Ratgeber 22.10.2023 Christian Schebitz

Drogenbesitz und Drogenverkauf, das gilt ab 2024

In Deutschland ist Drogenbesitz und Drogenverkauf illegal. Wer sie besitzt oder verkauft, macht sich strafbar. Doch was bedeutet das genau? Welche Strafen drohen bei Drogenbesitz oder -verkauf? Und wie kann man sich dagegen wehren? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Betäubungsmittelrecht wissen müssen.

Was gilt als Drogenbesitz?

Drogenbesitz bedeutet, dass Sie eine illegale Substanz in Ihrem Besitz haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sie in Ihrer Tasche, in Ihrem Auto oder in Ihrer Wohnung aufbewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Droge selbst konsumieren wollen oder nicht. Auch die Menge ist zunächst unerheblich. Auch der Besitz geringer Mengen kann strafbar sein.

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Welche Strafen drohen bei Drogenbesitz?

Das Strafmaß bei Drogenbesitz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf an, um welche Droge es sich handelt. Es gibt so genannte “harte” Drogen wie Heroin, Kokain oder Ecstasy (MDMA) und “weiche” Drogen wie Cannabis oder Pilze. Die “harten” Drogen werden härter bestraft als die “weichen”. Zum anderen kommt es auf die Menge an. Man unterscheidet zwischen geringer Menge, nicht geringer Menge und großer Menge. Die geringe Menge ist nicht genau definiert, sondern hängt von der jeweiligen Droge und dem Bundesland ab. Die nicht geringe Menge ist die Schwelle, ab der eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht. Die große Menge ist die Schwelle, ab der eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren droht.

Die möglichen Strafen bei Drogenbesitz sind:

  • Bei einer geringen Menge kann das Verfahren eingestellt werden, wenn Sie Ersttäter sind und keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Meist müssen Sie dann aber eine Auflage erfüllen, zum Beispiel eine Geldstrafe zahlen oder an einer Beratung teilnehmen.
  • Bei einer nicht geringen Menge droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Höhe hängt von der Art und Menge der Droge, Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Verhalten ab.
  • Bei einer großen Menge droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Die Höhe hängt ebenfalls von der Art und Menge des Betäubungsmittels, Ihren persönlichen Umständen und Ihrem Verhalten ab.

Was ist Drogenverkauf?

Drogenverkauf bedeutet, dass man einer anderen Person eine illegale Substanz überlässt oder anbietet. Dies kann zum Beispiel im Tausch gegen Geld oder andere Leistungen oder als Geschenk geschehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Droge selbst hergestellt oder gekauft haben oder ob Sie damit einen Gewinn erzielen wollen. Auch die Menge ist zunächst unerheblich. Auch der Verkauf geringer Mengen kann strafbar sein.

Wie kann man sich gegen Drogenbesitz oder Drogenhandel wehren?

Wenn Sie wegen Drogenbesitzes oder Drogenhandels angeklagt werden, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, Beweise zu prüfen, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und eine angemessene Strafe zu vermeiden oder zu mildern. Ein Rechtsanwalt kann auch prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der zu einer geringeren Strafe führen kann. Ein minder schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie aus Notwehr oder unter erheblichem Druck gehandelt haben oder wenn Sie nur eine sehr geringe Menge besessen oder verkauft haben.

Um einen auf Drogenrecht spezialisierten Anwalt zu finden, können Sie die Website rechtsanwalt.com nutzen. Dort können Sie nach dem Rechtsgebiet “Drogenrecht” suchen und einen passenden Anwalt in Ihrer Nähe finden. Sie können auch eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten und einen Termin vereinbaren.

Fazit

Drogenbesitz und Drogenhandel sind in Deutschland strafbar und können mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden. Das Strafmaß richtet sich nach Art und Menge der Drogen. Wenn Sie wegen Drogenbesitzes oder Drogenhandels angeklagt werden, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen bei der Verteidigung helfen kann. Einen auf Drogenrecht spezialisierten Rechtsanwalt finden Sie auf der Website rechtsanwalt.com.

Auszug: Einen Anwalt finden Sie auf rechtsanwalt.com unter Anwaltssuche für Strafrecht – rechtsanwalt.com

 

In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Umgang mit Betäubungsmitteln, die meist auch als Drogen bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Substanzen, die nach der Einnahme Einfluss auf das Nervensystem und körperliche Vorgänge nehmen und somit eine wahrnehmungs- und bewusstseinsverändernde Wirkung hervorrufen. Häufig entsteht bei regelmäßigem Konsum eine seelische oder körperliche Abhängigkeit. Man unterscheidet zwischen legalen und illegalen Drogen. Zu ersteren gehören Kaffee, Schmerz- und Beruhigungsmittel, Alkohol sowie Tabak, in Deutschland illegal sind hingegen Cannabis, Opiate, Kokain und synthetische bzw. halbsynthetische Drogen wie Heroin, LSD und Ecstasy. Im BtMG wird außerdem zwischen verkehrsfähigen und verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln unterschieden.

Verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel

In Anhang I sind die Betäubungsmittel aufgelistet, die über ein hohes Suchtpotenzial verfügen und nicht verkauft, hergestellt oder besessen werden dürfen. Die Stoffe aus Anlage II sind hingegen verkehrsfähig, das heißt sie dürfen produziert und gehandelt werden. Sie dienen in den meisten Fällen als Bestandteil von therapeutisch eingesetzten Betäubungsmitteln. Diese finden sich unter anderem in Anlage III und dürfen sowohl hergestellt als auch von einem Arzt oder Apotheker verschrieben bzw. an Privatpersonen verkauft werden. Frei und legal erhältlich ist keiner der aufgelisteten Stoffe.

Anbau, Herstellung und Verkauf von Betäubungsmitteln

Um die Betäubungsmittel anbauen, herstellen oder vertreiben zu dürfen, ist eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nötig. Davon ausgenommen sind nur Apotheken oder Krankenhäuser. Bei einer Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Härter bestraft werden die Abgabe an Minderjährige, Drogenverkauf in Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz oder die Mitgliedschaft in einer Bande. Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten liegen nach § 32 BtMG vor, wenn ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt oder die nötigen Erlaubnisse für den Handel oder die Herstellung nicht eingeholt werden. Die Möglichkeit einer Strafmilderung besteht, wenn der Täter sich der Polizei stellt und seine Taten offenlegt.

Geringe Menge und Eigenbedarf

Werden Betäubungsmittel entsprechend § 29 Abs. 5 und § 31a BtMG nur in geringer Menge für den Eigenbedarf hergestellt oder aufbewahrt, wird häufig von einer Strafe abgesehen. Die Höhe dieser Kleinstmenge schwankt je nach Betäubungsmittel und Bundesland. Sie umfasst bei Cannabis in den meisten Fällen etwa 6 Gramm bzw. drei sogenannte Konsumeinheiten (KE). In einigen Bundesländern liegt diese Grenze sogar bei 10 Gramm. Der Konsum der Betäubungsmittel ist in allen Fällen legal, solange unter deren Einfluss kein Kraftfahrzeug geführt wird. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld und einem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

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