es wird erwartet, dass nationale Behörden die Einhaltung des Gesetzes überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen.
- Anbieter von Online-Diensten müssen bestimmte Transparenzberichtspflichten erfüllen, um Informationen über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte bereitzustellen.
- Bei Nichteinhaltung können Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängt werden.
- In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn für die Überwachung zuständig.
NetzDG:
- Das NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist entfernen müssen.
- Die Einhaltung des NetzDG wird von der deutschen Regulierungsbehörde überwacht, die befugt ist, Bußgelder bei Verstößen zu verhängen.
- Soziale Netzwerke müssen ein wirksames Beschwerdemanagement-System einrichten und Berichte über ihre Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte veröffentlichen.
- Bei Verstößen gegen das NetzDG können Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.
- Es soll in 2024 durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) ersetzt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Überwachung und Durchsetzung des DSA und des NetzDG von nationalen Behörden durchgeführt werden. Der DSA wird von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt, während das NetzDG in Deutschland gilt. Die genauen Mechanismen und Sanktionen können je nach Land unterschiedlich sein, aber sowohl der DSA als auch das NetzDG sehen Geldbußen bei Nichteinhaltung vor.
Welche Kritik gibt es am DSA?
- Durch die vielen Regelungen müssen verschiedene Behörden agieren
- Der Bürger wird es schwer haben die einschlägige Behörde herauszufinden. Durch die Vielzahl der für die DSA-Durchsetzung zuständigen Stellen wird von einem intransparentem Chaos für die Bürger ausgegangen.
- Laut Entwurf sollen nur Bundesbehörden die Aufsicht übernehmen. Das widerspricht jedoch dem Föderalismusprinzip, welches Hoheitsaufgaben in die Hand der Bundesländer legt. Obwohl die Landesmedienanstalten in Deutschland für die Medienaufsicht zuständig sind, sollen sie hier nicht entscheiden dürfen. Das widerspricht deutschen Gesetzen.
- Deutsche Behörden sind nur für kleine Plattformen zuständig. Die Aufsicht über die VLOPs soll bei der EU-Kommission verbleiben.
- Das Gebot der Staatsferne für die Aufsicht über Medieninhalte wird damit verletzt. Das Gebot der Staatsferne für die Aufsicht über Medieninhalte ist ein Prinzip, das die unabhängige Überwachung von Medieninhalten durch den Staat sicherstellt. Es gilt nicht nur für den Rundfunkbereich, sondern auch für Telemedien. Das Gebot der Staatsferne soll unmittelbare und mittelbare Einflussnahmen des Staates auf die Medien verhindern. Die Medienaufsicht muss so gestaltet sein, dass auch mittelbare Einflussnahmen von staatlicher Seite verhindert werden.
Der Digital Services Act und seine Gefahren für die Meinungsfreiheit
Was bedeutet der DSA für die Meinungsfreiheit im Internet? Welche Gefahren birgt er für die freie Meinungsäußerung, Kritik oder Kunst? Und wie können sich Betroffene wehren?
Der DSA unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Online-Diensten, je nach dem Grad der Kontrolle über die Inhalte. Er sieht unterschiedliche Verpflichtungen für so genannte „reine Vermittler“ (z.B. Internetzugangsanbieter), „Hosting-Dienste“ (z.B. Webhoster oder Cloud-Anbieter), „Online-Plattformen“ (z.B. soziale Netzwerke oder Marktplätze) und „sehr große Online-Plattformen“ (VLOPs) mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU vor.
Die wichtigsten Verpflichtungen für Online-Plattformen sind
- Die Einrichtung eines wirksamen Systems zur Meldung illegaler Inhalte und zur Benachrichtigung der Nutzer über die Entfernung oder Sperrung solcher Inhalte.
- Die Einhaltung eines Verhaltenskodexes zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Hassreden und Desinformation.
- Offenlegung ihrer Kriterien für die Moderation von Inhalten, einschließlich ihrer Algorithmen zur Personalisierung oder Empfehlung von Inhalten.
- Bereitstellung eines internen Beschwerdemechanismus für Nutzer, die mit den Entscheidungen der Plattform nicht einverstanden sind.
- Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Prüfern, nationalen Aufsichtsbehörden und einem neuen europäischen Überwachungsgremium in Bezug auf die Einhaltung der DSA.
Die wichtigsten Verpflichtungen für VLOPs sind zusätzlich:
- Regelmäßige Risikobewertungen der Auswirkungen ihrer Dienstleistungen auf öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit, Demokratie und Grundrechte.
- Sie müssen angemessene Maßnahmen treffen, um diese Risiken zu mindern, z. B. Werbung oder gesponserte Inhalte kennzeichnen, manipulatives Verhalten oder Bots bekämpfen oder die Sichtbarkeit unterschiedlicher Meinungen gewährleisten.
- Erleichterung des Zugangs zu ihren Diensten für Forscher, Journalisten oder Regulierungsbehörden, um ihre Funktionsweise besser zu verstehen und zu überprüfen.
Wie wirkt sich der Digital Services Act auf die Meinungsfreiheit aus?
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist. Sie umfasst das Recht, seine Meinung frei zu äußern und Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die Meinungsfreiheit gilt jedoch nicht absolut und kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist und einem legitimen Zweck dient, wie dem Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit oder der Rechte anderer.
Der Digital Services Act soll die Meinungsfreiheit im Internet schützen, indem er die Rechte der Nutzer stärkt, die Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformen erhöht und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die EU schafft. Der DSA soll auch verhindern, dass Plattformen willkürlich oder unverhältnismäßig Inhalte entfernen oder blockieren, die zwar nicht illegal sind, aber gegen ihre eigenen Nutzungsbedingungen verstoßen.
Der DSA soll auch die Meinungsvielfalt fördern, indem er die Plattformen dazu verpflichtet, unterschiedliche Standpunkte sichtbar zu machen und den Nutzern mehr Kontrolle über die von ihnen konsumierten Inhalte zu geben.
Allerdings birgt das DSA auch einige Gefahren für die Meinungsfreiheit, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Zum Beispiel:
- Der DSA könnte zu einer Überregulierung oder Zensur von Inhalten führen, wenn Plattformen dazu gedrängt werden, illegale Inhalte zu schnell oder zu umfassend zu entfernen oder zu sperren, ohne dass eine angemessene Prüfung oder ein faires Verfahren gewährleistet ist. Dies könnte insbesondere dann problematisch sein, wenn die Definition illegaler Inhalte unklar oder umstritten ist, wie etwa bei Hassrede oder Desinformation.
- Der DSA könnte zu einer Unterregulierung oder einem Mangel an Rechtsbehelfen führen, wenn Plattformen nicht ausreichend kontrolliert oder sanktioniert werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder die Rechte der Nutzer verletzen. Dies könnte insbesondere dann problematisch sein, wenn die Plattformen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen oder systemische Risiken für die Demokratie oder die Grundrechte darstellen.
- Die DSA könnte zu einer Fragmentierung oder einem Ungleichgewicht im digitalen Binnenmarkt führen, wenn die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Gesetze oder Maßnahmen erlassen oder anwenden, die mit der DSA kollidieren oder sie untergraben. Dies könnte insbesondere dann problematisch sein, wenn Mitgliedstaaten versuchen, die freie Meinungsäußerung im Internet einzuschränken oder zu manipulieren.
Das DSA verpflichtet daher die Plattformbetreiber, illegale Inhalte schneller und effektiver zu entfernen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit eine solche Regelung die Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnte, indem möglicherweise legitime Inhalte zu Unrecht zensiert werden.
Wie können sich Betroffene wehren?
Wenn Sie sich durch den Digital Services Act oder durch das Handeln einer Online-Plattform in Ihrer Meinungsfreiheit im Internet verletzt fühlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Zum Beispiel
- Sie können einen illegalen Inhalt melden, wenn Sie der Meinung sind, dass er gegen das Gesetz verstößt oder Ihre Rechte verletzt. Sie können dies über das von der Plattform bereitgestellte System oder über eine vertrauenswürdige Stelle wie eine Nichtregierungsorganisation (NGO) oder eine Selbstregulierungsorganisation tun.
- Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie mit der Entscheidung der Plattform zu einem von Ihnen gemeldeten oder erstellten Inhalt nicht einverstanden sind. Sie können dies über den internen Beschwerdemechanismus tun, den die Plattform anbieten muss, oder über einen externen Schlichter, z. B. einen Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle.
- Sie können rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen oder Schadenersatz zu erhalten. Sie können dies vor einem nationalen Gericht tun, das für Ihren Fall zuständig ist, oder vor einem europäischen Gericht wie dem Gerichtshof der Europäischen Union oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wenn Sie mehr über den Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit erfahren möchten, können Sie sich an die folgenden Quellen wenden:
- Die offizielle Website der Europäischen Kommission zum Digital Services Act
- Die offizielle Website des Europäischen Parlaments zum Digital Services Act
- Die offizielle Website des Rates der Europäischen Union zum Digital Services Act
Was sind die wichtigsten Aspekte des DSA in Bezug auf die Meinungsfreiheit?
- Klar definierte illegal Inhalten: Der DSA verlangt von den Anbietern klar definierte Richtlinien darüber, was als illegaler Inhalt gilt, was hilfreich ist, aber auch Risiken der Überregulierung mit sich bringt. Das erscheint dem Autor für gefährlich, denn dann werden die VLOPs gezwungen zu über „Meinungen“ zu richten. Das widerspricht klar den Freiheiten, die das Grundgesetz einräumt.
- Transparenz bei Inhalteentfernungen: Plattformen müssen ihre Entscheidungen über das Entfernen oder Blockieren von Inhalten transparent machen. Dies fördert zwar die Rechenschaftspflicht, kann aber auch zu einem erhöhten Druck auf Plattformen führen, umstrittene Inhalte vorsichtshalber zu entfernen. Dem Autor dieser Zeilen ist dies während der massiven und grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen mehrfach passiert. Es stellt eine sehr große Gefahr dar, wenn ausgerechnet die größten sozialen Medien sicherheitshalber lieber Zuviel zu blockieren um nicht verklagt zu werden. Dies führt immer mehr zu einer Art „Einheitsmeinung“ von der sich kaum jemand abzuweichen traut.
- Recht auf Widerspruch: Nutzer haben das Recht, Entscheidungen zur Inhaltsmoderation anzufechten. Dieser Mechanismus ist ein wichtiger Schutz der Meinungsfreiheit, hängt aber von der Effektivität des Beschwerdeverfahrens ab.
Erfahrungsgemäß werden die Beschwerden aber schnell abgewiegelt und im Zweifelsfall gegen den Beschwerdeführer entschieden. Der Klageweg eines Bürgers gegen einen VLOP erscheint nur theoretisch gegeben, verfügen letztere über die besten Anwälte und riesige Budgets.
Beispiele zur Anwendung des DSA
- Fallbeispiel bezüglich politischer Inhalte: Eine Social-Media-Plattform entfernt einen politisch kritischen Post, da dieser irrtümlich als „Hassrede“ identifiziert wurde. Der Nutzer beantragt eine Überprüfung, und der Post wird wiederhergestellt, demonstriert die Bedeutung eines effektiven Widerspruchsmechanismus.
- Falschinformationen in Krisenzeiten: Während einer Gesundheitskrise verbreitet sich Falschinformation schnell. Plattformen greifen aktiv ein, um solche Inhalte zu entfernen, was zur Frage führt, wo die Grenze zwischen Falschinformation und legitimer Meinungsäußerung verläuft. Die Corona-Maßnahmen haben – insbesondere im Nachhinein – gezeigt, dass dieser Weg nicht nur die falschen Informationen befördern kann („Impfen hilft gegen die Weitergabe des Virus“, „Pandemie der Ungeimpften“,…) und zur Spaltung der Gesellschaft führt
- Schutz von Konsumenten: Nutzerbewertungen, die irreführende Informationen über ein Produkt enthalten, werden entfernt. Dies zeigt, wie der DSA auch dazu beitragen kann, Verbraucher vor Betrug und Falschinformationen zu schützen.
Konkrete Handlungsanweisungen
- Stellen Sie Politikern konkrete und kritische Fragen. Das geht ganz einfach per E-mail.
- Informieren Sie sich: Verstehen Sie die Richtlinien der genutzten Plattformen in Bezug auf Inhaltsmoderation.
- Nutzen Sie Beschwerdeverfahren: Wenn Sie glauben, dass Ihre Inhalte irrtümlich entfernt wurden, nutzen Sie das Beschwerdeverfahren der Plattform.
- Suchen Sie rechtlichen Beistand: Bei anhaltenden Problemen oder Unsicherheiten, suchen Sie die Unterstützung eines auf den DSA spezialisierten Anwalts auf rechtsanwalt.com.
Quellen:
- Heise: Digital Services Act – Was sich gegenüber dem NetzDG ändert
- Bundesnetzagentur – Aktuelles
- BMDV – BMDV legt Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor (bund.de)
- Taylor Wessing: Digital Services Act –ein Überblick
- KPMG: Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) – Neue umfangreiche Compliance-Anforderungen
- Bundestag: Details zum Digital Services Act
- Stiftung Neue Verantwortung: DSA – Warum Deutschland eine starke Plattformaufsicht braucht
- Wikipedia: Gesetz über digitale Dienste
Hier sind einige Quellen, die weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen dem DSA und dem NetzDG bieten:
- Infopoint Europa: Digital Services Act – Der richtige Weg zur Regulierung von Online-Diensten
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
- Europäische Kommission: Gesetz über digitale Dienste – mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld
- Heuking: Der Digital Services Act – Erste Pflichten sind schon bis Februar 2023 umzusetzen
Links zu einschlägigen Gesetzen:
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