Rechtsnews 14.12.2016 Theresa Smit

Haftstrafe für 95-Jährigen SS-Mann

Während der Zeit des Dritten Reichs wurden in Deutschland
mehrere Millionen Juden auf grausamste Weise getötet. Die meisten Täter sind
tot oder wurden bereits bestraft. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch
ein Urteil gegen den 95-jährigen Oskar Gröning bestätigt und diesen zu einer
Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

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Gröning hatte zwei Jahre lang als Buchhalter im
Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet und dort unter anderem das Geld der
getöteten Juden gezählt und Wachdienste übernommen. Nach eigenen Angaben
sei  er jedoch nicht direkt an den Morden
beteiligt gewesen. Bereits 1977 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn
eingeleitet, das 1985 jedoch beendet wurde. Danach wurde Gröning wie die
meisten KZ-Täter jahrzehntelang nicht mehr verfolgt. Erst im Jahr 2011 wurde
der KZ-Aufseher Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Dadurch vollzog
sich ein Wandel, der schließlich auch das Verfahren gegen Gröning nach sich
zog.

Welche Strafe erhält
man für Beihilfe zum Mord?

Im Juli 2015 wurde der ehemalige SS-Mann vom Landgericht
Lüneburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Mord
verurteilt. Der Verteidiger und die Nebenklage legten daraufhin Revision ein.
Diese wurde von Bundesgerichtshof über
einen Zeitraum von einem Jahr hinweg geprüft und das Urteil letztlich
bestätigt. Obwohl Gröning rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde,
ist unklar, ob er seine Strafe tatsächlich antreten kann. Bedingt durch sein
hohes Alter muss die Staatsanwaltschaft in einem eigenen Verfahren über seine
Haftfähigkeit entscheiden.

Quellen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oskar-groening-bgh-bestaetigt-urteil-gegen-frueheren-ss-mann-wegen-beihilfe-zum-massenmord-a-1123361.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40325395.html

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