Verhängnisvoller Friseurbesuch
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass einem Kunden nur dann eine Opferentschädigung zusteht, wenn ihm vorsätzlich geschadet wurde. Eine Frau hatte nach einem Friseurbesuch den Großteil ihrer Haare verloren. Friseur-Kundin verliert dauerhaft Haare nach Einsatz von Haarfärbemittel Eine Frau ließ